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Verfasst am: 08.02.06, 12:36 Titel: Wegfall des Versicherungsgegenstandes (Firma)=Vertragsende?
Einer Firma wird der Mietvertrag kurzfristig gekündigt (mit Einverständnis des Mieters), weil das Haus komplett saniert werden muß. Das Geschäft wird geschlossen und nicht wieder neu eröffnet.
Der Mieter kündigt die Geschäftsversicherung beim Versicherer mit dem Hinweis auf den Wegfall des Versicherungsgegenstandes (der Firma).
Erst wollte die Versicherung noch für ein ganzes weiteres Jahr Geld (wegen angeblich zu später Kündigung), jetzt fordert sie den "nur noch" die Erfüllung des laufenden Versicherungsjahres, also in dem Fall einen Monat zu viel Geld.
1) Ist der Wegfall des Versicherungsgegenstandes ein Kündigungsgrund? Schließlich ist ja nichts mehr zum Versichern da!
2) Der Versicherer verlangt ständig ein Aktualisierung des versicherten Risikos (Warenbestand,Anlagen) um die Prämie (in der Regel nach oben) angleichen zu können. Wenn also keine Waren und Anlagen mehr da sind, kann man dann eine Prämienangleichung (= 0) verlangen?
Wenn Risikowegfall vorliegt, wird der Versicherungsvertrag zum Zeitpunkt des Risikowegfalls aufgehoben; wenn der Versicherer erst später Kenntnis davon hat, dann zum Datum der Kenntnisnahme. Die Beiträge werden anteilig erstattet.
(vgl. § 68,Abs. 2 VVG)
Welche Nachweise hast du denn deinem Kündigungsschreiben beigefügt? Gewerbeabmeldung? Kopie der Kündigung für die Geschäftsräume? _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
In der Praxis ist es auch häufig so, dass die Versicherer den Beitrag ab Risikowegfall erstatten (in dem Fall die Gewerbeabmeldung). Auch dann wenn Sie erst erst ein paar Monate später davon erfahren. Aber rein rechtlich gesehen hat Mogli absolut recht.
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