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Verfasst am: 08.02.06, 21:53 Titel: versicherungsfall bei vermutlichen selbstmord
hallo liebe forenteilnehmer,
ich hätte eine frage für folgende situation:
ein kranker alter mann phychisich und psychisch krank, entzündet ohne vorwarnung sich selbst sein zimmer, kommt ums leben und das ganze haus ist durch folgeschäden kaputt. (sehr großer sachschaden 6-stellig)
der mann war bereits aufgrund aussetzern in
pychatrischer behandlung und war nicht jähzornig.
einen abschiedsbrief gibt es nicht !
bekommt die ehefrau den schaden ersetzt ???
auf der versicherungspolice der hausrat und gebäudeversicherung wie das haus waren auf beide ausgestellt.
frage. bekommt die frau den sachschaden ersetzt ???
oder kennt jemand ein gerichtsurteil?
Verfasst am: 09.02.06, 07:58 Titel: Re: versicherungsfall bei vermutlichen selbstmord
Hallo veritas,
kann sein, dass die Geschichte versichert ist.
Vorsätzlich verursachte Schäden sind ja zunächst grundsätzlich nicht versichert. Allerdings: wenn der VN psychisch krank ist, könnte es sein, dass man sich erfolgreich auf § 827 BGB berufen kann
BGB § 827 hat folgendes geschrieben::
Wer im Zustand der Bewusstlosigkeit oder in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit einem anderen Schaden zufügt, ist für den Schaden nicht verantwortlich. (...)
Der zweite Versicherungsnehmer, die Ehefrau, müsste hier den Beweis führen (z.B. durch geeignetes psychiatrisches Gutachten), dass dieser Sachverhalt gegeben ist.
Allerdings werden an diesen Beweis hohe Anforderungen gestellt (vgl. z.B. LG Frankfurt/M, VersR 88, S. 1062) _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
Verfasst am: 09.02.06, 17:58 Titel:
Hi,
traurige Geschichte.
Schließe mich Mogli an und möchte noch ergänzen, daß es in dieser Angelegenheit ohne fähigen RA sehr schwierig werden dürfte die Ansprüche 'glatt durchzubekommen'.
Schon bei der Schadenanzeige könnten Fehler gemacht werden, die dann uU zu einem langwierigen Verfahren führen könnten.
Bei der genannten Schadenhöhe würden Sie als Versicherer auch genau prüfen, ob Sie leisten müssen oder nicht. _________________ chatterhand
Alle Angaben ohne Gew(a)ehr
hallo,
danke für die antworten.
ein ra ist bereits eingeschaltet, jedoch muss erst die akteneinsicht gewährt werden.
die ermittlungen sind seitens kripo und lka noch nicht offiziell abgeschlossen, st.bürokratius lässt grüssen. die versicherungen haben es trotz datenschutzgesetz (die kripo macht ja keine offiziellen angaben dritter gegenüber, nur der stsaatanwalt 0) )geschafft informationen zu bekommen und wissen mehr als die angehörigen und ra und blockeren jetzt erstmal.
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