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Verfasst am: 15.02.06, 14:04 Titel: Einstweilige Verfügungssache, Zustimmung des Gegenanwaltes
_Anwalt B erwirkt im Auftrag von A eine Einstweilige Verfügung gegen C.
Der geht in den Widerspruch. Kurz vor dem Termin beim LG wird dessen Rechtsanwalt D krank, C will oder kann so kurzfristig keinen anderen Rechtsanwalt beauftragen (ist ja auch Vertrauensfrage). Zudem bezweifelt C, dass sich ein weiterer Rechtsanwalt so schnell einarbeiten kann.
Rechtsanwalt D versucht beim _Anwalt B eine Zustimmung zur Verfahrensverschiebung zu erreichen.
_Anwalt B, der ein sehr diskussionswürdiger und als geldgierig verschriener Abmahnanwalt ist, stimmt nicht zu, obwohl ja mit ja mit dem Fortbestehen der einstweiligen Verfügung die Rechte dessen Mandanten A auch bis zu einem verschobenen Termin gesichert sind. Es ist, auch aus der öffentlichen Diskussion um _Anwalt B, zu entnehmen, dass dieser hier sehr wahrscheinlich in ausschließlich böswilliger Absicht und zudem gegenüber Rechtsanwalt D unkollegial handelt.
Hat jemand Vorschläge zum Vorgehen von C oder D gegen B?
Wenn ja, dann wäre es nett, man würde mir diese zur Kenntnis bringen.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 15.02.06, 16:24 Titel:
Offenbar muß der B ja der Verschiebung nicht zustimmen, sonst hätte man ihn nicht fragen müssen. Wenn er aber nicht zustimmen muß, was will man ihm dann vorwerfen?
Ein Verstoß gegen Berufspflichten aus BORA oder BRAO läßt sich jedenfalls nicht erkennen. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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