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splitter FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.02.2006 Beiträge: 104
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Verfasst am: 07.02.06, 07:35 Titel: GmbH haftung |
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Ein Gesellschafter gründet eine GmbH legt das Stammkapital vor und mit dem Stammkapital kauft er von Privatpersonen glühlampen für sein Büro (was natürlich mit der GmbH zutun hat) ohne Umsatzsteuer zu bezahlen. Kann der Gesellschfter mit den Glühlampen die den Wert des Stammkapitals haben als Stammkapital geltend machen.?
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Rembrandt FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.08.2005 Beiträge: 2634 Wohnort: Saarbrücken
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Verfasst am: 07.02.06, 19:39 Titel: |
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Grundsätzlich kann die GmbH das Stammkapital ausgeben, also auch Glühlampen kaufen. Das Problem ist nur, dass dann auch ein paar Einnahmen fliessen müssen, sonst winkt schnell die Insolvenz.
(Oder war der Beitrag nicht ganz ernst gemeint?) |
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jurico FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 03.08.2005 Beiträge: 6123 Wohnort: Chemnitz
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Verfasst am: 07.02.06, 20:41 Titel: |
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Sehen Sie sich doch diese Glühlampen an: . Völlig unbrauchbar. Die geben nur Schwarzlicht ab. |
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splitter FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.02.2006 Beiträge: 104
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Verfasst am: 10.02.06, 06:59 Titel: |
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Nein das war schon eine ernst gemeinte frage. Danke
Aber wie sieht es aus wenn die GmbH übernommen wird.
Woher weiss man wo der Stammkapital ist?
Hab mal einen Rechtsanwalt gefragt wie man rausfinden kann
ob eine GmbH schulden hat und er meinte an den Bilanze,
wenn diese nicht im minus ist sind auch keine schulden drauf ?
Man muss ja nicht unbedint im miese sein man kann doch auch einen Kredit
auf die GmbH belasten?
Wenn man Insolvenz meldet heisst es dann man muss nur die 25000 oder die "Glühlampen" im Wert von 25000 abgeben und man ist gerettet.? |
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Steuermann1 Interessierter
Anmeldungsdatum: 06.02.2006 Beiträge: 12
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Verfasst am: 10.02.06, 11:48 Titel: Glühlampen |
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Was will denn der mit so vielen Glühlampen?  |
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Rembrandt FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.08.2005 Beiträge: 2634 Wohnort: Saarbrücken
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Verfasst am: 10.02.06, 13:19 Titel: Bilanzlehre |
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splitter hat folgendes geschrieben:: |
und er meinte an den Bilanze, wenn diese nicht im minus ist sind auch keine schulden drauf ? |
Das ist zwar etwas unglücklich formuliert, aber tatsächlich lässt sich an der Bilanz eines Unternehmens der Vermögenszustand erkennen. |
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splitter FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.02.2006 Beiträge: 104
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Verfasst am: 11.02.06, 08:25 Titel: Re: Bilanzlehre |
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Danke danke also so lange die Bilanzen im Plus sind  |
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showbee FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.01.2005 Beiträge: 1524 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 11.02.06, 19:01 Titel: |
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Hallo,
quatsch!
Die Eröffnungsbilanz lautet:
Aktiva
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Bank 25.000
Passiva
------
Stammkapital 25.000
Jetzt darf natürlich mit den 25.000 gearbeitet werden. Die einzige Haftungsvoraussetzung die das deutsche GmbHG kennt ist die einmalige Zahlung des Stammkapitals zur freien Verfügung des Geschäftsführers zum Zeitpunkt der Eintragung.
Danach kann das Geld verwurstet werden, nur verdeckte Sachgründungen sind ein Problem. Bsp. Gründung zu 25.000 EUR Bar, wie verabredet kauft eine Woche nach Eintragung der GmbH der GF vom einzigen Gesellschafter einen alten 1er Golf zum Preis von 24.999 EUR.
Das wäre Umgehung und im schlimmsten Fall (Insolvenz) verlangt ein Insolvenzverwalter die 25.000 zurück.
Bsp. nach Gründung werden Geschäfte getätigt, mit den 25.000 EUR werden Waren gekauft, Büro gemietet, Personal angestellt und Umsatz gemacht. Bsp.
Umsatz 50.000
- Wareneinsatz 12.000
- Personal 12.000
- Miete 12.000
- sonstiges 4.000
= Gewinn 10.000
Dann sieht die Bilanz per nächsten Stichtag (vereinfacht) wie folgt aus:
Aktiva
--------
Bank 35.000
Passiva
----------
Stammkapital 25.000
Gewinnvortrag 10.000
Die GmbH ist erst am Ende, wenn sie zahlungsunfähig oder überschuldet ist. Überschuldung heisst, dass Verbindlichkeiten höher als Aktiva ist. Hier können aber keine Buchwerte angesetzt werden.
Bsp. Bilanz (Buchwerte)
Aktiva
--------
Gebäude 10.000,-
Kasse 100,-
= 10.100,-
Passiva
--------
Stammkapital 25.000
Verlustvortrag -39.900
Verbindlichkeiten 25.000
= 10.100,-
Hier liegt buchmäßige Überschuldung vor, diese ist aber irrelevant, solange das Gebäude schneller verwertbar ist, als Fälligkeit der Verbindlichkeiten eintritt und das Gebäude einen Erlös von min 24.900 EUR bringt.
Allerdings liegt drohende Zahlungsunfähigkeit vor, wenn das Gebäude nicht marktfähig ist.
Im weiteren musste der Geschäftsführer bereits die Gesellschafter informieren, da Hälfte des Stammkapitals "angegriffen" war (hier sobald Verlustvortrag über 12.500 war).
Die Lektüre eines Handbuches "GmbH Geschäftsführer für Dummies" oder so wäre durchaus hilfreich!
Mfg vom
showbee |
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splitter FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.02.2006 Beiträge: 104
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Verfasst am: 13.02.06, 04:05 Titel: Stammkapital |
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Also müssen bei einem Kauf einer GmbH Min. 25000 im plus stehen in der billanz und das ist dann das Stammkapital (wenn ich richtig verstanden habe).
Und wenn dieses Geld nicht drin ist hat die GmbH schulden.
Aber den Stammkapital muss der alte gesellschafter voll haften. |
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showbee FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.01.2005 Beiträge: 1524 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 13.02.06, 08:29 Titel: Re: Stammkapital |
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splitter hat folgendes geschrieben:: | Und wenn dieses Geld nicht drin ist hat die GmbH schulden.
Aber den Stammkapital muss der alte gesellschafter voll haften. |
Hallo,
falsch & falsch! Wenn sie das System von Kapitalaufbringung, Kapitalerhaltung und Bilanzverlust nicht verstehen, kann ich nur ein Buch oder eine Beratung empfehlen. Ggf. die Finger weg von Kapitalgesellschaften.
Mfg vom
showbee
p.s. Antwort auf die Fragen: nein, die GmbH hat schulden, wenn Verbindlichkeiten in der Bilanz "rechts" stehen, die GmbH ist überschuldet (i.S.d. Insolvenz), wenn sie aus ihren liquiden/liquidierbaren aktiven "links" die Schulden nicht bedienen kann. Das Stammkapital (lt. Satzung) muss der Gesellschafter mindestens 1x voll aufbringen um die volle Haftung zu erhalten, er muss außerdem sich an gewisse gesetzliche Vorschriften zur Kapitalerhaltung halten (sh. GmbHG). |
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