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Kosten Anwaltsbrief

 
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Raid
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 277

BeitragVerfasst am: 11.02.06, 20:01    Titel: Kosten Anwaltsbrief Antworten mit Zitat

Hallo,

bräuchte bitte von Euch Profis mal eine Meinung ob Ihr die Berechnung in Ordnung findet.

Folgendes ist kurz geschildert passiert: Vermieter von Person A hat dem Hauseigentümer noch nie Miete gezahlt, daher hat der Hauseigentümer mehrere Titel gegen den Vermieter von Person A erwirkt und ein Zahlungsverbot an alle Mieter durch den OGV zustellen lassen. Person A hat darauf hin auf das amtliche Zahlungsverbot nicht mehr an seinen Vermieter gezahlt sondern an die Hinterlegungsstelle bei Gericht.
Daraufhin hat der Vermieter von Person A den Zugang zum Büro welches Person A gemietet hat verweigert und behält nun auch die Post ein.


Daraufhin ist Person A zu einem Anwalt gegangen, dieser hat sich 10 Minuten den Fall angehört, hat eine Vollmacht unterschreiben lassen und meinte das er nach Honorar abrechnet die Stunde 120 EUR. Er meinte zu den Kosten, dass ein entsprechendes Anschreiben an meinen Vermieter .60 EUR kosten würde. Daraufhin hat er sich zurückgezogen und Person A die Kanzlei verlassen.

Nun schreibt der Anwalt eine Rechnung

0,75 Beratung nach Zeitaufwand zu 120 EUR = 90,00
Auslagenpauschale RVG Nr. 7002 VV RVG = 13,50

zzgl. Umsatzsteuer Gesamt = 120,06 EUR


Ich habe da jetzt keinen Maßstab, ob das rechtlich so okay ist, ich weiß nur eins, ich war in der Kanzlei gesamt 23 Minuten und den Text den er verfasst hat, den hätte ich blind in 4 Minuten in die Tastatur gehackt. Ich frag mch auch warum er mir schon von vorne herei sagt "naja machen wir ne halbe Stunde zu 60 EUR" und nu das ...

Darauf angesprochen meint der Anwalt zu Person A das er sowas nie gesagt hat, für 50 EUR würde er Person A noch nicht mal ne Minute Gehör schenken. Person A soll das zahlen sonst klagt er die Summe ein.

Es steht Aussage gegen Aussage und niemand hat Zeugen, nicht zuletzt hat er in seinem Brief noch lauter unwahre Sachen geschrieben die nicht den Interessen von Person X entsprechen bzw. nicht sow ie dargelegt passiert sind.
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Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 11.02.06, 21:00    Titel: Antworten mit Zitat

Naja, Sie haben einen Stundensatz ausgemacht, der Anwalt hat die Gesamtarbeitszeit auf 30 Minuten geschätzt und hat dann halt 45 Minuten gebraucht, weil er vielleicht noch was nachlesen musste. Wer sich statt auf Pauschgebühren auf Stundensätze einlässt, hat nunmal das Risiko, dass es etwas länger dauert. Wobei 90 € für einen Anwaltsbrief immer noch sehr fair sind. Lassen Sie mal nen Klemptner 23 Minuten nach dem Fehler suchen und 4 Minuten Reparieren und schauen sich dessen Rechnung an....
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Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 11.02.06, 21:29    Titel: Antworten mit Zitat

Ich stimme Milo voll zu und gebe außerdem zu bedenken, daß ein Stundensatz von 120,- € äußerst gering ist. Hat er generell derart niedrige Sätze, dürfte er kaum davon leben können, geschweige denn ein Büro unterhalten.
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Raid
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 277

BeitragVerfasst am: 11.02.06, 21:37    Titel: Antworten mit Zitat

... mhh gut zu wissen, ich war irritiert, denn ich hatte mehrmals von diversen anwälte ein schreiben wegen diversen geschichten machen lassen und das kam 45,24 euro, da wurde jedoch nur ein sachverhalt geschildert.

dann werd ich mich da wohl mit abfinden müssen wenn das okay ist, für meine verhältnisse ist ein stundenlohn von 120 eur nämlich extrem viel.
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Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 11.02.06, 21:56    Titel: Antworten mit Zitat

Es kommt halt tatsächlich darauf an, ob man für die Tätigkeit des Anwaltes eine Honorarvereinbarung abschließt, oder ob der Anwalt nach Gesetz (RVG) abrechnet. Je nach Sachverhalt kann das eine oder das andere "günstiger" sein (wobei der Anwalt sich das natürlich auch vorher überlegt Winken ).
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Raid
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 277

BeitragVerfasst am: 11.02.06, 21:58    Titel: Antworten mit Zitat

... und da habe ich geschlampt, ich weiß nicht ob man den honorarvertrag mündlich oder schriflich ausmacht. vieleicht stand auch was auf der vollmacht was ich überlesen habe.
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 11.02.06, 22:00    Titel: Antworten mit Zitat

Raid hat folgendes geschrieben::
für meine verhältnisse ist ein stundenlohn von 120 eur nämlich extrem viel.


Fachleute sind teuer. Wenn mir als Unternehmensberater jemand 120 EUR/Std. anbieten würde, würde ich einmal herzhaft lachen (kostet auch schon 20 EUR - Scherz Winken).
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Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Kobayashi Maru
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 11.02.06, 22:05    Titel: Antworten mit Zitat

Raid hat folgendes geschrieben::
... und da habe ich geschlampt, ich weiß nicht ob man den honorarvertrag mündlich oder schriflich ausmacht. vieleicht stand auch was auf der vollmacht was ich überlesen habe.


Honorarvereinbarungen werden immer schriftlich geschlossen und haben darüber hinaus nichts auf der Vollmacht zu suchen. Mit anderen Worten: Es wird immer ein gesondertes Schriftstück unterschrieben, welches als Honorar- oder Vergütungsvereinbarung bezeichnet sein muß.
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Injuve
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 860

BeitragVerfasst am: 12.02.06, 10:47    Titel: Antworten mit Zitat

Die 45,24 € sind im Übrigen der Standardpreis bei einer außergerichtlichen vertretung, wenn der Streitwert unter 300 € liegt (wie in der Regel bei den kleinen Internetauktionshaus [Name geändert]-Geschichten).

Hier geht es aber um einiges mehr, da A nicht mehr in sein Büro kann. Das Interesse am Zugang zu seinem Büro ist regelmäßig wesentlich höher als ein mp3-player von Internetauktionshaus [Name geändert].

Würde der Anwalt für sein Schreiben den tatsächlichen Streitwert zugrunde legen und eine "normale" Abrechnung machen, würde es auch nicht unbedingt günstiger werden...

Trotzdem nicht die feine Art, 60 € zu sagen und das doppelte draus zu machen. Klingt nach dem altbekannten Problem, dass Anwälte oft so Ihre Probleme haben, Ihre Kosten transparent und selbstbewußt zu vermitteln...
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