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Auflösung Sparbuch für Minderjährige

 
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Filmsammler
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.10.2005
Beiträge: 67

BeitragVerfasst am: 08.02.06, 16:27    Titel: Auflösung Sparbuch für Minderjährige Antworten mit Zitat

Auf den Namen des Minderjährigen A lautet ein Sparbuch.
Das Sparbuch selbst liegt beim Vater von A in Verwahrung.
A zerstreitet sich mit dem Vater und will heute sein Sparbuch auflösen und geht mit der Kontonummer und seiner Legitimation zu Bank.
Die Bank teilt A mit, daß das Sparbiuch vor 11 Jahren bereits aufgelöst wurde.
Da die 10 Jahre Aufbewahrungsfrist verstrichen sind, läßt sich nicht mehr nachvollziehen, wer das Sparbuch mit 10.000.-Euro Guthaben aufgelöst hat.
A verdächtigt seinen Vater, dieser streitet aber ab.
Frage :
Haftet der Vater von A generell für das Geld, welches er auf dem Sparbuch, das auf den Minderjährigen läuft, verwaltet, wenn er nicht nachweisen kann, was mit dem Geld geschehen ist ?

Frage 2 :
Hätte der Vater banktechnisch gesehen das Sparbuch lautend auf den Namen des Minderjährigen auflösen können, ohne zum Beispiel eine Erlaubnis des Vormundschaftsgerichtes einzuholen (Vater von A ist geschieden und hat alleiniges Sorgerecht für den Minderjährigen zugesprochen bekommen)

Frage 3 :
Haftet in diesem Fall auch die Bank, wenn sie das Geld widerrechtlich ausgezahlt hat, oder kann sie sich auf eine 10 jährige Verjährung berufen ?

Vielen Dank für viele Antworten
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zickenlatein
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.12.2005
Beiträge: 1006
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 08.02.06, 17:58    Titel: Antworten mit Zitat

wenn der vater das alleinige sorgerecht hat, kann er für den minderjährigen entscheiden und somit auch ein konto auflösen
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Filmsammler
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.10.2005
Beiträge: 67

BeitragVerfasst am: 09.02.06, 13:57    Titel: Antworten mit Zitat

Kann er dann auch über das Geld, welches eine dritte Person für A angelegt hat für sich verfügen ?
Entsteht da nicht ein Schuldverhältnis zwischen A und dem Vater ?
Schließlich ist der Vater doch mit einem Vermögensverwalter gleichzusetzen. Ist es nicht rechtlich so, daß der Vater hier haftet, allein aufgrund der Tatsache, daß er Verwalter des Sparbiuches ist ?
Ist es dann nicht auch so, daß A gar nicht nachweisen muß, daß der Vater selbst das Sparbuch aufgelöst hat, sondern allein die Verwaltereigenschaft des Vaters ausreicht ?
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zickenlatein
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.12.2005
Beiträge: 1006
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 09.02.06, 16:50    Titel: Antworten mit Zitat

hier geht es wohl eher um streitigkeiten in der familie...ich nehme an, a ist inzwischen volljährig und will das geld haben, das ist aber weg.....wenn ein anderer für a das geld angelegt hat, sollte sich dieser andere mal mit dem vater unterhalten und nachfragen, wo das geld geblieben ist und wofür es ausgegeben wurde
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