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Nobelair versprechen - Trümmerflug liefern?

 
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meyerdircks
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.01.2005
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 13.02.06, 12:38    Titel: Nobelair versprechen - Trümmerflug liefern? Antworten mit Zitat

In einem Anschreiben eines Reseveranstalters lese ich etwa folgendes: "...um den Flug kümmern Sie sich dann entweder in Ihrem Reisebüro oder wenden sich an uns. Wir vermitteln Ihnen einen Flug mit der Gesellschaft "Nobelair" zu günstigen Konditionen. Setzen Sie sich gerne mit uns telefonisch in Verbindung..."
Jetzt treibt mich die Frage um, was denn wohl wäre, wenn dann der Veranstalter anstelle der versprochenen "Nobelair", aus welchen Gründen auch immer, ein Ticket bei der Gesellschaft "Trümmerflug" buchen würde (ohne den Kunden vorher zu kontaktieren). Könnte man dann auf "Nobelair" beharren oder zumindest ohne irgentwelche Stornierungsgebühren vom "Trümmerflug" zurücktreten? Gäbe es möglicherweise Anspruch auf Kompensation?
Ist ja nur so ein Gedankenspiel... Vielen dank für die Antworten.
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mosaik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 13.02.06, 16:32    Titel: Antworten mit Zitat

einfache Frage:
wird ein Flugticket der Fluglinie A vermittelt, also eine Buchungsbestätigung ausgestellt, dann hat der Kunde Anspruch auf diese Fluglinie A und kann andere Fluglinien ablehnen.

Dies gilt für den Fall, dass Hotel und Flug getrennt gebucht werden.

Da aber das Reisebüro den Flug der Linie A nur vermittelt, könnte die Sache u. U. so ausgehen: die Fluglinie A stellt den Betrieb ein, informiert ihre Kunden (via Reisebüro) und es gibt keine Alternativflüge mehr. Dann müsste man die Stornogebühren für das Hotel selbst tragen.

Ob die Fluglinie A schadenersatzpflichtig wäre, hängt wieder von den Bedingungen des geschlossenen Beförderungsvertrages ab.

Wird einem trotzdem ein Flug mit "Trümmerair" angeboten bzw. letztendlich verkauft, wird es wiederum von dem genauen Wortlaut der Vermittlung abhängen, ob sich das vermittelnde Reisebüro sich diese Möglichkeit ausbedungen hat (in den AGB's...) oder ober "trümmerair" mit Fluglinie A vergleichbar ist und daher akzeptiert werden muss.

Das große Problem bei einem Wechsel der Fluggesellschaft ist die objektive Vergleichsfähigkeit für einen Laien. Und da es in diesem Punkt - Wechsel einer Fluglinie bei Pauschalreisen (also nicht wie in diesem Fall) 1001 verschiedene Urteile gibt wird es wahrscheinlich echt auf den jeweiligen Einzelfall ankommen.

Gruß
Peter
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