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Verfasst am: 08.02.06, 23:27 Titel: Mandat gekündigt - Kosten?
Hallo ihr Wissenden,
Wie ist das denn nun, ein Mandat wurde dem RA schriftlich zurück gezogen, da der RA innerhalb eines Jahres in keinster Weise schriftlich oder telefonisch tätig wurde. Der RA hat lediglich den Schriftverkehr zwischen Mandanten, Versicherung und Gutachtern gesammelt und dem Mandanten erklärt, dass ja genügend Zeit bliebe bevor die Verjährung eintritt. Trotz Auftrag hat der RA nicht einmal bei der Rechtschutzversicherung eine Deckungszusage eingeholt, obwohl ihm seit Dez. 2004 alles bekannt war. Der Streitwert gegen die Versicherung beträgt ca. 9.000 Euro.
Kann der RA für das sammeln von Unterlagen überhaupt eine Rechnung stellen? _________________ Liebe Grüsse
Asmodine
Ich bin ein Interessierter ohne Fachkenntnisse, alles was ich hier mitteile beruht auf persönlichen Erlebnissen und den damit gesammelten Erfahrungen.
So leid es mir tut, ich kann mir das beim besten Willen nicht vorstellen.
Auf deutsch soll das heißen, dass der Anwalt seit 2004 Unterlagen sammelt - dies aber bisher alles kostenlos, da er ja noch keine Deckungszusage eingeholt hat und demzufolge auch keinen Cent gesehen hat.
Wenn das tatsächlich so ist, würde ich mir mal die Zulassung zeigen lassen.
Das schlimme ist, er hat noch zwei weitere Fälle in Bearbeitung ....
Einer davon ist bald abgeschlossen, der ging durch alle Instanzen, jetzt muss nur noch das OGL entscheiden *wart* Streitwert hier 3600 Euro
Der andere Fall läuft seit September 2004 .... im Februar 2005 wurde der letzte Brief hierzu an die Gegenseite geschrieben und der Mahnbescheid widersprochen. Auch hier hat sich seit dem nix mehr getan ..... Die Fristen, wo der Vermieter hätte noch Forderungen einklagen können sind nun auch verjährt und dementsprechend bekam der RA eine freundliche Aufforderung endlich tätig zu werden. Geschätzter Streitwert mit Kaution und Betriebskostenabrechnung hier 2000 Euro
Für beide Fälle liegt eine Deckungszusage von der Rechtsschutzversicherung vor. Jetzt kann man sich vorstellen, warum der größte Posten von 9000 Euro bei dieser Untätigkeit wieder zurück gezogen wurde.
Noch wurden die Unterlagen zu diesem Streitfall nicht ausgehändigt. Ob der RA das jemals tun wird???? Trotzdem so viele Forderungen offen stehen, steht die betroffene Partei jetzt selbst bald vor der Insolvenz, wenn nicht noch ein Wunder geschieht. Es wäre gut zu wissen, ob der RA dafür in Haftung gehen könnte.
Aber ich schweife von der eigentlichen Frage ab. Kann der RA für das Sammeln von Briefen und Gutachtern auf irgendeinen § reiten und Kosten fordern???? _________________ Liebe Grüsse
Asmodine
Ich bin ein Interessierter ohne Fachkenntnisse, alles was ich hier mitteile beruht auf persönlichen Erlebnissen und den damit gesammelten Erfahrungen.
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