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Zins-Steuerbescheinigung

 
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biggi33
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 1388

BeitragVerfasst am: 11.02.06, 23:05    Titel: Zins-Steuerbescheinigung Antworten mit Zitat

Seit 3 Wochen vertröstet mich die Bank, die beantragte Zins-Steuerbescheinigung zuzusenden. Es sieht so aus, als müßte ich die Steuererklärung ohne diese Bescheinigung machen. Kann man die Bescheinigung evtl. nachreichen?
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zickenlatein
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.12.2005
Beiträge: 1006
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 12.02.06, 11:01    Titel: Antworten mit Zitat

die steuerbescheinigung über zinserträge müsstest du bereits in deinen unterlagen haben, denn die versendet die bank umgehend, wenn die auszahlung angefallen ist
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 13.02.06, 10:05    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

@zickenlatein: Ich widerspreche ja ungerne aber: Banken verschicken entweder Einzelsteuerbescheinigungen nach jedem Geschäft oder sammeln diese und verschicken sie als Jahressteuerbescheinigung.

Unabhängig hiervon 2 Anmerkungen zu biggi33:

- Die Steuererklärung muss jetzt noch nich abgegeben werden. Der Steuerpflichtige hat Zeit bis Ende Mai
- Je nachdem, wie viele Kunden die Bank hat, dauert der Versand einfach. Meine Bank braucht ca. bis Ende Februar, obwohl alle Druckmaschinen im Schichtbetrieb laufen.

Die Steuerbescheinigungen (im Gegensatz zu Jahresbescheinigungen, Erträgnisaufstellungen u.a.) müssen im Original dem Finanzamt vorgelegt werden. Daher halte ich die Steuererklärung ohne diese Unterlagen für nicht sinnvoll. Das Finanzamt fragt wahrscheinlich zurück.
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