Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Sparbuch auflösen / löschen, 3 Bevollmächtigte
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Sparbuch auflösen / löschen, 3 Bevollmächtigte

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Herrmann112
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.05.2005
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 03.02.06, 16:26    Titel: Sparbuch auflösen / löschen, 3 Bevollmächtigte Antworten mit Zitat

Guten Tag,

meine Oma bzw. meine Mutter haben mir vor längerer Zeit ein Sparbuch ((Wortsperre: Name)) geschenkt. Kontoinhaberin ist Oma und es sind 2 Bevollmächtigte drauf (Mutter und ich).

Auf diesem Buch ist noch ein kleiner Betrag und ich möchte es Kündigen bzw. löschen (Ich bin Kunde bei einer anderen Bank). Meine Oma kann das Haus nicht mehr verlassen, muss sie bei der Bank anwesend sein, beim Antrag der Auflösung, bzw. auch meine Mutter?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
WernerSnow
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.01.2005
Beiträge: 234

BeitragVerfasst am: 03.02.06, 17:30    Titel: Antworten mit Zitat

Grundsätzlich:

IdR sind die Kontovollmachten so gefasst, dass der/die Bevollmächtigte(n) das Konto nicht selbst auflösen dürfen. Hierzu ist dann die Unterschrift des Kontoinhabers erforderlich.

Viele Banken verlangen einen schriftlichen Auflösungsauftrag. So etwas könnte man bei Bedarf auch selbst formulieren und vom Kontoinhaber unterschreiben lassen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Milena63
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.01.2005
Beiträge: 108

BeitragVerfasst am: 06.02.06, 12:52    Titel: Antworten mit Zitat

Auflösen kann immer nur der Kontoinhaber. Bist Du denn als Gläubiger eingetragen (weil du sagt "geschenkt")? Oder hat dir die Oma mal das Sparbuch offiziell geschenkt- oder war es nur später für dich gedacht?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
alex98
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.02.2006
Beiträge: 119
Wohnort: Mitteldeutschland

BeitragVerfasst am: 16.02.06, 22:11    Titel: Auflösung Antworten mit Zitat

hi,

schriftliches Schreiben verfassen
"Bitte lösen Sie dieses Sparbuch per sofort auf. Den Betrag überweisen Sie bitte auf folgendes Konto XXX XXX XXX.
MFG
Oma"

Das Schreiben wirfst Du zusammen mit dem Sparbuch in den Briefkasten der Bank ein (sind meistens welche mit besonderem Eiinwurfschutz, damit niemand etwas aus dem Breifaksten herausnehmen kann).

Dein problem dürfte somit gelöst sein.

alex
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.