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seit 6 Jahren nicht umgemeldet, und jetzt?

 
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pallmall
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.04.2005
Beiträge: 4
Wohnort: berlin

BeitragVerfasst am: 16.02.06, 16:05    Titel: seit 6 Jahren nicht umgemeldet, und jetzt? Antworten mit Zitat

Hallo liebes Forum.
Folgende Ausgangslage: Herr A. ist vor sechs Jahren aus seiner Berliner Wohnung ausgezogen. Und kurz darauf in eine andere Berliner Wohnung eingezogen.
An der alten Meldeadresse wurde er später 'von Amts wegen abgemeldet' (passiert wohl, wenn der Briefträger nichts mehr zustellen kann).
Jetzt möchte sich Herr A. an der neuen Adresse anmelden. (Bestätigung des Vermieters dort seit sechs Jahren Mieter zu sein liegt vor).
Muss er mit einem hohen Bussgeld rechnen, bzw. gibt es Möglichkeiten das drohende Bussgeld zu umgehen oder zu vermindern?
Jmd. Erfahrungen?
Dank im Vorraus
pallmall
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Martin Jandel
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.05.2005
Beiträge: 132
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 16.02.06, 18:38    Titel: Antworten mit Zitat

Herr A könnte sich vom Vermieter eine Bestätigung holen, daß er seit einer Woche Mieter in der Wohnung ist.
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pallmall
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Anmeldungsdatum: 20.04.2005
Beiträge: 4
Wohnort: berlin

BeitragVerfasst am: 16.02.06, 18:57    Titel: Antworten mit Zitat

Was allerdings nicht der Wahrheit entspricht und der Vermieter deshalb wohl auch nicht bestätigen wird.
Und dann ist da noch die Frage, was in den zwischenzeitlichen fünf Jahren los war. Oder geht das die Meldebehörde nix an?
Vielleicht Auslandsaufenthalt?
thx.
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FM
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 16.02.06, 18:58    Titel: Antworten mit Zitat

Martin Jandel hat folgendes geschrieben::
Herr A könnte sich vom Vermieter eine Bestätigung holen, daß er seit einer Woche Mieter in der Wohnung ist.


"Könnte" schon, aber warum sollte der Vermieter selbst auch ein Bußgeld zahlen wollen?
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Martin Jandel
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.05.2005
Beiträge: 132
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 16.02.06, 19:47    Titel: Antworten mit Zitat

FM hat folgendes geschrieben::
Martin Jandel hat folgendes geschrieben::
Herr A könnte sich vom Vermieter eine Bestätigung holen, daß er seit einer Woche Mieter in der Wohnung ist.


"Könnte" schon, aber warum sollte der Vermieter selbst auch ein Bußgeld zahlen wollen?

Wer sollte das den mitkriegen?
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FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 16.02.06, 20:08    Titel: Antworten mit Zitat

Martin Jandel hat folgendes geschrieben::
FM hat folgendes geschrieben::
Martin Jandel hat folgendes geschrieben::
Herr A könnte sich vom Vermieter eine Bestätigung holen, daß er seit einer Woche Mieter in der Wohnung ist.


"Könnte" schon, aber warum sollte der Vermieter selbst auch ein Bußgeld zahlen wollen?

Wer sollte das den mitkriegen?


Das ist nun wirklich nicht besonders schwer zu prüfen, ob jemand 1 Woche oder 6 Jahre dort wohnt. Im einfachsten Fall reicht ein Blick ins Telefonbuch. Und da das Berliner Meldegesetz ein Bußgeld von bis zu 500 Euro vorsieht, lohnt sich da sogar ein Besuch vom Außendienst. Warum sollte der Vermieter denn überhaupt das Risiko eingehen wollen?
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pallmall
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.04.2005
Beiträge: 4
Wohnort: berlin

BeitragVerfasst am: 16.02.06, 20:31    Titel: Antworten mit Zitat

Was haltet Ihr denn von folgender Variante: Als Einzugstermin wird ganz dreist der 1.2.2006 eingetragen. Offiziell muß der Vermieter nicht mehr unterschreiben.
siehe: http://141.15.10.8/Infosystem/islogon?dlungname=Ummeldung+einer+Wohnung&id=436
Dann sieht der Sachbearbeiter vermutlich dass die Anmeldung der alten Adresse schon vor Jahren abgemeldet wurde, woraufhin man sehr ahnungslos tut, und erklärt man sei innerhalb des Hauses umgezogen und hätte etwas längere Zeit kein Klingelschild an der Tür gehabt, daraufhin sei man wohl versehentlich zwangsabgemeldet worden.
Mitbekommen tut man das ja nur wweil Wahlunterlagen und Lohnsteuerkarte ausbleiben..
Ist das irgendwie plausibel?
Mir wäre es eigentlich am liebsten Herr A. sagt die Wahrheit und es täte Ihm leid sich soo spät umzumelden, könnte mir vorstellen so mit einem halben Jahr bis Jahr zahlt man vielleicht 50€ Busse, meine Befürchtung ist allerdings bei 6 Jahren machen die da ein Fass auf..
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Martin Jandel
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.05.2005
Beiträge: 132
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 17.02.06, 12:54    Titel: Antworten mit Zitat

FM hat folgendes geschrieben::
Martin Jandel hat folgendes geschrieben::
FM hat folgendes geschrieben::
Martin Jandel hat folgendes geschrieben::
Herr A könnte sich vom Vermieter eine Bestätigung holen, daß er seit einer Woche Mieter in der Wohnung ist.


"Könnte" schon, aber warum sollte der Vermieter selbst auch ein Bußgeld zahlen wollen?

Wer sollte das den mitkriegen?


Das ist nun wirklich nicht besonders schwer zu prüfen, ob jemand 1 Woche oder 6 Jahre dort wohnt. Im einfachsten Fall reicht ein Blick ins Telefonbuch. Und da das Berliner Meldegesetz ein Bußgeld von bis zu 500 Euro vorsieht, lohnt sich da sogar ein Besuch vom Außendienst. Warum sollte der Vermieter denn überhaupt das Risiko eingehen wollen?

Ich glaube, selbst für den Blick ins Telephonbuch sind die zu überlastet und zu bequem. Wenn die Angaben plausibel sind, prüft das kein Mensch nach.
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mogline71
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.03.2006
Beiträge: 12
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 15.03.06, 15:15    Titel: Re: seit 6 Jahren nicht umgemeldet, und jetzt? Antworten mit Zitat

pallmall hat folgendes geschrieben::
Hallo liebes Forum.
Herr A. ist vor sechs Jahren aus seiner Berliner Wohnung ausgezogen. Und kurz darauf in eine andere Berliner Wohnung eingezogen.
An der alten Meldeadresse wurde er später 'von Amts wegen abgemeldet' (passiert wohl, wenn der Briefträger nichts mehr zustellen kann).
Jetzt möchte sich Herr A. an der neuen Adresse anmelden. (Bestätigung des Vermieters dort seit sechs Jahren Mieter zu sein liegt vor).
Muss er mit einem hohen Bussgeld rechnen, bzw. gibt es Möglichkeiten das drohende Bussgeld zu umgehen oder zu vermindern?
Jmd. Erfahrungen?
Dank im Vorraus
pallmall


Aha, aha..... Sehr böse

Die/der SachbearbeiterIn wird natürlich im Melderegister sehen, dass eine Abmeldung von Amtswegen durchgeführt wurde. Es wird die Frage gestellt werden, wo A denn in den letzten 6 Jahren gewohnt hätte. Antwort könnte sein: In der jetzigen Wohnung. Dann gibts'n Bußgeld wegen verspäteter Anmeldung (bis zu 500 Euro). Antwortet A mit "Ich bin gerade erst in die neue Wohnung eingezogen", wird A eine Meldelücke in seinem Meldeverlauf haben, die es später vermutlich bei Rentenansprüchen zu erklären gilt. Vielleicht kann A aber auch vom alten Vermieter einen Nachweis bringen, dass er dort noch bis eben gewohnt hat. Dann wird die Abmeldung von Amtswegen rückgängig gemacht und alles ist schön....

Insgesamt eine sehr schlechte Lage - und das schreibe ich, weil ich tagtäglich damit zu tun habe *zwinka*
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EMA-Mitarbeiter
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.03.2005
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 20.03.06, 17:01    Titel: Re: seit 6 Jahren nicht umgemeldet, und jetzt? Antworten mit Zitat

mogline71 hat folgendes geschrieben::
...Antwortet A mit "Ich bin gerade erst in die neue Wohnung eingezogen", wird A eine Meldelücke in seinem Meldeverlauf haben, die es später vermutlich bei Rentenansprüchen zu erklären gilt.
Was haben Versicherungsverläufe bei den Rentenversicherern mit Meldeketten zu tun? Es dürften praktisch sowieso keine Kontenbewegungen erfolgt sein, so ohne Lohnsteuerkarte Geschockt.

mogline71 hat folgendes geschrieben::
Vielleicht kann A aber auch vom alten Vermieter einen Nachweis bringen, dass er dort noch bis eben gewohnt hat. Dann wird die Abmeldung von Amtswegen rückgängig gemacht und alles ist schön....
Ohne Augenbrauenzucken einen Zeitraum von mehreren Jahren (!) als gegeben hinnehmen? Alleine schon wegen der offensichtlichen Unrichtigkeit würde ich in diesem Sachverhalt von Amts wegen weiter ermitteln und mich nicht nur mit dem Nachweis des Vermieters zufrieden geben (und dabei bin ich schon ein Netter Winken ).

mogline71 hat folgendes geschrieben::
Insgesamt eine sehr schlechte Lage - und das schreibe ich, weil ich tagtäglich damit zu tun habe *zwinka*
Dem kann ich zustimmen.

pallmall hat folgendes geschrieben::
Was allerdings nicht der Wahrheit entspricht und der Vermieter deshalb wohl auch nicht bestätigen wird.
Und dann ist da noch die Frage, was in den zwischenzeitlichen fünf Jahren los war. Oder geht das die Meldebehörde nix an?
Vielleicht Auslandsaufenthalt?
thx.
Eine nette Variante ist der Zuzug aus dem Ausland bei vergessener Abmeldung ins Ausland seinerzeit allemal - da läuft jedes Meldeamt ins Leere, da keine Meldedaten ins Ausland übermittelt werden... Bei einer vergessenen Abmeldung vor Urzeiten kein Owi-Verfahren einzuleiten fällt sicherlich leichter als das "Augen-zudrücken" wegen einer nicht vorgenommenen Ummeldung. Aber meistens kommt man mit der Wahlheit weiter...
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