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GEZ als Schüler mit eigenem Hauptwohnsitz ohne Einkommen

 
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jofi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.11.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 15.02.06, 15:04    Titel: GEZ als Schüler mit eigenem Hauptwohnsitz ohne Einkommen Antworten mit Zitat

Hallo,

meine Freundin hat einen eigenen Hauptwohnsitz (mit Nebenwohsitz bei den Eltern) für den sie bis zur Neuregelung der GEZ - Verordnung wegen zu geringem Einkommen gez-befreit war. Seit der Neuregelung soll Sie jetzt GEZ - Gebühr zahlen, da Sie ja keine Bafög- Empfängerin ist.
Meiner Meinung nach kann es ja wohl nicht sein, dass Bafög - Empfänger befreit sind, aber Schüler, die einen eigenen Hauptwohnsitz haben und über kein Einkommen verfügen und sich von den Eltern alles bezahlen lassen müssen, nicht von der Gebühr befreit sind.
Meine Frage also: Ist Sie von der GEZ-Gebühr befreit.

PS: Die Frage kommt jetzt kommt erst so spät nach nach der Neu-Verordnung, weil Sie jetzt eine Rechnung über ca. 170 € bekommen hat, mit der Aufforderung GEZ nachzubezahlen. Sie hat nämlich eigentlich ihren Fernseher schon lange abgemeldet. Die GEZ hat ihr dann aber angeblich einen Brief geschickt, das die Abmeldung nicht möglich wär. Sie hat dann heute direkt nachgefragt warum Sie denn zahlen muss, worauf die Antwort war, das Geldmangel und das angebliche nicht - vorhanden -sein eines Fernsehers kein Grund für die Befreiung ist.

Danke schon mal für Eure Hilfe

gruß
jofi
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selbstdenker
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 267

BeitragVerfasst am: 15.02.06, 20:19    Titel: Re: GEZ als Schüler mit eigenem Hauptwohnsitz ohne Einkommen Antworten mit Zitat

jofi hat folgendes geschrieben::
Sie hat dann heute direkt nachgefragt warum Sie denn zahlen muss, worauf die Antwort war, das Geldmangel und das angebliche nicht - vorhanden -sein eines Fernsehers kein Grund für die Befreiung ist.


Geldmangel ist tatsätzlich kein Grund.
Das Nichtvorhandensein eines Fernsehers ist kein Grund für eine Befreiung, aber ein sehr wichtiges Argument dafür, dass, wer auch immer, der GEZ die Gebühr für das Fernsehen nicht schuldet.

Insofern kommt es auf eine Befreiung nicht an.

Das, was ich oben las ist aber der übliche GEZ-Versuch, Man kennt das von dem Laden. Reichlich unseriös das ganze.

Also per Einschreiben:

Herzallerliebste GEZ!

Ich habe halte seit dem-und-dem keinen Fernseh- und oder Rundfunk- Empfänger in meinem Haushalt bereit und schulde Ihnen also also seit dem-und-dem keine Gebühren. Ich habe Sie am Datum von diesem Umstand in Kenntnis gesetzt.

Ich ersuche Sie dringend mir weitere Belästigungen zu ersparen, auf weitere unsinnige Anschreiben mit Zahlungsaufforderungen werde ich nicht mehr reagieren und diese direkt entsorgen. Ich biete Ihnen an, Ihre Forderungen auf dem Klageweg durchzusetzen.

Ferner ersuche ich Sie gemäß §34 BDSG um Auskunft über alle bei der GEZ zu meiner Person gespeicherten Daten. Ich setze Ihnen dafür eine Frist von einer Woche ab Zugang dieses Schreibens.

Ab dafür!

Unterschrift
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windalf
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 15.02.06, 20:38    Titel: Antworten mit Zitat

Der Brief dürfte wohl nichts nützen da eine rückwirkende Anmeldung nicht möglich ist. Wohl aber für die Zukunft...
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selbstdenker
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 267

BeitragVerfasst am: 15.02.06, 21:19    Titel: Antworten mit Zitat

windalf hat folgendes geschrieben::
Der Brief dürfte wohl nichts nützen da eine rückwirkende Anmeldung nicht möglich ist. Wohl aber für die Zukunft...


jofi hat folgendes geschrieben::
Sie hat nämlich eigentlich ihren Fernseher schon lange abgemeldet.

Wieso rückwirkend?

Ich kenne das Theater mit der GEZ aus dem Freundeskreis genau so. Eine Freundin zog mit Ihrem Partner zusammen und die GEZ wollte nicht akzeptieren, dass es nur noch einen Haushalt gibt. Die versuchen das immer wieder. Unter diesem Aspekt ist es sicher nicht abwegig zu behaupten, dass die GEZ sich gelegentlich Methoden bedient, die einen ausgesprochen unseriösen Eindruck machen.

selbstdenker
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windalf
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 15.02.06, 21:25    Titel: Antworten mit Zitat

@selbstdenker

Stimmt wenn sie das Antwortschreiben der GEZ aufgehoben hat, hat sie einen Beweis, dass eine Abmeldung geschickt wurde. Hab ich nicht dran gedacht. An sonsten ist das behaupten abgemeldet zu haben sinnlos wenn man es nicht beweisen kann (Einschreiben) und dann kommt die Geschichte mit rückwirkend abmelden ist nicht möglich...
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jofi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.11.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 16.02.06, 06:48    Titel: Antworten mit Zitat

sie hat gestern bei der gez angerufen und nachgefragt warum sie denn nicht abgemeldet wurde.
die Dame dort hat dann gemeint, dass die Abmeldung zwar eingegangen ist, aber nicht akzeptiert wurde, dass das Gerät zu den Eltern gestellt wurde (die zahlen ordnungesmäßig). Die GEZ hat also schon am Telefon zugegeben, dass sie die Abmeldung erhalten hat.
Die Abmeldung wurde über Rathaus gemacht (das gibts irgendwie so eine Stelle), die müssten das eigentlich gespeichert haben. Werden heute mal vorbeigehen und uns eine Bestätigung holen, dass das Gerät abgemeldet wurde.
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