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Verfasst am: 17.02.06, 02:58 Titel: SCHULDEN!!! Alle Rechte beim Betreuer?
Hallo!
Ich habe da mal eine Frage:
Angenommen ein vom Gericht bestellter Betreuer B hat die Vermögens- und Gesundheitssorge über die Person P. P hat einige Vermögensgegenstände (Gemälde, ein Auto, Eigentumswohnung) und gleichzeitig rund 100.000€ Schulden. Ist der Betreuer nun dazu berechtigt oder vielleicht sogar verpflichtet bei totaler Unkooperativität des P die Vermögensgegenstände auch gegen gegen dessen Willen zu veräußern? Selbst die Eigentumswohnung, obwohl P in dieser wohnt (B hat kein Aufenthaltsbestimmungrecht). Oder braucht B hierzu eine Sondergenehmigung des Gerichts?
Und wie würde es sich verhalten bei z.B. nur 10.000€ Schulden? Oder ist das egal, da sich die Forderungen des Gerichts für die Betreuungskosten ja ohnehin noch ansammeln und zu den Schulden hinzukämen? Weiterer Bargeldbestand ist nicht vorhanden...
Wäre sehr dankbar für Antworten. Gruß, young miss
der Betreuer hat die gesamte Schuldenregulierung vorzunehmen (der arme) und dazu auch die im Einzelfall notwendigen Genehmigungen bei Gericht zu beantragen.
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