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Auf den Namen des Minderjährigen A lautet ein Sparbuch.
Das Sparbuch selbst liegt beim Vater von A in Verwahrung.
A zerstreitet sich mit dem Vater und will heute sein Sparbuch auflösen und geht mit der Kontonummer und seiner Legitimation zu Bank.
Die Bank teilt A mit, daß das Sparbiuch vor 11 Jahren bereits aufgelöst wurde.
Da die 10 Jahre Aufbewahrungsfrist verstrichen sind, läßt sich nicht mehr nachvollziehen, wer das Sparbuch mit 10.000.-Euro Guthaben aufgelöst hat.
A verdächtigt seinen Vater, dieser streitet aber ab.
Frage :
Haftet der Vater von A generell für das Geld, welches er auf dem Sparbuch, das auf den Minderjährigen läuft, verwaltet, wenn er nicht nachweisen kann, was mit dem Geld geschehen ist ?
Frage 2 :
Hätte der Vater banktechnisch gesehen das Sparbuch lautend auf den Namen des Minderjährigen auflösen können, ohne zum Beispiel eine Erlaubnis des Vormundschaftsgerichtes einzuholen (Vater von A ist geschieden und hat alleiniges Sorgerecht für den Minderjährigen zugesprochen bekommen)
Frage 3 :
Haftet in diesem Fall auch die Bank, wenn sie das Geld widerrechtlich ausgezahlt hat, oder kann sie sich auf eine 10 jährige Verjährung berufen ?
Kann er dann auch über das Geld, welches eine dritte Person für A angelegt hat für sich verfügen ?
Entsteht da nicht ein Schuldverhältnis zwischen A und dem Vater ?
Schließlich ist der Vater doch mit einem Vermögensverwalter gleichzusetzen. Ist es nicht rechtlich so, daß der Vater hier haftet, allein aufgrund der Tatsache, daß er Verwalter des Sparbiuches ist ?
Ist es dann nicht auch so, daß A gar nicht nachweisen muß, daß der Vater selbst das Sparbuch aufgelöst hat, sondern allein die Verwaltereigenschaft des Vaters ausreicht ?
hier geht es wohl eher um streitigkeiten in der familie...ich nehme an, a ist inzwischen volljährig und will das geld haben, das ist aber weg.....wenn ein anderer für a das geld angelegt hat, sollte sich dieser andere mal mit dem vater unterhalten und nachfragen, wo das geld geblieben ist und wofür es ausgegeben wurde
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