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Verfasst am: 08.02.06, 13:41 Titel: Rettungskosten laut GDV oder doch Schadenverhütungskosten???
Hallo Ihr Wissenden.
Ich Unwissender frage mich folgendes: wenn man einer Person A bei einem Einbruch in dessen Haus die Zweitschlüssel zu seinen beiden PKW's entwendet und A voller Angst um die Kosten, die seinem Versicherer B bei einem versicherten Diebstahl der Fahrzeuge entstehen könnten, die Schlösser austauschen läßt, handelt es sich dann dabei um Schadenverhütungskosten (so würde wahrscheinlich der Versicherer B entscheiden, da diese ja nicht versichert wären) oder um Rettungskosten (hier wäre B. sehr wohl in der Zahlungspflicht)???
Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. spricht auf der eigenen Seite http://www.versicherung-und-verkehr.de/index.php/1.0.272;cmid;6;crid;42 in einem ähnlich gelagerten Fall (auch hier kannte der Dieb die genaue Anschrift und somit Standort des Fahrzeuges des Geschädigten) ganz klar von Rettungskosten !!!.
Habe aber leider keine entsprechenden Urteile o.ä. beim googlen finden können.
Wer kann mir Links nennen oder Tips dazu geben???
Liebe Grüße und vielen Dank für Eure Mühe im Voraus
von
Marcus (der nicht mal Kontrollstaat richtig schreiben kann ...)
wie man kontrollstaat schreibt, ist auch nicht wichtig
wichtiger ist:
gehts um die hausrat-versicherung oder um die teilkakso-versicherung?
edit: ich würde bei "sicherung des fahrzeuges" übrigens nicht zwangsläufig von einem austausch aller schlösser und schlüssel ausgehen. eine sicherung könnte z.b. auch durch abtransport an einen sicheren ort (z.b. abschliessbare garage) erfolgen. den schloßaustausch muss man dann trotzdem selber zahlen... _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
vielen Dank für die schnelle Antwort!!!
Es geht hier um die Teilkasko-Versicherung.
Bezüglich "Sicherung" heißt es aber im Artikel des GDV:
"...Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden.Die Kosten für Sicherheitsvorkehrungen, zum Beispiel ein Austausch der Schlösser, muss die Versicherung nicht erstatten. Ausnahme: ... Beispiel ... In einem solchen Fall ersetzt die Versicherung diese so genannten "Rettungskosten" für die Sicherung des Fahrzeuges.
Irgendwie sichert man doch durch einen Schlosstausch auch so ein Fahrzeug.
Ich bewahre es doch so auch vor dem mit 99%iger Sicherheit stattfindenden Diebstahl.
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