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Vorsorgevollmacht wird nicht anerkannt

 
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Syl
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.07.2005
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 08.02.06, 12:00    Titel: Vorsorgevollmacht wird nicht anerkannt Antworten mit Zitat

Hallo zusammen, folgender Sachverhalt:

Mein Mann hat für seine Mutter, die seit einem schweren Schlaganfall in einem Pflegeheim lebt, die Vorsorgevollmacht ( von 2 Zeugen , Verwaltungsmitarbeitern des Pflegeheimes unterschrieben ). Bis jetzt gab es auch keinerlei Probleme, weder mit der Krankenkasse, der Rentenstelle oder sonstigen Ämtern.
Nun erfuhren wir durch die Scheidung von ihrem Mann, die auch mein Mann erfolgreich so hinbekommen hat, das seine Mutter noch ein Aktiendepot hat. Nun wollte er die Vertragsunterlagen dazu haben, da diese nicht vorliegen.
Die Gesellschaft stellt sich komplett stur. Es gab einen Antrag auf Depotübertragung, den seine Mutter unterschrieben hat. Nun kann sie das nat. nur mit links, da die rechte Seite gelähmt ist. Die Unterschrift sieht natürlich nicht mehr so aus, wie die, die der Gesellschaft vorliegt.
Nun wollen sie, das über das Gericht ein Betreuer bestellt wird . Wir wollen sie doch aber nicht entmündigen lassen.
Was kann man da tun ? Die Vorsorgevollmacht beglaubigen zu lassen, wird auch nicht akzteptiert.

Ich hoffe, jemand hat da eine Idee, denn über das Gericht, ich weiß nicht.

Vielen Dank
Sylvia
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 08.02.06, 14:02    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Syl,

1. Sie können versuchen, ein ärztliches Attest dahingehend beizufügen, dass der Arzt bestätigt, dass die Betroffene zum Zeitpunkt der Vollmachterteilung geschäftsfähig war.

2. Falls das nicht klappt, ist die pragmatischste Lösung wohl doch, eine Betreuung - nur für den Aufgabenkreis "Depotübertragung" - einrichten zu lassen. Mit einer "Entmündigung" hat das aber gar nichts zu tun! Für einen ersten Überblick empfehle ich http://www.recht.de/phpbb/kb.php?mode=article&k=21
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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Syl
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.07.2005
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 09.02.06, 10:00    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Vormundschaftsrichter,

danke für Deine Antwort.
Habe mir den Link angeschaut. Das seine Mutter beim Gericht vorstellig wird, ( beim 2. Vorschlag ) ist aufgrund der Bettlägrigkeit nicht möglich. Gibt es da einen anderen Weg ?

Vielen Dank.

P.S. : Der erste Vorschlag wird nicht akzeptiert, die stellen sich stur.

Nochmals danke
Sylvia
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 09.02.06, 11:03    Titel: Antworten mit Zitat

Syl hat folgendes geschrieben::
Das seine Mutter beim Gericht vorstellig wird, ( beim 2. Vorschlag ) ist aufgrund der Bettlägrigkeit nicht möglich. Gibt es da einen anderen Weg ?

Niemand muss beim Gericht vorstellig werden. Ein Brief ans Gericht, in dem der Sohn den Sachverhalt schildert, reicht aus. Der Arzt und der Richter machen sodann einen Hausbesuch.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


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FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 10.02.06, 13:54    Titel: Antworten mit Zitat

Man kann die Schriftform auch durch die notarielle Beurkundung ersetzen.
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