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Ich kann mich den Vorrednern aber nur anschließen.
Sage dem Sachverständigen, der das Gutachten über den neuen Schaden fertigen soll, dass das Fahrzeug bereits einmal in diesem Bereich einen Schaden gehabt hat. Das gehört zu den Aufgaben des Geschädigten. Falls Du das Gutachten noch hast, gib ihm dieses, damit er es durcharbeiten kann.
Er sollte dann auch in der Lage sein, festzustellen, ob:
a) der vorherige Schaden vollständig repariert wurde,
b) der nun erkennbare Schaden voll dem neuen Unfallgeschehen zuzuordnen ist und
c) ob und ggf. in welcher Höhe eine zusätzliche Wertminderung eingetreten ist.
Wenn Du das berücksichtigst, solltest Du kein Problem haben, selbst dann nicht, wenn Du keinerlei Reparaturnachweise (Rechnungen, Bilder, etc.) von der Reparatur des Vorschadens hast.
Grüße
Andreas _________________ Dies ist nur meine Meinung.
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