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Hausrat - Wasserschaden (Bodenbelag)

 
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Kirbach
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 06.02.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 06.02.06, 22:33    Titel: Hausrat - Wasserschaden (Bodenbelag) Antworten mit Zitat

Hallo,

trotz längerer Recherche im Internet bin ich bislang zu meinem Problem noch nicht fündig geworden und erhoffe mir jetzt hier im Forum einige hilfreiche Beiträge.

Zu meinem Problem:
Vor einige Tagen hatten wir nachts einen Stromausfall wodurch u.a. die Aquariumpumpe ausgefallen ist. Durch den Rückstau des Aquariumwassers in die Pumpe sind ca. 10 Liter Wasser aus der Pumpe entwichen und aus dem Schrank auf den Echtholzboden gelaufen. Dieser Echtholzboden ist, ähnlich wie Laminat, 'schwimmend' verlegt und nun an verschiedenen Stellen aufgequollen. Gerade wegen des relativ teuren Bodenbelages habe ich meine Hauratversicherung um das Aquarium erweitert. Als ich den Schaden schön brav der Hausratversicherung gemeldet habe, hat man einen Pauschalbetrag für den ebenfalls beschädigten Schrank überwiesen. Der Boden aber, welcher den Hauptschaden darstellt, sei nicht über die Hausratversicherung abgedeckt sondern wäre der Gebäudeversicherung zuzuschreiben.

Nun meine Frage:
Fällt der Bodenbelag welcher nicht fest mit dem Gebäude verbunden ist (wie z.B. schwimmend verlegter Laminat) unter die Wohngebäude oder unter die Hausratversicherung? Mein Kenntnisstand ist der, dass Bodenbeläge welche nicht mit dem Unterboden verbunden sind unter die Hausratversicherung fallen. Ist das richtig?
Bei der Gebäudeversicherung habe ich das Aquarium nicht zusätzlich versichert.
Ich bin um jede Hilfe dankbar.

Schöne Grüße
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 07.02.06, 07:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Kirbach,

ich veermute, du bist Eigentümer des Gebäudes, richtig? Dann zählt der Bodenbelag aus Sicht der Sachversicherung zum Gebäude, nicht zum Hausrat. Es ist dabei unerheblich, ob er "schwimmend" verlegt oder fest verklebt ist. Dieser Bodenbelag könnte nur dann zum Hausrat zählen, wenn er Eigentum einesWohnungsmieters wäre (dann wäre er in der Hausratversicherung des Mieters mitversichert).

Es kommt nun auf die Wohngebäue-Versicherungsbedingungen an, die deinem Vertrag zugrundeliegen. In manchen "moderneren" Bedingungen (insbesondere in der "Exklusiv"- oder "Komfort"-Version) sind im Rahmen der Leitungswasserversicherung auch Schäden durch bestimmungswidrig austretendes Wasser aus Aquarien mitversichert.

Musste selber mal nachlesen, was in deinen Bedingungen drinsteht. Ansonsten, fürchte ich, sieht´s schlecht aus.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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Kirbach
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 06.02.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 09.02.06, 22:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Mogli,

vielen Dank für Deine Antwort.
Dann haben wir in diesem Fall wohl Pech gehabt und bleiben auf dem Schaden sitzen.

Nochmals vielen Dank

Gruß Kirbach
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 10.02.06, 10:39    Titel: Antworten mit Zitat

edit: ach, was solls?! Winken
_________________
Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
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rediman
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.12.2005
Beiträge: 181
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 10.02.06, 13:10    Titel: Antworten mit Zitat

Kirbach hat folgendes geschrieben::
Hallo Mogli,

vielen Dank für Deine Antwort.
Dann haben wir in diesem Fall wohl Pech gehabt und bleiben auf dem Schaden sitzen.

Nochmals vielen Dank

Gruß Kirbach


Hallo,

was lernt man daraus??
Nicht am falschen Ende sparen und das LW-Risiko in der VGB mitversichern.

Ciao,
rediman
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cokky
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 31.10.06, 04:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, muss mich mal hier ( auch wenn es schon ein älterer beitrag ist) einklinken.
Habe mit meiner hv auch so meine probleme. bin mieter einer wohnunh und bei mir ist die pumpe ausgelaufen. aquarium war/ist extra versichert in der hv.
habe einen kostenvoranschlag für den bodenbelag ( laminat) eingereicht. nun meint der "gute" mann von der versicherung, sie würden nicht nach kostenvoranschlag bezahlen und ich müsste die rechnung von der rep. der pumpe einreichen. die pumpe ist aber schon entsorgt. was kann ich denn da nun machen, das mein schaden bezahlt wird. hatte schon vorgeschlagen, das sie einen gutachter schicken. aber nix.....
der schaden liegt nun schon ca. 3 monate zurück und der bosen fängt langsam an zu müffeln.
bitte um einen tipp was ich da machen kann
danke
cokky
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Dookie82
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 31.10.06, 09:10    Titel: Antworten mit Zitat

cokky hat folgendes geschrieben::
Hallo, muss mich mal hier ( auch wenn es schon ein älterer beitrag ist) einklinken.
Habe mit meiner hv auch so meine probleme. bin mieter einer wohnunh und bei mir ist die pumpe ausgelaufen. aquarium war/ist extra versichert in der hv.
habe einen kostenvoranschlag für den bodenbelag ( laminat) eingereicht. nun meint der "gute" mann von der versicherung, sie würden nicht nach kostenvoranschlag bezahlen und ich müsste die rechnung von der rep. der pumpe einreichen. die pumpe ist aber schon entsorgt. was kann ich denn da nun machen, das mein schaden bezahlt wird. hatte schon vorgeschlagen, das sie einen gutachter schicken. aber nix.....
der schaden liegt nun schon ca. 3 monate zurück und der bosen fängt langsam an zu müffeln.
bitte um einen tipp was ich da machen kann
danke
cokky



Eine Obliegenheit des Versicherungsnehmers ist es nunmal, den Schaden in Höhe und Art(Ursache) nachweisen zu können.
Dies geschieht durch Begutachtung eines Sachverständigen oder manchmal auch nur durch Einreichung der Rechnungen.
Der Versicherung darf das Recht eben nicht vorbehalten werden prüfen zu können, ob der Anspruch auch berechtigt ist.
Berechtigt ist der Schaden ja nur, wenn eines der versicherten Risiken für diesen ursächlich war.

Meiner Meinung nach müsste jedoch der bestimmungswidrige Wasseraustritt so oder so versichert sein. Dass an dieser Stelle
Regenwasser für den Schaden verantwortlich sein soll kann man ja ausschließen, da sonst Wände etc. durchnässt wären...
Jedoch muss auch hier der VN den Nachweis bringen...
Somit müsste der Boden eigentlich versichert sein. Für den Ersatz der Pumpe hingegen sehe ich eher schwarz... Man könnte jedoch
versuchen einfach die Rechnung der neuen Pumpe einzureichen, oder was noch besser wäre die Rechnung der alten
noch zusätzlich... Dass ein Aquarium ohne Pumpe nicht funktioniert (bzw. es bisher ohne nicht funktionieren konnte),
sollte eigentlich sogar für einen Laien klar sein. Immerhin haben Sie nicht umsonst Aquarien mitversichert...

Jedoch verstehe ich auch die VN nicht, die sofort alles wegwerfen. Die Aufbewahrung der Pumpe sollte doch mit einem
nicht allzu großen Aufwand möglich sein und man ist als Geschädigter auf der sicheren Seite...

Ich würde wie gesagt erstmal die Rechnungen einreichen und mitteilen, dass Sie sonst selbstständig einen Gutachter bestellen,
um den Schaden am Boden zu begutachten...Sollte sich dann herausstellen, dass ein versichertes Risiko für den Schaden
ursächlich war (also kein Regen sondern Leitungswasser),so muss die Versicherung die Kosten für diesen übernehmen...
Vielleicht handelt die Versicherung dann, denn eigene Gutachter sind günstiger...
Zusätzlich sollten Sie auch das mit dem "müffeln" mitteilen, dies ist ein Anzeichen von Schimmelbildung und der Schaden
könnte hierdurch noch größer werden

Jedoch würde ich mir nicht viel Hoffnung machen, da das ganze auch auf einen Rechtsstreit mit der Versicherung hinaus laufen kann.

Ist eben dumm gelaufen, dass Sie quasi Ihren einzigen handfesten Nachweis in die Tonne gekloppt haben... Mit den Augen rollen


Grüßle Dookie!
_________________
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"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein

Schokolade ist gut gegen Zähne.
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Duisburger
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 31.10.06, 14:08    Titel: Antworten mit Zitat

steht der beschädigte Bodenbelag den im Eigentum des Mieters? Also: Hat der Mieter den Boden eingebracht und muss er diesen bei Mietende wieder entfernen (oder eine Regelung mit dem Nachmieter treffen)?
Ansonsten ist für den Bodenbelag die Wohngebäude-V. zuständig (s.o.).
Diese könnte sich allerdings an die PHV (Mietsachschaden) des Mieters wenden.
_________________
MfG,
Duisburger

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Cassidy
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Anmeldungsdatum: 30.06.2006
Beiträge: 169

BeitragVerfasst am: 31.10.06, 23:47    Titel: Antworten mit Zitat

rediman hat folgendes geschrieben::

Hallo,

was lernt man daraus??
Nicht am falschen Ende sparen und das LW-Risiko in der VGB mitversichern.

Ciao,
rediman


Wasser, das aus Aquarien austritt, ist kein Leitungswasser i.S. der Leitungswasser-Versicherung - ebenso wenig, wie der Putzeimer, der auf der Treppe umkippt.
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rediman
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Anmeldungsdatum: 20.12.2005
Beiträge: 181
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 07.11.06, 09:29    Titel: Antworten mit Zitat

Oops... da habe ich nicht richtig aufgepasst. SORRY Verlegen
Ciao,
rediman
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