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Angeblicher Datenbankklau

 
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Sportjunkie
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.02.2006
Beiträge: 47

BeitragVerfasst am: 09.02.06, 09:15    Titel: Angeblicher Datenbankklau Antworten mit Zitat

Gehen wir mal vom fiktiven Fall aus:

Zitat:
Lieschen Müller betreibt seit einigen Jahren eine Homepage übers Aprikosenkernweitspucken. Im Juli 2004 erfolgt ein großer Relaunch, infolgedessen eine Umstellung auf PHP und die Einbindung einer Datenbank erfolgt. Lieschen Müller ist begierig, sich alles selbst beizubringen, daher dauert die Umsetzung ein wenig länger (sagen wir mal Winter Anfang 2005 geht die Geschichte online), zumal es nur Hobby ist. Ihre Vision ist, alle Aprikosenkernspucker, ob alt oder jung, ob männlich oder weiblich, und egal, aus welchem Land, in ihre Datenbank aufzunehmen. Sie fängt aber erst mal mit den etwas bekannteren an und ergänzt die Datenbank Stück für Stück. Sie sucht die Namen auf vielen, vielen Webseiten zusammen, und greift dabei auch auf Ergebnislisten von Aprikosenkernweitspuck-Wettbewerben zurück. Einige Aprikosenkernweitspucker sind auch so nett und füllen ihr einen Steckbrief aus, der ebenfalls in diese Datenbank einfließt. Das Bestreben von Lieschen geht in die Richtung, von möglichst vielen Weitspuckern originale Steckbriefe zu bekommen, allerdings ist sie nicht so oft bei Wettkämpfen und wollte, bis sie die Vereine deswegen anschreibt, noch ein wenig Kosmetik an der Seite betreiben.
Schon im Juli 2004 wurden News auch von den Nachwuchsweitspuckern eingebunden und eine Terminliste nach langer Recherche im Netz erstellt.

Nun geht ein wenig später im Sommer 2004 einer weitere Seite über Aprikosenkernspucker online (das sind auch nicht die beiden einzigen Seiten über Aprikosenkernweitspucker), die Otto Normalverbraucher gehört und die ebenfalls recht ambitioniert erscheint. In Rekordzeit setzt Otto die Nachwuchs-Termine auf seine Seite (ähm sorry, natürlich in die schicke Datenbank seines PHPNuke-Portals), die in dieser Ausführlichkeit nur bei Lieschen zu finden waren. Ganz nebenbei übernimmt er auch noch ganz leicht abgewandelt das von Lieschen eigenhändig erstellte und gegliederte Impressum In Anordnung, Inhalt und größtenteils auch Formulierung.
Lieschen ist eigentlich 'ne Nette und verzichtet darauf, Stress zu machen (Ach, hätte sie doch mal ... Mit den Augen rollen )

Lieschen hat nun viel anderweitig zu tun, daher dauert das mit dem Füllen der Datenbank bei ihr noch ein wenig. Otto hingegen wird zum absoluten Aprikosenkernweitspuckfanatiker und ist fast jedes Wochenende bei einem Wettkampf mit dabei. Im Frühjahr 2005 (zeitlich nach dem Online-Setzen von Lieschens Datenbank angesiedelt) beschließt er, sich künftig nur noch den Nachwuchsspuckern zu widmen. Er erstellt ein weiteres Portal unter neuer Adresse und schließt sein altes. Otto macht sehr viele Fotos und schreibt Berichte. Er setzt originale Ergebnislisten als PDFs online, füttert daneben aber auch seine Datenbank kräftig mit den Inhalten, so dass die Profile der Spucker meist auch Verein und zumindest das Geburtsjahr umfassten.

Lieschen hingegen betrieb die Ergebnisverwaltung bei den "Großen" auch zu diesem Zeitpunkt schon per Datenbank mit Verknüpfung zum Profil. Da die datenbankinterne Struktur es nicht zuließ, die anders strukturierten Ergebnislisten der Nachwuchsspucker gleich zu behandeln, gab sie die Namen manuell ein ohne Verbindung zu teilweise schon bestehenden Profilen.
Dann jedoch kam ihr die Erleuchtung für eine Veränderung der Datenbankstruktur, und los ging es! Alle neuen Ergebnisse sollten im neuen System erfasst werden, dafür musste aber für jeden der Beteiligten ein neuer Datensatz angelegt werden, der zunächst aus dem Namen bestand, um Verein und teilweise auch Geburtsdatum ergänzt (laut Ergebnisliste, Vereinshomepape oder Google, jedenfalls aus verschiedenen Quellen zusammenrecherchiert) wurde. So wurden aus wenigen hundert innerhalb kurzer Zeit an die 2000 Datensätze, fast so viele, wie Otto auch in seiner Datenbank hat.

Die gefiel Otto nun gar nicht, und also schrieb er Lieschen eine bitterböse E-Mail: er beobachte ihre Seite seit ein paar Monaten und ihm sei aufgefallen, dass Lieschen diese nachahme. Es gehe ihm um die Datenbank und darum, dass Lieschen anhand von Ergebnislisten kurze Artikel über die Wettkämpfe schrieb. (kleiner Einwurf: was ist mit Pressefreiheit?) Er könne anhand seiner Logdateien nachweisen, dass Lieschen seine (?) Ergebnislisten kopiere. Dies allerdings kam Lieschen ein wenig spanisch vor, denn so oft hatte sie seine Seite doch gar nicht besucht? Die Ergebnislisten bekam sie entweder von den Vereinen zugemailt oder hat sie auf den Vereinsseiten eingesehen.
Otto bittet Lieschen, dies in Zukunft zu unterlassen.

Das gefällt Lieschen gar nicht, denn nicht nur Otto hat viel Zeit in seine Homepage reingesteckt, nein, auch Lieschen hat das getan!
Zudem ist sie sich keiner Schuld bewusst, denn die Idee mit der Datenbank hatte sie ja schon, bevor Otto seine Seite überhaupt hatte, nur hat bei ihr die Umsetzung eben länger gedauert. Und Sie hat nicht seine Datenbank kopiert. Bei ihr finden sich immer noch weniger Einträge, dafür aber zu einem Teil ganz andere, mit Aprikosenkernweitspuckern aus fernen Ländern, die bei Otto gar nicht auftauchen. Sie hat jedenfalls ihre Daten ebenso wie Otto in mühevoller Kleinarbeit zusammengetragen und eingegeben. Zudem hat Lieschen ein ganz anderes Zugriffsinterface als Otto.

Lieschen teilt Otto mit, dass da ein Missverständnis vorläge und sie nicht bei ihm kopiert habe. Dass sie aber im Gegenzug festgestellt habe, dass sein Impressum in der heutigen Form immer noch dem sehr ähnle, was er mal bei ihr geklaut habe (und welches unter www.archive.org immer noch eingesehen werden könne), und dass er sich da also mal bitte nicht so weit aus dem Fenster lehnen solle. Zudem weist Lieschen den Otto noch darauf hin, dass die reine Idee, eine Datenbank mit Aprikosenkernweitspuckern zu erstellen, nicht geschützt sei, dass wohl die Inhalte geschützt seien, aber die habe sie ja nicht von ihm, sondern nur aus den mehr oder weniger selben Quellen, aus denen Otto ja auch gern schöpfe. Ihre Idee habe schon lange bestanden und ihre Seite sähe auch so aus wie jetzt, wenn es Ottos Seite nie gegeben hätte.

Die vielen Bilder und Berichte, die Ottos Seite auszeichnen, daran hat Lieschen sich nie vergriffen. Dennoch, so geht aus seinem Antwortschreiben hervor, dass sie "das eigentliche Merkmal des Nachwuchsportals an Idee" kopiere. Er werde die Sache vom Verband, der ihn angeblich beauftragt habe, das von ihm privat betriebene Portal zu machen, prüfen lassen. Wobei das vom Unfang her gar nicht in der Verantwortungsbereich eines einzigen Verbandes fallen würde und diese Kooperation auch nirgends erwähnt wird.

Lieschen erklärt ihm in einer Engelsgeduld, dass sie eben nicht von ihm kopiert habe und auch "seine" Ideen durchaus ihre eigenen und unabhängig von seiner Seite entsanden waren.
Doch Otto schaltet auf stur. Er antwortet nicht mehr, sondern macht seine Aprikosenkernweitspucker-Datenbank nur noch für registrierte User (zu denen Lieschen niemals gehört hat, so groß war ihr Interesse an Ottos Inhalten dann doch nicht) zugänglich. Danach verhängt er noch eine IP-Sperre für Lieschen, die nun seine Seite gar nicht mehr betreten und somit auch sein Impressum nicht mehr sehen kann. Zu Beweiszwecken hat sie jedoc vorher noch Screenshots von selbigem angefertigt und Otto dies auch mitgeteilt nach dem Motto "Spuren verwischen bringt jetzt auch nichts mehr."


Was sagt die Fachwelt - rein als Brainstorming gedacht - zu solch einem Sachverhalt?
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Martin R.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 09.02.06, 12:46    Titel: Re: Angeblicher Datenbankklau Antworten mit Zitat

Sportjunkie hat folgendes geschrieben::
Was sagt die Fachwelt - rein als Brainstorming gedacht - zu solch einem Sachverhalt?
Sollte man mich als Teil der Fachwelt ansehen, sage ich "zu lang". Im Moment habe ich für so einen Text jedenfalls keine Muse.
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Sportjunkie
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.02.2006
Beiträge: 47

BeitragVerfasst am: 09.02.06, 13:14    Titel: Antworten mit Zitat

Muse oder Muße? Winken

Dann mal in etwas kürzerer Form: Lieschen und Otto betreiben jeweils eine Homepage über das Aprikosenkernweitspucken - neben noch existenten Seiten anderer Betreiber.
Lieschens Seite ist schon länger am Start als die von Otto, und Lieschen hatte von Anfang an Ideen, die den Ideen von Otto ziemlich ähnelten.
Zu ihren Ideen gehörte u.a. eine Datenbank mit so ziemlich allen Aprikosenkernweitspuckern, in die Stück für Stück Ergebnisse und auch ein paar Daten wie Vereinszugehörigkeit und von den Aprikosenkernweitspuckern selbst ausgefüllte Steckbriefe.
Otto hat zwar später angefangen, hatte aber mehr Zeit übrig als Lieschen, insofern hat er sie bei der Erstellung einer solchen Datenbank schnell ein- bzw. überholt.
Festzustellen wäre, dass nicht eine Datenbank eine Teilmenge der anderen ist, sondern dass vielmehr ein Schnittmengenverhältnis besteht. Das liegt u.a. auch an einem teilweise anderen Schwerpunkt der Seiten: Otto macht seine Seite nur über den Nachwuchs aus einem geographisch recht eng umgrenzten Raum und fährt wöchentlich zu Wettkämpfen, wozu wiederum Lieschen zur Zeit keine Möglichkeit hat. Ihre Seite kümmert sich schwerpunktmäßig um internationale Wettkämpfe, mit einem besonderen Faible für die noch unterrepräsentierten Damen, und will den Nachwuchs aber datentechnisch gleichberechtigt präsentieren, um auch den eher "elitemäßig" intereressierten Besucher drauf aufmerksam zu machen.
Lieschen hatte dann in den letzten Wochen doch etwas mehr Zeit, und nach einer kleinen Strukturänderung in der Datenbank hat sie für die Eingabe der Ergebnisse für jeden noch nicht vorhandenen Aprikosenkernweitspucker einen neuen Datensatz angelegt, was deren Zahl rasant ansteigen ließ.

Und genau dies missfiel Otto! Er unterstellte Lieschen via E-Mail, seine Ergebnislisten zu klauen und überhaupt auch die Idee einer solchen Datenbank von Aprikosenkernspuckern von ihm abgekupfert zu haben. Er bemängelte auch, dass Lieschen sich erdreistete, aus den Ergebnislisten auch noch kleine Fließtexte zu formulieren.
Weder das eine noch das andere war jedoch der Fall, da Lieschen für diese Daten ja nicht auf Ottos Seite zugriff, sondern auf Ergebnislisten, die ihr von den Veranstaltern zugesandt wurden oder die als PDF-Files auf den Seiten der Veranstalter veröffentlicht wurden, bzw. nach Geburtsdaten googelte, in jedem Fall trug sie den Inhalt ihrer Datenbank also aus vielen kleinen Quellen zusammen. Es ist anzunehmen, dass Otto dieselben Quellen genutzt hat und es daher natürlich auch Übereinstimmungen in den Daten gibt. Und die Idee mit dieser Datenbank hatte Lieschen ja schon vorher, auch wenn die Umsetzung bei ihr länger gedauert hat und *zunächst* der Schwerpunkt anders war bzw. Priorität eben doch auf den "Weltklasse-Aprikosenkernspuckern", da diesen eben doch das Hauptinteresse der Besucher gilt.

Lieschen hat Otto ihre Sicht erklärt und ist sich keiner Schuld bewusst. Otto ist jedoch unnachgiebig und fordert sie zur Unterlasung auf.

Pikant: auf seinem vorherigen Internetauftritt hatte Otto sowohl einige Daten (mühsam zusammengetragene und nur hier in dieser Zusammenstellung vorhandene Termine) aus Lisas Datenbank übernommen als auch ihr (von ihr in der Form selbst entworfenes) Impressum abgekupfert, in Gliederung und relativ genau auch dem Wortlaut (also nur leicht an seine Bedürfnisse angepasst). Die Gliederung ist auf dem aktuellen Internetauftritt von Otto immer noch erhalten, die Texte allerdings schon etwas stärker verändert / paraphrasiert. Die Sache mit dem Impressum auch auf dem alten Auftritt wäre mit Hilfe eines Internetarchivs auch noch nachweisbar.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 10.02.06, 00:20    Titel: Antworten mit Zitat

Ideen sind nicht schützbar. Ansonsten gäbe es heute nur Altavista und kein Mensch würde Google kennen. Winken

Der Nachweis für einen "Datenklau" ist in der Regel schwer zu erbringen - genau deswegen plazieren etwa Enzyklopädie-Verlage absichtlich Fake-Artikel in ihre Werke (und Telefonbuchhersteller erfundene Einträge), um nachweisen zu können, daß ihr Werk die Quelle einer aufgetauchten Kopie ist.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 10.02.06, 10:08    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ideen sind nicht schützbar.


Na ja, ist ja nicht nur eine Idee. Ganz witzig, einen ähnlich gelagerten Fall hatte ich im letzten Jahr tatsächlich, da ging es um die angebliche Verwendung von Adressdatenbanken eines Sportcenters durch ein anderes Sportcenter.

Otto könnte, da er ihr unterstellt, sie habe seine Datenbank "geklaut", wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche nach §§ 3, 8, 17 II UWG geltend machen und Strafantrag gegen Lieschen stellen:

Zitat:
§ 3 UWG Verbot unlauteren Wettbewerbs

Unlautere Wettbewerbshandlungen, die geeignet sind, den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber, der Verbraucher oder der sonstigen Marktteilnehmer nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen, sind unzulässig.


Zitat:
§ 8 UWG Beseitigung und Unterlassung

(1) Wer dem § 3 zuwiderhandelt, kann auf Beseitigung und bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Der Anspruch auf Unterlassung besteht bereits dann, wenn eine Zuwiderhandlung droht.

(2) Werden die Zuwiderhandlungen in einem Unternehmen von einem Mitarbeiter oder Beauftragten begangen, so sind der Unterlassungsanspruch und der Beseitigungsanspruch auch gegen den Inhaber des Unternehmens begründet.

(3) Die Ansprüche aus Absatz 1 stehen zu:

1. jedem Mitbewerber;

2. rechtsfähigen Verbänden zur Förderung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen, soweit ihnen eine erhebliche Zahl von Unternehmern angehört, die Waren oder Dienstleistungen gleicher oder verwandter Art auf demselben Markt vertreiben, soweit sie insbesondere nach ihrer personellen, sachlichen und finanziellen Ausstattung imstande sind, ihre satzungsmäßigen Aufgaben der Verfolgung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen tatsächlich wahrzunehmen und soweit die Zuwiderhandlung die Interessen ihrer Mitglieder berührt;

3. qualifizierten Einrichtungen, die nachweisen, dass sie in die Liste qualifizierter Einrichtungen nach § 4 des Unterlassungsklagengesetzes oder in dem Verzeichnis der Kommission der Europäischen Gemeinschaften nach Artikel 4 der Richtlinie 98/27/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 1998 über Unterlassungsklagen zum Schutz der Verbraucherinteressen (ABl. EG Nr. L 166 S. 51) eingetragen sind;

4. den Industrie- und Handelskammern oder den Handwerkskammern.

(4) Die Geltendmachung der in Absatz 1 bezeichneten Ansprüche ist unzulässig, wenn sie unter Berücksichtigung der gesamten Umstände missbräuchlich ist, insbesondere wenn sie vorwiegend dazu dient, gegen den Zuwiderhandelnden einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung entstehen zu lassen.

(5) § 13 des Unterlassungsklagengesetzes und die darin enthaltene Verordnungsermächtigung gelten mit der Maßgabe entsprechend, dass an die Stelle der Klageberechtigten nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 und 3 des Unterlassungsklagengesetzes die gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 3 und 4 zur Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs Berechtigten, an die Stelle der Klageberechtigten nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 des Unterlassungsklagengesetzes die gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 2 zur Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs Berechtigten und an die Stelle der in den §§ 1 und 2 des Unterlassungsklagengesetzes geregelten Unterlassungsansprüche die in § 8 bestimmten Unterlassungsansprüche treten. Im Übrigen findet das Unterlassungsklagengesetz keine Anwendung.


Zitat:
§ 17 UWG Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen

(1) Wer als eine bei einem Unternehmen beschäftigte Person ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis, das ihr im Rahmen des Dienstverhältnisses anvertraut worden oder zugänglich geworden ist, während der Geltungsdauer des Dienstverhältnisses unbefugt an jemand zu Zwecken des Wettbewerbs, aus Eigennutz, zugunsten eines Dritten oder in der Absicht, dem Inhaber des Unternehmens Schaden zuzufügen, mitteilt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer zu Zwecken des Wettbewerbs, aus Eigennutz, zugunsten eines Dritten oder in der Absicht, dem Inhaber des Unternehmens Schaden zuzufügen,

1. sich ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis durch

a) Anwendung technischer Mittel,

b) Herstellung einer verkörperten Wiedergabe des Geheimnisses oder

c) Wegnahme einer Sache, in der das Geheimnis verkörpert ist,

unbefugt verschafft oder sichert oder

2. ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis, das er durch eine der in Absatz 1 bezeichneten Mitteilungen oder durch eine eigene oder fremde Handlung nach Nummer 1 erlangt oder sich sonst unbefugt verschafft oder gesichert hat, unbefugt verwertet oder jemandem mitteilt.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1. gewerbsmäßig handelt,

2. bei der Mitteilung weiß, dass das Geheimnis im Ausland verwertet werden soll, oder

3. eine Verwertung nach Absatz 2 Nr. 2 im Ausland selbst vornimmt.

(5) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

(6) § 5 Nr. 7 des Strafgesetzbuches gilt entsprechend.


Was die Praxis anbetrifft, ist § 17 UWG zwar grundsätzlich ein scharfes Schwert, aber wenn Lieschen (Müller Frage ), die ja wohl ein reines Gewissen hat, beweisen kann, daß sie die Datenbank aus eigenen Datensätzen und nicht aus denen von Otto aufgebaut hat, holt sich Otto bei der gerichtlichen Durchsetzung des Unterlassungsanspruchs ein blaues Auge - so in meinem Fall für die Klägerseite, auf der ich glücklicherweise nicht stand, auch geschehen. Also Pech für Otto.

Mit freundlichen Grüßen

Metzing
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Sportjunkie
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Anmeldungsdatum: 09.02.2006
Beiträge: 47

BeitragVerfasst am: 10.02.06, 21:10    Titel: Antworten mit Zitat

Lieschen könnte bei ihren Recherchen schätzungsweise 0,1 Prozent der Daten tatsächlich mal auf Ottos Seite erwischt haben.

Üblicherweise hat sie aber gerade im Sommer, als sie unter Beobachtung von Otto geriet, den Link zu der auf eigenem Webspace abgelegten (vom Verein zugemailten) PDF-Datei oder zu selbiger auf der Homepage des ausrichtenden Vereins gesetzt, und zwar schon damals, nicht jetzt im Nachhinein. Insofern dürfte schon damals für den Besucher eher unwahrscheinlich gewesen sein, das sie die Daten von Ottos Seite gezogen hat.
Einige der PDF-Dateien liegen auch nachweislich schon länger auf Lieschens Festplatte.
Ansonsten sind alle (Original-)Daten auf viele Internetseiten verstreut auch außerhalb von Ottos und Lieschens Seite vorhanden.

Und im angenommenen Fall handelt es sich um private, wenn auch ambitionierte Fanseiten, keine kommerziellen Seiten. Da geht es nicht um Geld, sondern allenfalls um persönliche Eitelkeiten und Anerkennung des eigenen Engagements (also bei Otto eher als bei Lieschen, die sieht das ein bisschen relaxter).
Greift dann überhaupt das Wettbewerbsrecht?
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 12.02.06, 18:03    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ansonsten sind alle (Original-)Daten auf viele Internetseiten verstreut auch außerhalb von Ottos und Lieschens Seite vorhanden.


Entscheidend ist hier § 17 II UWG:

Zitat:
(2) Ebenso wird bestraft, wer zu Zwecken des Wettbewerbs, aus Eigennutz, zugunsten eines Dritten oder in der Absicht, dem Inhaber des Unternehmens Schaden zuzufügen,

1. sich ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis durch

a) Anwendung technischer Mittel,

b) Herstellung einer verkörperten Wiedergabe des Geheimnisses oder

c) Wegnahme einer Sache, in der das Geheimnis verkörpert ist,

unbefugt verschafft oder sichert oder [...]

(Hervorhebung von mir.)

Wenn die Daten auch anders abrufbar sind, ohne daß deren Zusammenstellung einen unvertretbaren Aufwand bedeuten würde, dann läge kein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis vor.

Zitat:
Greift dann überhaupt das Wettbewerbsrecht?


Kommt darauf an... Rein private Fanseite? Oder ist irgendeine Art von Werbung (Bannerwerbung etc.) vorhanden? Werden Fanartikel verkauft oder beworben?

Mit freundlichen Grüßen

Metzing
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Sportjunkie
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Anmeldungsdatum: 09.02.2006
Beiträge: 47

BeitragVerfasst am: 12.02.06, 18:31    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, die Daten sind woanders (aber eben an vielen verstreuten Stellen) im "ORIGINAL" für jedermann abrufbar, und es ist anzunehmen, dass Otto sie auch von diesem "woanders" hat und sie dann Stück für Stück, mit viel Aufwand, in seine Datenbank eingefügt hat.
Genauso hat es jedenfalls Lieschen gemacht: die Daten mit jedenfalls viel (ich denke, nah an "unvertretbar" dran) Zeitaufwand eigenhändig zusammenrecherchiert und in ihre Datenbank eingefügt. Anstatt, wie Otto es ihr unterstellt, von ihm abzuschreiben, was sicherlich weniger Aufwand gewesen *wäre*, aber sie hat ja wie gesagt selbst recherchiert. Bei einem einzigen Ergebnis war zum gegebenen Zeitpunkt das Ergebnis zuerst bei Otto zu finden, da Otto live vor Ort war und der Veranstalter 2 Tage brauchte, um das Ergebnis selbst online zu stellen bzw. anderweitig zu übermitteln. Bei diesem einen Mal hat Lieschen einen kleinen Ausschnitt des Ergebnisses von Otto übernommen, um zeitnah berichten zu können. Bei einem einzigen von mehrern hundert Events. 2 Tage nach dem Event war das Ergebnis dann aber eben auch anderweitig verfügbar und ist es immer noch.
Da beide offensichtlich dieselben Quellen benutzt haben, sind viele Daten bei beiden vorhanden und naturgemäß deckungsgleich, denn Verein bleibt Verein, Geburtstag bleibt Geburtstag, Sieger bleibt Sieger.

Bleibt nochmals anzumerken, dass das oben erwähnte "Original" kein Datenbankwerk ist, sondern damit nur viele verschiedene Quellen, die verwertet, teilweise selbst in den notwendigen Zusammenhang gebracht wurden.

Bannerwerbung hat Otto keine. Was er anbietet, ist eine Art Börse, wo Aktive ihre Ausrüstungsgegenstände verkaufen können, aber (Lieschen kann das nicht mehr verifizieren, da IP-Sperre gegen Lieschen) eher privat aufgezogen, also keinerlei AGBs, sofern diese Börse überhaupt Beachtung bei der Zielgruppe findet, bzw. dient sie dann lediglich der unentgeltlichen Vermittlung von Geschäften Dritter als Privatverkäufe.

Lieschen hatte zeitweise mal Partnerprogramme, um die Kosten für den Webspace einigermaßen auszugleichen. Das schien ihr die bessere Alternative gegenüber Freewebspace mit zweifelhafter Werbung. Sonst wird aber nichts verkauft, die Seite ist nicht zur Gewinnerzielung gedacht und war eben nur "ab und zu mal" kommerziell. Es wäre aber auch möglich, die Seite in Zukunft dauerhaft ohne Bannerwerbung laufen zu lassen. Unter den Fans und bei Vereinen ist sie aber im Allgemeinen als "Fanseite" anerkannt.
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