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Vollkaskoversicherung

 
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db
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Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beiträge: 191

BeitragVerfasst am: 11.02.06, 12:52    Titel: Vollkaskoversicherung Antworten mit Zitat

Hallo,
vorweg, die Suchfunktion hat nichts hervorgebracht.
Nun meine Frage: Es geht um einen Schaden, den die Vollkaskoversicherung regulieren soll. Versicherer hat ein Schadensgutachten erstellen lassen. In diesem werden die Reparaturkosten beziffert. Von den Gesamtkosten wird in Abzug gebracht:
1. Vorteilsausgleich von Lackierung = 30 % der Lackierkosten
2. Vorteilsausgleich von Ersatzteilen (Fixbetrag, keine Angaben über die Berechnung)

Geht das mit rechten Dingen zu??

Gruß
db
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 11.02.06, 17:47    Titel: Antworten mit Zitat

ja, das kann mit rechten dingen zugehen.

waren z.b. vorschäden vorhanden (kratzer, beulen, rost, sarke verwitterung u.ä.) oder werden verschleißteile ausgetauscht (kupplung, auspuff, etc..) können solche abzüge berechtigt sein.

ob das in diesem fall gerechtfertigt ist, kann man aus der ferne allerdings nicht beurteilen.
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db
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Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beiträge: 191

BeitragVerfasst am: 11.02.06, 17:50    Titel: Antworten mit Zitat

es handelt sich um Türen und Kotflügel, welche keine Vorschäden hatten
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 11.02.06, 17:53    Titel: Antworten mit Zitat

wie alt ist das auto?
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db
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Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beiträge: 191

BeitragVerfasst am: 11.02.06, 19:25    Titel: Antworten mit Zitat

7 Jahre
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ihuehn
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 13.02.06, 10:03    Titel: Antworten mit Zitat

Die Kaskovers. zahlt den Zeitwert. Nun hast du durch die neue Lackierung ja einen Vorteil erlangt (ein 7 Jahre altes Fahrzeug kann Kratzer im Lack haben). Der wird dir über diese Berechnung wieder abgezogen (neuer Lack= höherer Wert des Fahrzeugs). Genauso verhält es sich bei den Ersatzteilen.
_________________
Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist Winken
WM- ich war dabei!!
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 13.02.06, 14:05    Titel: Antworten mit Zitat

ist ja auch in den Allg. Versicherungsbedingungen eindeutig geregelt:

§ 13, Abs. 3 der AKB: (...) Von den Kosten der Ersatzteile und der Lackierung wird ein dem Alter und der Abnutzung entsprechender Abzug gemacht (neu für alt) (...)

Ob jetzt im konkreten Fall gerade die 30 % auch gerechtfertigt sind, können wir natürlich nicht beurteilen.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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