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Internet-Zahlungs-Methode/Portal [Name geändert] Monopolist eigene Gesetze

 
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Homer
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.12.2004
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 03.02.06, 11:02    Titel: Internet-Zahlungs-Methode/Portal [Name geändert] Monopolist eigene Gesetze Antworten mit Zitat

Hallo,
Jeder hier wird Internet-Zahlungs-Methode/Portal [Name geändert] ja kennen Frage

Internet-Zahlungs-Methode/Portal [Name geändert] hat sich mit Internetauktionshaus [Name geändert] zusammen zu einem Monopolisten gemacht.
Es gibt für Internet-Zahlungs-Methode/Portal [Name geändert] keine wirkliche Altenative.

Internet-Zahlungs-Methode/Portal [Name geändert] schliesst in seiner AGB Artikel aus, die über Internet-Zahlungs-Methode/Portal [Name geändert] nicht bezahlt werden dürfen, die zum einen in Deutschland ganz legal zu erwerben sind und zum zweiten, bei Internetauktionshaus [Name geändert] ganz normal verkauft werden dürfen !!!

Verkauft man diese Artikel trotzdem, wird einem das Internet-Zahlungs-Methode/Portal [Name geändert] Konto gesperrt bzw gekündigt und das Guthaben, was auf diesem Internet-Zahlungs-Methode/Portal [Name geändert] Konto befindet wird für 180 Tage Zinslos einbehalten !!!
Nach 180 Tagen erst, erfolgt dann die Auszahlung des Guthabens !

Ich finde, dass dieses Vorgehen nicht rechtens sein kann.

Es werden nur Händler gesperrt, die zufällig erwischt werden ! ( Das sind nicht viele )
Eine Neuanmeldung mit einem anderen Bankkonto, wird überwacht und sofort wieder gesperrt....
Durch die Monopolstellung, kommt es hier zu einem Wettbewerbsnachteil !!!

Sie setzen sich doch über geltendes Recht hinweg, oder ?
Sie kriminalisieren ehrliche Leute ...
Meine Hausbank, kämme doch nie auf die Idee mir meine Girokonten zu kündigen !!!
Oder mir den Verkauf eines legalen Produktes zu untersagen.

Nun habe ich werder das Geld noch das wissen, ob das EU rechtlich ok ist ?
Das würde mich einmal interessieren, wenn ich mir ansehe, wie [Wortsperre: Firmenname] in die Zange genommen wird Geschockt

Kann ich nicht selbst eine Verfassungsbeschwerde oder ähnliches in Brüssel einreichen ?
( Jetzt lacht nicht über mich Sehr glücklich , ich fühle mich wirklich in meinem Geschäft benachteiligt !!! )
_________________
muß das denn sein ?
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 03.02.06, 14:27    Titel: Re: Internet-Zahlungs-Methode/Portal [Name geändert] Monopolist eigene Gesetze Antworten mit Zitat

Hallo,

Diskussion über Internet-Zahlungs-Methode/Portal [Name geändert] finde ich spannend. Leider unterliegt, der Vertrag dem Recht von Engand und Wales.

Von daher kann ich nur feststellen, dass dieser Vertrag nach deutschem Recht kaum eine Vertragsbestimmung beinhaltet, die einer gerichtlichen Überprüfung standhalten würde. Hilft nur dummerweise nicht.

Vieleicht gibt es irgendwo ein Forum englisches Recht...

Einige Regelungen scheinen mir aber mit europäischem Recht nicht wirklich vereinbar zu sein:
- Die fehlende Absicherung der Einlagen
- Die nicht stattfindende Legitimationsprüfung der Kontoinhaber

Inwieweit Großbritannien die entsprechenden EU-Richtlinien umgesetzt hat, kann ich aber nicht sagen.
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Homer
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.12.2004
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 03.02.06, 18:41    Titel: Antworten mit Zitat

Ja jetzt helf mir mal einer weiter ...

Englisches Recht auf deutschem Boden ???
Demnach müßte die AGB doch für den deutschen Raum ungültig sein ???

Weiter steht bei Internet-Zahlungs-Methode/Portal [Name geändert] : https://www.Internet-Zahlungs-Methode/Portal [Name geändert].com/de/cgi-bin/webscr?cmd=p/gen/ua/use/index_frame-outside

Internet-Zahlungs-Methode/Portal [Name geändert] ein Internetauktionshaus [Name geändert] Unternehmen Frage
_________________
muß das denn sein ?
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 06.02.06, 08:46    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Homer hat folgendes geschrieben::
Englisches Recht auf deutschem Boden ???
Demnach müßte die AGB doch für den deutschen Raum ungültig sein ???


Warum? Wenn ein englisches Unternehmen und ein deutscher Kunde einen Vertrag schliessen, müssen sie doch festlegen, welches Recht gilt. Sie könnten sich auf das Recht des Staates Mali einigen. Doch hier hat man sich auf englisches Recht geeinigt.
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SvenSB
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.02.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 06.02.06, 16:12    Titel: Antworten mit Zitat

Was meint denn eigentlich Internetauktionshaus [Name geändert] dazu?
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 06.02.06, 16:48    Titel: Antworten mit Zitat

SvenSB hat folgendes geschrieben::
Was meint denn eigentlich Internetauktionshaus [Name geändert] dazu?

Hat Monopolist Internetauktionshaus [Name geändert] nicht Monopolist Internet-Zahlungs-Methode/Portal [Name geändert] gekauft?
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Homer
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.12.2004
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 13.02.06, 19:44    Titel: Antworten mit Zitat

Internetauktionshaus [Name geändert] sagt :
Internet-Zahlungs-Methode/Portal [Name geändert] sei ein anderes Unternehmen !

Ich weiß auch nicht mehr, wohin ich mich noch wenden soll Frage

Ich finde ja auch, wer A sagt, muß auch B sagen Ausrufezeichen

Internetauktionshaus [Name geändert] erlaubt den Verkauf der Produkte und verbietet die Bezahlung der Produkte ....

Obwohl Internet-Zahlungs-Methode/Portal [Name geändert] ja zu Internetauktionshaus [Name geändert] gehört !!!
_________________
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