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kann Versicherung einen zur Zahlung zwingen in diesem Fall

 
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Rabe29
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Anmeldungsdatum: 25.08.2005
Beiträge: 107

BeitragVerfasst am: 12.02.06, 21:21    Titel: kann Versicherung einen zur Zahlung zwingen in diesem Fall Antworten mit Zitat

nehmen wir mal an, einer schließt eine Haftpflichtversicherung ab, diese läuft sagen wir 3 Jahre, Person zieht um sagen wir Dezember, meldet sich 3 Monate später dort erst an
würde heißen Rechnung erhält er keine weil verzogen aber neue Adresse nicht bekannt
3 jahre vergehen, ohne Rechnung ohne jeglichen Kontakt zur versicherung, keine Zahlung nichts. Kann die Versicherung ihn nachträglich haftbar machen für die gelder für die 3 Jahre, wen Person zb sagt, er habe Gekündigt, Kündigungsschreiben habe er aber nicht mehr, sind ja schon 3 Jahre vergangen. Hätten sich ja auch mal melden können.
Kann Versicherung ihn belangen
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Rabe29
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Anmeldungsdatum: 25.08.2005
Beiträge: 107

BeitragVerfasst am: 12.02.06, 21:22    Titel: Antworten mit Zitat

oder nach zb 4 Jahren oder 5 Jahren wann ist schluss
sorry ich nochmal
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ihuehn
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 13.02.06, 10:09    Titel: Antworten mit Zitat

Der Versicherer ist aus dem Schneider, wenn er die Rechnungen an die letzte ihm bekannte Anschrift schickt. Da hätte sich der Kunde wohl um eine Umzugsmeldung bemühen müssen.
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Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist Winken
WM- ich war dabei!!
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chatterhand
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Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 13.02.06, 12:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,
pacta sunt servanda - Verträge sind zu erfüllen.
Wer einen solchen Vertrag abschließt, verpflichtet sich zur Erbringung der Zahlung(Schuld) zumindest für die vereinbarte Dauer des Vertrages. Der Versicherer verpflichtet sich zur Erbringung der vertrags- und bedingungsgemäßen Leistung. Es ist dem Versicherer freigestellt die fällige Beitragsforderung ggfs. einzuklagen. Es liegt im Verantwortungsbereich des Versicherungsnehmers(VN) seine neue Anschrift etc. dem Versicherer mitzuteilen. Eine evtl. vom VN ausgesprochene Kündigung muß dieser beweisen können, nicht der Versicherer.
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chatterhand
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 13.02.06, 13:14    Titel: Antworten mit Zitat

ihr habt zwar bis jetzt alle (fast) recht, aber eine Sache ist noch zu berücksichtigen: ist vielleicht Verjährung eingetreten?

Ansprüche aus Versicherungsvertrag (Nicht-Leben) verjähren in zwei Jahren (sofern nicht Mahnbescheid beantragt ist und die Verjährung somit unterbrochen war). Müsste man hier mal prüfen.
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Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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ihuehn
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 13.02.06, 17:05    Titel: Antworten mit Zitat

Mogli hat folgendes geschrieben::
(fast) recht


He wir haben immer recht Sehr glücklich

Zitat:
Ansprüche aus Versicherungsvertrag (Nicht-Leben) verjähren in zwei Jahren (sofern nicht Mahnbescheid beantragt ist und die Verjährung somit unterbrochen war). Müsste man hier mal prüfen.


Da ich mir Verjährungsfristen nicht merken kann, hab ich sie erst gar nicht hingeschrieben Mit den Augen rollen
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Eifeler
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Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 16.02.06, 11:38    Titel: Re: kann Versicherung einen zur Zahlung zwingen in diesem Fa Antworten mit Zitat

Rabe29 hat folgendes geschrieben::
Hätten sich ja auch mal melden können.


Diese Einstellung finde ich absolut genial. Meldet den Umzug nicht und verlangt das sich die Versicherung ja mal hätte melden können. Geschockt

Wer hat denn jetzt mit wem eigentlich nach 3 Jahren Kontakt aufgenommen? Ich vermute tatsächlich die Versicherung. Denn die wird, auch innerhalb der Verjährungszeit, einen Mahnbescheid beantragt haben. Da der aber nicht zustellbar war, wurde vermutlich ein Neuzustellungsantrag gestellt. Autsch wird das teuer. Aber Lehrgeld zahlt jeder mal. Winken
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Viele Grüße Eifeler
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Wer aufhört, besser zu werden, hört auf, gut zu sein !
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Rabe29
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Anmeldungsdatum: 25.08.2005
Beiträge: 107

BeitragVerfasst am: 17.02.06, 21:34    Titel: Antworten mit Zitat

nein war noch kein kontakt, weder noch
habe es lange nach hinten geschoben da es mir finanziel nicht gut ging, will jetzt jedoch wieder eine versicherung abschließen, nur weis ich nicht wie ich reagieren soll das ist mein problem mom
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 20.02.06, 11:47    Titel: Antworten mit Zitat

Rabe29 hat folgendes geschrieben::
.... will jetzt jedoch wieder eine versicherung abschließen, nur weis ich nicht wie ich reagieren soll das ist mein problem mom


sorry, aber ich versteh das Problem nicht, glaube ich.

ich versuch mal, den Sachverhalt so wiederzugeben, wie ich ihn (nach
einigem Nachdenken) glaube verstanden zu haben.

Anton schließt eine Privathaftpflichtversicherung bei der "Nord-Allgäuer
Allgemeinen Versicherungs-AG" ab. Unmittelbar danach zieht er um, ohne den
Umzug seinem Versicherer mitzuteilen. Also hat er auch niemals eine
Beitragsrechnung vom Versicherer erhalten und deswegen auch keine Beiträge
gezahlt. Das Ganze hat sich vor drei Jahren zugetragen.

So richtig?

Oder anders: Anton schließt eine Privathaftpflichtversicherung ab und
bezahlt den ersten Beitrag. (Der Vertrag ist also ordnungsgemäß
zustandegekommen). Dann zieht Anton um und teilt dem Versicherer seine neue
Anschrift nicht mit. Er hat seitdem nie wieder was vom Versicherer gehört.

Trifft diese Version den Sachverhalt?

So, und nun möchte Anton eine neue Privathaftpflichtversicherung
abschließen und macht sich Sorgen, ob das so einfach möglich ist, weil ja
die Nord-Allgäuer möglicherweise noch eine offene Beitragsforderung bei ihm
hat.

Möchte Anton diese neue PHV wieder bei der Nord-Allgäuer abschließen, oder
soll es diesmal die "St.Florian-Feuer- und Haftpflicht-VVaG" sein?

Wenn Rabe29 uns mitteilt, wie das Problem von Anton genau aussieht, dann
erhält er auch einigermaßen treffende Antworten.
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Rabe29
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Anmeldungsdatum: 25.08.2005
Beiträge: 107

BeitragVerfasst am: 20.02.06, 20:59    Titel: Antworten mit Zitat

Rabe29 hatte etwas Panik wegen mega zahlungsaufforderung durch "Nord-Allgäuer
Allgemeinen Versicherungs-AG
nach drei jahren weil er damal nicht in der kage war zu zahlen aber auch zu feige sich mit denen in verbindung zu setzen
Rabe29 hat heute ganzen Mut zusammengenommen war nicht viel aber verstand etwas größer geworden
hat sich mit der "Nord-Allgäuer Allgemeinen Versicherungs-AG in verbindung gesetzt
diese sagte
versicherung wurde nach nichtzahlung und 2 facher aufforderung storniert war vor nicht ganz 3 jahren, keine klage oder geldforderungen, würden sich freuen wieder mich als kunde zu sehen
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Rabe29
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Anmeldungsdatum: 25.08.2005
Beiträge: 107

BeitragVerfasst am: 20.02.06, 21:00    Titel: Antworten mit Zitat

hoffe die gibt es nicht wirklich lol
"Nord-Allgäuer Allgemeinen Versicherungs-AG
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 21.02.06, 17:38    Titel: Antworten mit Zitat

Rabe29 hat folgendes geschrieben::
versicherung wurde nach nichtzahlung und 2 facher aufforderung storniert war vor nicht ganz 3 jahren, keine klage oder geldforderungen, würden sich freuen wieder mich als kunde zu sehen


na, dann is doch alles bestens. Auf die Forderung wird wohl verzichtet, oder sie ist bereits verjährt; und der Versicherer wird gerne wieder einen neuen Vertrag mit dem Kunden schließen .... also, was will man mehr.

Und, nein, die Nord-Allgäuer Allgemeine gibt´s genausowenig wie den St.Florian VVaG.

Aber mit real existierenden Gesellschaften wollen wir hier nichts zu tun haben. Alles fiktiv
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