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Verfasst am: 02.02.06, 10:04 Titel: LL.M., Ausländer(Jurist) zum Volljurist in Deutschland?
Hallo,
wer kann mir sagen welche Perspektiven es für jemanden mit juristischem Magisterdiplom der Tschechischen Republik und abgeschlossenem Folgestudium zum LL.M. in Deutschland gibt? Welche Wege zum Volljuristen in Deutschland gibt es? Wie kann man die tschechische juristische Magisterprüfung (Staatsexamina) in Deutschland anerkennen lassen?
Die Anerkennung des Ersten Staatsexamens ist zum Teil im Landesrecht geregelt, z.B. § 62 JAG NW. Die abstrakte Anerkennung des Zweiten Staatsexamen ist nicht vorgesehen. Die juristischen Staatsexamen sind zugleich Beamtenprüfungen (Ausbildungszulassung bzw. Ausbildungsabschluss). Dort werden ausländische Prüfungen sicher nicht ausreichen. Die Anerkennung für Hochschulgrade findet sich in den Hochschulgesetzen, z.B. § 119 HG NW. "Volljurist" ist allerdings kein solcher. In den Prüfungsordnungen der Juristen findet sich der Grad "Assessor" (§ 61 JAG NW). Allerdings ist es denkbar, zu juristischen Berufen zugelassen zu werden. Das entscheidet zunächst der Arbeitgeber. Es sei denn das soll der Staat sein oder ein mit Sonderrechten ausgestatteter Beruf. Dann ist eine Zulassungsentscheidung notwendig. Für die Zulassung zum Rechtsanwalt gibt es ein Sondergesetz hinischtlich europäischer Rechtsanwälte (Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) vom 09.03.2000, BGBl. I S.182 ff.). Voraussetzung ist dann allerdings auch die Zulassung zum Rechtsanwalt in der EG außerhalb Deutschlands. _________________ Erik Günther
http://www.hlb.de/ http://www.raeg.de/
Diese Infos sind abstrakte Ausführungen zu rechtlichen Fragen. Damit will und kann ich Rechtsberatung nicht ersetzen. Es erfolgt keine Haftung.
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