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@ Brauerbauer (so war doch der Name des Fragestellers, oder?)
auch wenn die ganzen Volljuristen, die sich hier im Forum tummeln, jetzt aufschreien, dennoch ein kleiner Denkanstoß Richtung Studium:
es gibt mittlerweile auch Diplom-Studiengänge Recht, Abschluss als Dipl.-Wirtschaftsjurist(in) FH, sehr gute, praxisorientierte Ausbildung, Einsatzmöglichkeiten in der Wirtschaft, bei gutem Abschluss und entsprechendem Lebenslauf (Auslandspraktika, etc.) durchaus gute Berufsaussichten.
Nachteile gegenüber Volljuristen: Staatsdienst kann man vergessen, geringeres Einstiegs-(!)gehalt, Anwaltstätigkeit oder Richteramt natürlich nicht möglich (mangels Staatsexamen)
Anmeldungsdatum: 12.01.2005 Beiträge: 1524 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 14.02.06, 08:55 Titel:
Hallo ka!
naja, den grössten Nachteil hast du vergessen: schon bei der Studienwahl legt man sich auf ein Berufsbild fest (Syndikusarbeit). Studiert man Rechtswissenschaften an der Uni, stehen einem (vorbehaltlich der Examensergebnisse) aber noch alle Türen offen. Ob ich Anwalt, Staatsanwalt oder Richter werden will, oder ob ich in einem Unternehmen den Juristen mache... Auch engt man schon bei der Studienwahl seine Fächer eng ein, Wirtschaftsrecht! Strafrecht und Öffentliches Recht nur dass, was wirtschaftlich relevant ist. Riesige interessante Materien verschliesst man sich schon von vornherein. Ob ein Abiturient wahrlich zu der Wahl fähig ist? Es muss wohl überlegt sein. Dann lieber erst 2-3 Semester an der Uni und dann an die FH, wenn man merkt es liegt einem an der Uni nicht. Dann ggf. aber gleich ein anderer Studiengang.
Das habe ich mir auch überlegt, da ich mit dem Job in einem Unternehmen derzeit am meisten sympathisiere. Doch da stellt sich mir die Frage, wieso ich nicht lieber den Weg eines "gewöhnlichen" Volljuristen gehen sollte, um hinterher in nur einem Aufbaujahr Wirtschaftsrecht den Abschluss "Master of Business Law" zu erhalten. Schließlich hätte ich dadurch im späteren Verlauf die von showbee bereits angesprochene wesentlich größere Flexibilität, und das in nur zwei zusätzlichen Semestern.
Oder ist dieser Titel nicht mit dem eines Dipl.-Wirtschaftsjuristen vergleichbar?
Anmeldungsdatum: 12.01.2005 Beiträge: 1524 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 14.02.06, 17:43 Titel:
Brauerbauer hat folgendes geschrieben::
Oder ist dieser Titel nicht mit dem eines Dipl.-Wirtschaftsjuristen vergleichbar?
Hallo,
nicht Titel sondern Ausbildungsinhalte muss man vergleichen! Auch ein normaler Volljurist kann mit fundierten Kenntnissen der Wirtschaftswissenschaften Erfolg haben. Dazu bedarf es keines zusätzlichen Titels. Die sind vielleicht gut für eine Bewerbung... aber sonst?
Nebenbei: Volljurist ist etwas mehr als "nur" 2 Semester. 8 Semester ist zwar Regelstudienzeit und sollte man anstreben, aber wenn man das schafft, dann kommt noch was drauf. Im 9. macht man das Staatsexamen. Das 10. wartet man auf einen Referendariatsplatz und die Semester 11-14 ist man im Referendariat. Vergleiche ich das mit 7 Semestern FH Diplom, dann ist dass eine Steigerung von 7 Semestern, resp. 100%!
Die 2 Semester bezogen sich selbstverständlich auf das Aufbaustudium Wirtschaftsrecht. Ich müsste schon eine recht realitätsferne Auffassung besitzen, um von einem 1-jährigen Studium zum Volljuristen auszugehen.
Die 2 Semester bezogen sich selbstverständlich auf das Aufbaustudium Wirtschaftsrecht. Ich müsste schon eine recht realitätsferne Auffassung besitzen, um von einem 1-jährigen Studium zum Volljuristen auszugehen.
Das ist klar, das meinte showbee auch nicht. Alles in allem müsste man mit der angesprochenen Kombination von Jura-Studium, Referendariat und Aufbaustudiengang eine Zeitspanne von ca. acht Jahren einplanen (wenn alles gut läuft). Das FH-Studium ist da mit knapp vier Jahren doch etwas schneller......
@ Brauerbauer:
du kannst auch nach einem erfolgreichen Abschluss als Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH) noch einen Masterstudiengang dran hängen (ca. 2 Semester) und hast dann auch den Titel. Empfehle ich auch sehr.
Sogar eine Promotion ist möglich - zwar mit vergleichsweise hohem Aufwand (Uni finden, die FHler zulässt, Professor finden, evtl. ein paar Scheine nachmachen, loslegen), aber möglich.
Die Volljuristen werden natürlich wieder schreien, ABER: wenn du bereits weißt, dass weder Staatsdienst noch Rechtsanwaltstätigkeit etwas für dich sind, dann ist ein Diplomstudiengang eine sehr gute (m. E. die bessere) Alternative. Mit einem 1er Diplom und evtl. einem LLM-Titel kann dir auch als "nur"-Diplom-Jurist nach dem Studium nichts mehr passieren, eine gute Stelle in der Wirtschaft so gut wie sicher - und das bedeutend schneller als mit Uni-Studium. Außerdem verschwendest du deine Zeit nicht mit Meinungsstreits und dergleichen, die man schlichtweg in der praktischen Arbeit im Unternehmen (!) NICHT braucht.
Was nicht heißen soll, dass ich das nicht hoch spannend und super-interessant finde - im Beruf brauche ich es aber nicht.
Schau dir doch einfach mal die Lehrinhalte des klassischen Studiums der Rechtswissenschaften an, verglichen mit denen eines Curriculum des Wirtschaftsrechts an einer FH. Dann überleg dir, was du später machen willst.
Sogar eine Promotion ist möglich - zwar mit vergleichsweise hohem Aufwand (Uni finden, die FHler zulässt, Professor finden, evtl. ein paar Scheine nachmachen, loslegen), aber möglich.
Die Volljuristen werden natürlich wieder schreien,
Schreien werde ich nicht, aber als absurd sehe ich das schon irgendwie an.
Eine Promotion ist eigentlich der Gipfel der wissenschaftlichen Ausbildung. Theoretischer kann man es kaum noch haben.
Wieso wollen also gerade FH´ler, die die Wissenschaftlichkeit der Universität doch gerade umgehen mit ihrer Ausbildung am Schluss in der Rechtswissenschaft promovieren?
Na ja, jedem das Seine, Sinn muss es ja nicht unbedingt machen....
wenn du bereits weißt, dass weder Staatsdienst noch Rechtsanwaltstätigkeit etwas für dich sind, dann ist ein Diplomstudiengang eine sehr gute (m. E. die bessere) Alternative. Mit einem 1er Diplom und evtl. einem LLM-Titel kann dir auch als "nur"-Diplom-Jurist nach dem Studium nichts mehr passieren, eine gute Stelle in der Wirtschaft so gut wie sicher - und das bedeutend schneller als mit Uni-Studium.
Gute Stellen kann man mit dem Diplom-Studiengang vermutlich finden, aber in einem Unternehmen wird man es schwer haben, sich gegenüber den "Volljuristen" durchzusetzen. Oft wird man wahrscheinlich nur als Zuträger von den "Entscheidungsträgern" benutzt werden.
Ka hat folgendes geschrieben::
Außerdem verschwendest du deine Zeit nicht mit Meinungsstreits und dergleichen, die man schlichtweg in der praktischen Arbeit im Unternehmen (!) NICHT braucht.
Das ist ein Irrtum. Die Meinungen, die vertreten werden, stehen meistens für bestimmte Interessen. Damit man verstehen kann, weshalb ein Gericht oder ein Autor eine bestimmte Auffassung vertritt, muss man sich mit diesen Interessen auseinandersetzen. Ansonsten kann man auch niemanden gut beraten, sondern bleibt ein bloßer Sachbearbeiter.
Gute Stellen kann man mit dem Diplom-Studiengang vermutlich finden, aber in einem Unternehmen wird man es schwer haben, sich gegenüber den "Volljuristen" durchzusetzen. Oft wird man wahrscheinlich nur als Zuträger von den "Entscheidungsträgern" benutzt werden.
.
Das kann sicherlich so sein, ist aber gewiss nicht immer so.
Aus meiner beruflichen Praxis in Versicherungen kenne ich Beispiele, insbesondere in Schadenabteilungen, dass ein Volljurist den Sachbearbeiter macht und ein gelernter Versicherungskaufmann ist sein Gruppenleiter.
Da ist jetzt natürlich nix drüber gesagt, welche Noten der Jurist im Examen hatte...
Und so extreme Ausnahmen sind das gar nicht. Es kommt sogar vor, dass der "Schadenchef" (Abteilungsleiter Schaden) nicht Juristerei studiert hat, sondern z.B. Betriebswirtschaft.
Nachdem ich mich jetzt so stark für den Dipl.-(Wirtschafts-)juristen gemacht habe, ist mir noch folgendes eingefallen:
die deutschen (Fach-)Hochschulen werden in den kommenden Jahren ihre Curricula und Studiengänge ändern: weg vom Diplom, hin zu Bachelor und Master-Abschlüssen. Auch im Wirtschaftsrecht.
Einfach mal googlen.
Denn, @ Brauerbauer, dann musst du dir ernshaft überlegen, was du willst: mit einem Bachelor in Wirtschaftsrecht bleibst du gewiss nur der bessere Sekretär, selbst ich kann mir nicht vorstellen, dass da was besseres drin ist. Ein Master sollte es also in dem Fall schon sein.
Aus meiner beruflichen Praxis in Versicherungen kenne ich Beispiele, insbesondere in Schadenabteilungen, dass ein Volljurist den Sachbearbeiter macht und ein gelernter Versicherungskaufmann ist sein Gruppenleiter.
Dann arbeitet möglicherweise dieser Volljurist unter seinen Möglichkeiten. Nun, wenn er's zufrieden ist ...
Anmeldungsdatum: 12.01.2005 Beiträge: 1524 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 15.02.06, 08:34 Titel:
Ka hat folgendes geschrieben::
Sogar eine Promotion ist möglich - zwar mit vergleichsweise hohem Aufwand (Uni finden, die FHler zulässt, Professor finden, evtl. ein paar Scheine nachmachen, loslegen), aber möglich. .... Außerdem verschwendest du deine Zeit nicht mit Meinungsstreits und dergleichen, die man schlichtweg in der praktischen Arbeit im Unternehmen (!) NICHT braucht.
Hallo,
das ist wohl eine Aussage, wenn man sie im ganzen liest, die man eigentlich nicht Zielführend nennen kann! Auf der einen Seite wird dem armen Schüler hier ein FH Studium schmackhaft gemacht, weil es praxisnah wäre und auf der anderen Seite wird nahe gelegt, man könne es auch mit einer Dissertation an einer Uni beenden!
Na was denn nun? Theorie oder Praxis?
Nebenbei: an den meisten Unis gibt es bereits mehr Kandidaten die gerne eine Diss. schreiben würden, als der Prof. dann wirklich zulässt. Viele Profs. verlangen bereits einen Seminarschein mit gut und natürlich das vollbefriedigende 1. Examen. Da muss sich der Uni-Student schon die Diss. abschreiben, wenn er "nur" 9,4 Punkte geschrieben hat. Einen FH'ler wird ein Prof. bei der Wahl nun wahrlich nicht annehmen. Das wird nicht nur eine schwere Suche, das wird eine Suche nach einem Pepetuum mobile...
Viele Profs. verlangen bereits einen Seminarschein mit gut und natürlich das vollbefriedigende 1. Examen. Da muss sich der Uni-Student schon die Diss. abschreiben, wenn er "nur" 9,4 Punkte geschrieben hat.
Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: 9,4 Punkte sind - in allen Bundesländern - ein "vollbefriedigend". _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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