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recht.de :: Thema anzeigen - Ist es erlaubt, verkaufsfördernde Pheromone einzusetzen?
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Ist es erlaubt, verkaufsfördernde Pheromone einzusetzen?

 
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Opto
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 08.02.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 08.02.06, 14:58    Titel: Ist es erlaubt, verkaufsfördernde Pheromone einzusetzen? Antworten mit Zitat

Guten Tag,

ich habe neulich Werbung von einer Firma erhalten, die ein Raumspray verkauft, das Pheromone mit verkaufsfördernder Wirkung enthält.

Solche Konsumpheromone findet man unter www.consumexx.com

Prinzipiell bin ich dem Thema nicht abgeneigt, um meine Umsätze anzukurbeln. Ich frage mich aber, ob der Einsatz rechtlich unbedenklich ist.

Musik, optische Reize u.s.w. werden ja schon lange dazu eingesetzt, die Stimmung der Kunden zu beeinflussen. Ist dies bei Gerüchen und Pheromonen anders? Gibt es hier wettbewerbsrechtliche Einschränkungen?

Vielen Dank im Voraus für Euren Rat.


Zuletzt bearbeitet von Opto am 14.02.06, 09:26, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 08.02.06, 23:34    Titel: Antworten mit Zitat

§4 (1) UWG.
Aus demselben Grund ist die sogen. subliminale Werbung (Einzelbilder in Filme eingestreut) nicht erlaubt.
Angenehme Klänge und Düfte sind natürlich erlaubt, Pheromone - je nach Wirkung - sicherlich grenzwertig.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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