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Sport ....

 
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roBq
Gast





BeitragVerfasst am: 16.11.04, 12:17    Titel: Sport .... Antworten mit Zitat

Guten Tag !


1.)
Angenommen ein Schueler kann aus bestimmten gruenden nicht am sportunterricht genauer gesagt schwimmunterricht teilnehmen kann der lehrer dann eine "6" eintragen fuer arbeitsverweigerung


2.)

Kann das Fach sport die versetzung beieunflussen z.B. durch eine 6 bzw einer 5 in einem anderen fach und einer 5 in sport



MFG roBq
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 16.11.04, 13:08    Titel: Antworten mit Zitat

Das hängt von der Art der "bestimmten Gründe" ab.

"Ich habe keine Lust" ist keiner.
"Ich habe eine fachärtzliche attestierte Wasser-Phobie" ist einer.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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kml
Gast





BeitragVerfasst am: 16.11.04, 14:39    Titel: Antworten mit Zitat

1. wenn sie am sportunterricht aus gründen die sie zu vertreten haben nicht teilnehmen, dann darf der lehrer ihnen eine 6 für diese stunde geben. andernfalls z.b. mit attest nicht.

2. in der regel zählt sport auch für die versetzung. das kann aber je nach schulform und schulordnung anders sein.
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hawethie
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2279

BeitragVerfasst am: 16.11.04, 15:57    Titel: Antworten mit Zitat

Da müsste man schon den Grund wissen, da ansonsten der Spekulation Tür und Tor geöffnet sind.

Gruß
HaWeThie
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Gast






BeitragVerfasst am: 20.11.04, 20:24    Titel: Antworten mit Zitat

wenn man angenommen panische angst vorm schwimmen / wasser hat bzw. nicht schwimmen kann wie soll man dann einen atest bekommen ?
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 20.11.04, 23:27    Titel: Antworten mit Zitat

Die Sache mit der Angst ließe sich theoretisch attestieren. Die Frage(n) wäre(n), findest du jemand der es macht UND ist es tatsächlich begründet?

Wer nicht Schwimmen kann, kann am Unterricht in der gehaltenen Form nicht teilnehmen. Das ist wohl klar. Allerdings könnte man zur Anwesenheitspflicht trotzdem verdonnert werden.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln!
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kml
Gast





BeitragVerfasst am: 21.11.04, 17:10    Titel: Antworten mit Zitat

Phobien lassen sich sogar sehr gut attestieren. Wenn das nicht ein Allgemeinarzt macht, dann gehen sie doch zu einem Psychologen!
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