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Prinzipiell bin ich dem Thema nicht abgeneigt, um meine Umsätze anzukurbeln. Ich frage mich aber, ob der Einsatz rechtlich unbedenklich ist.
Musik, optische Reize u.s.w. werden ja schon lange dazu eingesetzt, die Stimmung der Kunden zu beeinflussen. Ist dies bei Gerüchen und Pheromonen anders? Gibt es hier wettbewerbsrechtliche Einschränkungen?
Vielen Dank im Voraus für Euren Rat.
Zuletzt bearbeitet von Opto am 14.02.06, 09:26, insgesamt 1-mal bearbeitet
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 08.02.06, 23:34 Titel:
§4 (1) UWG.
Aus demselben Grund ist die sogen. subliminale Werbung (Einzelbilder in Filme eingestreut) nicht erlaubt.
Angenehme Klänge und Düfte sind natürlich erlaubt, Pheromone - je nach Wirkung - sicherlich grenzwertig. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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