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Die Filiale in der ich arbeite wurde verkauft,bin seit 16 Jahren dort beschäftigt.Meine Kenntnisse: der neue besitzer darf 1 Jahr nichts machen(§613a BGB).Meine Frage : Sind meine 16 Jahre Betriebszugehörigkeit weg oder laufen diese auch normal weiter.Dies wäre wichtig wenn der neue Besitzer Kündigungen nach dem einen Jahr ausspricht (Kündigungsfrist ,Abfindung etc.)
Danke für eure Antworten.
1. Der AG darf nur nicht kündigen wegen dem Betriebsübergang. In Fällten in denen der alte auch hätte kündigen dürfen bleibt alles beim alten
2. Die Betriebszugehörigkeit bleibt natürlich erhalten.
MfG
Matthias
Danke für die schnelle Antwort
Also bleiben meine 16 Jahre mit allen Rechten erhalten auch wenn er mir nach einem Jahr einen neuen Arbeitsvertrag vorlegt z.B.schlechtere Konditionen ich nehm den Vertrag nicht an und wenn er mich Abfinden will sind die Basis 16 Jahre und nicht ein Jahr?
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