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Verfügungsberechtigung

 
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Mallows
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Anmeldungsdatum: 15.08.2005
Beiträge: 137
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 10.02.06, 16:41    Titel: Verfügungsberechtigung Antworten mit Zitat

Hallo,

Hat die Bank das Recht an einen Verfügungsberechtigten Geld auszubezahlen, wenn der Kontoinhaber verstorben ist?

Hat der Verfügungsberechtigte die Pflicht, den Tod des Kontoinhabers der Bank mitzuteilen?

MfG

Mallows
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Ultra posse nemo obligatur.
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honsi2004
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Anmeldungsdatum: 08.08.2005
Beiträge: 104

BeitragVerfasst am: 10.02.06, 18:25    Titel: Antworten mit Zitat

Meines erachtens darf die Bank bei Tod des Kontoinhabers erstmal niemanden was auszahlen bis der Erbschein da ist.
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elemic
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Anmeldungsdatum: 15.02.2005
Beiträge: 277

BeitragVerfasst am: 10.02.06, 18:29    Titel: Antworten mit Zitat

So formuliert ist es falsch!

Es hängt davon ab um was für eine Verfügungsberechtigung es sich handelt (über den Tod hinaus, für den Todesfall, bis zum Tode).

Da sie ja festgestellt haben, wie schwierig es für die Bank ist vom Tod des Kontoinhabers zu erfahren, schliessen die Banken (meistens) nur Verfügungsberechtigungen über den Tod hinaus ab ...

Dies steht dann aber eindeutig in den unterschriebenen Papieren und kann von den Erben nach dem Tod widerrufen werden.
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Milena63
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Anmeldungsdatum: 19.01.2005
Beiträge: 108

BeitragVerfasst am: 10.02.06, 22:14    Titel: Antworten mit Zitat

Üblicherweise sind die bankgebräuchlichen Vollmachten so ausgestaltet, dass sie über den Tod hinaus gelten, es darf also noch verfügt werden.

Ausnahme: Der Mißbrauch der Vertretungsmacht muss sich der Bank aufdrängen, also z. B. das Indiz, dass der Bevollmächtigte zu seinen Gunsten "abräumen" möchte, Erben benachteiligen möchte etc.

Die üblichen Abhebungen, Beerdigungskosten und laufende Kosten, etwa für Miete etc., dürften dagegen unproblematich sein, weil darin keine Indizien für einen Mißbrauch der Vertretungsmacht vorliegen.
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