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Verfasst am: 14.02.06, 12:37 Titel: Jobmöglichkeiten nach dem ersten Staatsexamen?
Hallo, ich habe mein erstes Staatsexamen in Hessen vor kurzem absolviert und wollte eigentlich nicht noch das zweite Staatsexamen dran hängen. Grund hierfür ist, dass ich 2 Jahre mein Studium unterbrechen musste und nun etwas spät dran bin mit meinem Abschluss. Darum wäre mir ein beruflicher Einstieg ohne das zweite Staatsexamen eigentlich sehr lieb.
Ich wollte hier im Forum mal die Frage aufwerfen, welche Berufsmöglichkeiten es für solche Juristen wie mich gibt??
Hat jemand vielleicht schon Erfahrungen gemacht als Berufseinsteiger mit dem ersten Staatsexamen???
Früher konnte man mit dem ersten Examen zumindest noch Sachbearbeiter bei einer Versicherung oder dergleichen werden. Auch bei manchen Behörden, z.B. der Polizei etc. konnte man noch unterkommen. Heute geht das allerdings kaum noch, da es inzwischen genügen Volljuristen mit schlechten oder sogar mittleren Examina gibt, die sich selbst um solche Sachbearbeiterjobs reißen.
Mit sehr viel Glück und eventuell auch guten Beziehungen könnte es aber vielleicht immer noch klappen.
Empfehlen würde ich das allerdings definitiv nicht. Denn selbst wenn es einem gelingt, mit sehr viel Glück einen Job zu bekommen: Wenn man den irgendwann verliert, ist die Chance groß, dass man nichts Neues mehr bekommt.
Das Problem ist eben, dass es selbst für Volljuristen inzwischen sehr schwer geworden ist, einen Job zu bekommen. Und mit diesem riesigen Heer von arbeitssuchenden Volljuristen würden Sie auf dem Jobmarkt konkurieren...
Hi,
ich würde auch nicht allzu lange warten (wenngleich man in fast allen Ländern eh aufs Referendariat warten muss), bevor ich nichts kriege. Aber ich würde es versuchen. Es ist nicht aussichtslos, als Jurist mit erstem Staatsexamen unterzukommen. Es wird nur kaum etwas klassisch Juristisches sein. Also in einem größeren Unternehmen nicht Justitariat, sondern vielleicht Assistenz der Geschäftsführung. Oder in die Verwaltung, gerade weil jetzt ja fast nur noch Angestellte genommen werden, gibt es gelegentlich was (muss nicht Sachbearbeiter sein, ist es aber oft). Wenn man nicht in einen Bereich geht, wo man mit überhaupt keinen Volljuristen konkurriert - und davon gibt es idT nur noch wenige - dann braucht man allerdings schon etwas Ausgefallenes an Zusatzqualifikation.
Gruß, dos _________________ Diese Auskunft stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ersetzt nicht die Beratung durch einen Anwalt. Eine Gewähr für die Richtigkeit besteht nicht.
Also, von Hessen weiß ich nichts konkretes, aber ich meinte mal gelesen zu haben, dass die Freie Universität Berlin ihren Juristen nach dem 1. Staatsexamen auf Wunsch den Titel "Dipl.-Jurist" verleiht - das wäre ein berufsqualifizierender Abschluss und ein Titel, mit dem man was anfangen kann.
Vielleicht einfach mal nachfragen?!
Also, von Hessen weiß ich nichts konkretes, aber ich meinte mal gelesen zu haben, dass die Freie Universität Berlin ihren Juristen nach dem 1. Staatsexamen auf Wunsch den Titel "Dipl.-Jurist" verleiht - das wäre ein berufsqualifizierender Abschluss und ein Titel, mit dem man was anfangen kann.
Vielleicht einfach mal nachfragen?!
Den Titel "Diplom-Jurist" habe ich auch gleich nach dem Examen beantragt, nur weiß ich nicht, ob das mich weiterbringt. Ist aber sicherlich etwas Positives, wenigstens einen Titel zu haben...
Na also, das hört sich doch gut an.
MIt dem Titel kannst du dich doch geschickt aus der misslichen Lage rausargumentieren - du wolltest eh nie Richter werden, Anwalt auch nicht, wolltest immer in ein Unternehmen o. ä., Jura-Studium war da die richtige Wahl, 2. Staatsexamen brauchst du nicht, aus o. g. Gründen, etc. - so was hast du doch im Studium gelernt, nicht wahr
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