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Verfasst am: 14.02.06, 10:53 Titel: Kosten des eigenen Anwalts bei gewonnenem Prozeß
Hallo mich interessiert folgendes Problem:
A wurde von B auf Schadensersatz verklagt, B hat den Prozeß verloren, A braucht keinen Schadensersatz leisten. Beide Parteien wurden von Rechtsanwälten vertreten. B hat keine Berufung/Revision eingelegt. A hat von seinem Rechtsanwalt nun eine Rechnung erhalten und bezahlt. A soll das Geld zurückerhalten, sobald B bezahlt hat. B hat wahrscheinlich eine Rechtschutzversicherung. Ist diese Vorgehensweise üblich und wie lange dauert es normalerweise, bis ein Kostenfestsetzungsbeschluß erreicht wird und wie lange bis die Versicherung bezahlt? Schon einmal vielen Dank im Vorraus für eure Antworten. Gruß
Verfasst am: 14.02.06, 11:02 Titel: Re: Kosten des eigenen Anwalts bei gewonnenem Prozeß
Der Ahnungslose hat folgendes geschrieben::
Ist diese Vorgehensweise üblich...
Durchaus, denn Kostenschuldner gegenüber dem Anwalt ist nach wie vor A. Durch den Kostenentscheid im Urteil hat A lediglich einen Erstattungsanspruch gegenüber dem Beklagten hinsichtlich der gezahlten Kosten erworben.
Zitat:
...und wie lange dauert es normalerweise, bis ein Kostenfestsetzungsbeschluß erreicht wird...
Kommt drauf an, wie schnell der Anwalt des A die Kosten bei Gericht geltend macht und darüber hinaus, wieviele Akten noch so auf dem Tisch des Rechtspflegers liegen.
Zitat:
...und wie lange bis die Versicherung bezahlt?
Kommt drauf an, wie schnell die RSV den Kostenfestsetzungsbeschluß erhält, wie schnell der zuständige Sachbearbeiter sodann den Beschluß überprüft, die entsprechende Zahlungsanweisung an seine Buchhaltung weiterleitet, ... _________________ Karma statt Punkte!
Verfasst am: 14.02.06, 14:53 Titel: Re: Kosten des eigenen Anwalts bei gewonnenem Prozeß
[quote="Kobayashi Maru"]
Zitat:
...und wie lange dauert es normalerweise, bis ein Kostenfestsetzungsbeschluß erreicht wird...
Kommt drauf an, wie schnell der Anwalt des A die Kosten bei Gericht geltend macht und darüber hinaus, wieviele Akten noch so auf dem Tisch des Rechtspflegers liegen.
[/quote
Nicht zu vergessen, dass der Kostenfestsetzungsantrag zwischenzeitlich noch dem Gegenanwalt zur Stellungnahme zugeleitet werden muss... 2 bis 3 Monate sollte man mindestens einplanen.]
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