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wkler Interessierter
Anmeldungsdatum: 08.02.2006 Beiträge: 7
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Verfasst am: 08.02.06, 14:41 Titel: Problem mit einer Abmahnung |
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Ich habe ein Problem:
(Wortsperre: Firmenname).com bietet ein Affiliate Programm an, bei dem man Homepagetemplates (also Designvorlagen) auf der eigenen Seite anbieten kann. Die User können sich durch klicken auf eine Designvorlage diese anschauen und dann entscheiden, ob sie diese kaufen möchten oder nicht.
Wir haben uns dazu entschlossen, daran teilzunehmen - jetzt haben wir eine Abmahnung erhalten, da in einer Designvorlage angeblich Bilder von einer Person zu sehen sind und diese Person die Bilder nicht freigegeben hätte.
Jetzt meine Frage inwieweit sind wir dafür haftbar - wir besitzen diese Templates doch gar nicht und haben lediglich auf eine Vorschau von (Wortsperre: Firmenname).com gelinkt.
Über eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar.
Grüße
Der Abgemahnte
ich_bins_05@(Wortsperre: Firma).de |
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wkler Interessierter
Anmeldungsdatum: 08.02.2006 Beiträge: 7
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Verfasst am: 08.02.06, 15:37 Titel: Antwort von (Wortsperre: Firmenname).com |
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Habe (Wortsperre: Firmenname).com angeschrieben und die haben mir folgende Auskunft gegeben:
Hello,
I have consulted with our legal dept and they say you should not be
concerned. You are linked to our site, where the templates are stored.
You are not the holder of the licenses and are not supposed to be.
There should not be any claim against you here.
This is not a retail reselling, so that lawyer should be contacting us
not you.
--
Best regards,
Nur den gegnerischen Anwalt interessiert das gar nicht, dieser behaart weiter auf seiner Forderung. |
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Martin R. FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.06.2005 Beiträge: 5589
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Verfasst am: 08.02.06, 15:47 Titel: |
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1. Forumregeln lesen.
2. Wie lautet der Vorwurf / Rechtsgrundlage? |
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wkler Interessierter
Anmeldungsdatum: 08.02.2006 Beiträge: 7
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Verfasst am: 08.02.06, 17:05 Titel: Der Vorwurf lautet Verwendung von Bildnissen oder so ähnlich |
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Der Vorwurf lautet Verwendung von Bildnissen oder so ähnlich. Da steht nichts Konretes:
Zitat des Anwaltschreibens:
"Eines dieser Templates ist unter Verwendung von Bildnissen meiner Mandantin entstanden. Sie haben kein Recht, das Bildnis meiner Mandantin für eigene gewerbliche
Zwecke zu nutzen. Weder haben Sie den Fotografen um Erlaubnis gebeten, noch meine Mandantin selbst, weshalb ich Sie aufzufordern habe, die künftige Verwendung des Namens meiner Mandantin zu unterlassen, Auskunft zu erteilen und Schadensersatz zu leisten."
Ich habe den Link zum Template sofort entfernt und (Wortsperre: Firmenname).com informiert, die mir darauf folgende Antwort gaben:
"Hello, I have consulted with our legal dept and they say you should not be
concerned. You are linked to our site, where the templates are stored.
You are not the holder of the licenses and are not supposed to be.
There should not be any claim against you here.
This is not a retail reselling, so that lawyer should be contacting us
not you."
Nur das scheint niemanden wirklich zu interessieren - zumindest nicht den Anwalt, der mir die Abmahnung zukommen ließ.
Vielen Dank für eure Mühe |
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wkler Interessierter
Anmeldungsdatum: 08.02.2006 Beiträge: 7
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Verfasst am: 08.02.06, 18:59 Titel: Anwalt eingeschaltet |
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Hallo, wollte nur sagen, dass ich jetzt auch einen Anwalt eingeschaltet habe, erscheint mir sicherer.
Falls Interesse besteht, werde ich berichten wie die Sache ausging, wenn es soweit ist. |
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Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
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Verfasst am: 08.02.06, 23:31 Titel: |
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Grundsätzlich haftet der Verwender als Mitstörer. Er kann dann ggfs. den Anbieter in Regreß nehmen. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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wkler Interessierter
Anmeldungsdatum: 08.02.2006 Beiträge: 7
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Verfasst am: 09.02.06, 12:04 Titel: Ganz so einfach ist das nicht |
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Die Mitstörerhaftung ist erst nach Kenntniserlangung einschlägig. Wer erst durch eine Abmahnung von den Vorgängen Kenntnis erlangt, ist mangels Rechtsgrundlage nicht zur Zahlung der Abmahnkosten, wohl aber zur Beseitigung des wettbewerbswidrigen Zustands verpflichtet. |
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wkler Interessierter
Anmeldungsdatum: 08.02.2006 Beiträge: 7
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Verfasst am: 09.02.06, 12:05 Titel: Ganz so einfach ist das nicht |
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Die Mitstörerhaftung ist erst nach Kenntniserlangung einschlägig. Wer erst durch eine Abmahnung von den Vorgängen Kenntnis erlangt, ist mangels Rechtsgrundlage nicht zur Zahlung der Abmahnkosten, wohl aber zur Beseitigung des wettbewerbswidrigen Zustands verpflichtet. |
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Martin R. FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.06.2005 Beiträge: 5589
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Verfasst am: 09.02.06, 12:41 Titel: Re: Ganz so einfach ist das nicht |
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wkler hat folgendes geschrieben:: | Die Mitstörerhaftung ist erst nach Kenntniserlangung einschlägig. Wer erst durch eine Abmahnung von den Vorgängen Kenntnis erlangt, ist mangels Rechtsgrundlage nicht zur Zahlung der Abmahnkosten, wohl aber zur Beseitigung des wettbewerbswidrigen Zustands verpflichtet. | Der Meinung bin ich auch. Allerdings hat mir da mal ein Anwalt widersprochen und ich konnte leider nicht klären ob das ein Mißverständnis war.
Bei der beschriebenen Konstellation könnte der Fall auch anders liegen, da durch den Klick auf den Link Geld verdient wird. Mit der Begründung wird z.B. auch einem Auktionshaus eine höhere Verantwortlichkeit abverlangt. |
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wkler Interessierter
Anmeldungsdatum: 08.02.2006 Beiträge: 7
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Verfasst am: 10.02.06, 17:12 Titel: Kein Geld |
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Bei dem Klick auf den Link wird kein Geld versient - dieser Link diente nur der Vorschau eines Templates. Kaufen konnte man über den Link gar nicht. |
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Martin R. FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.06.2005 Beiträge: 5589
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Verfasst am: 10.02.06, 17:25 Titel: Re: Kein Geld |
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wkler hat folgendes geschrieben:: | Kaufen konnte man über den Link gar nicht. | Das meine ich nicht. Ich dachte das währe so was in der Art von Adsens, ich kenne mich damit nicht aus.
wkler hat folgendes geschrieben:: | ... bietet ein Affiliate Programm an, ... | Was ist das genau bzw. wie funktioniert das? |
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