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Verjährungsfrist Kredit

 
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Eagle1
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.01.2005
Beiträge: 90

BeitragVerfasst am: 16.02.06, 13:14    Titel: Verjährungsfrist Kredit Antworten mit Zitat

Hallo,

A erhält von B in 1999 ein Darlehen. Es werden keine Modalitätetn vereinbart (also werder Ratenplan, Zinsen, beginn der Ratenzahlung, gar nix)!

Wann verjährt die Forderung?

Muss B die Forderung anzeigen?
Und wenn ja, A diese Forderung bisher ignoriert hat, hätte B gerichtlich vorgehen müssen um seine Forderung geltend zu machen um einer Verjährung zu entgehen?
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Rembrandt
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 16.02.06, 13:46    Titel: Darlehensvertrag Antworten mit Zitat

Wenn B die Rückzahlung des Darlehens wünscht, muss er den Darlehensvertrag fristgerecht kündigen. Näheres unter § 488 BGB.

Eine eventuelle Verjährungsfrist beginnt erst nach einer Kündigung.
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Eagle1
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.01.2005
Beiträge: 90

BeitragVerfasst am: 16.02.06, 18:44    Titel: Antworten mit Zitat

Danke! Aber was heisst fristgerecht kün´digen, wenn nix vereinbart ist?
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 16.02.06, 20:37    Titel: Antworten mit Zitat

Das heisst, wann es ihm beliebt, unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist (3 Monate). Dieses Kündigungsrecht hat auch der Darlehensnehmer.
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Eagle1
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.01.2005
Beiträge: 90

BeitragVerfasst am: 17.02.06, 07:56    Titel: Antworten mit Zitat

Sorry wenn ich nerve, aber:

Wenn überhaupt keine Vereinbarungen vorliegen, bis auf den Passus "das Darlehen ist zurück zu zahlen" (oder so ähnlich) - ist dann rein rechtlich gesehen überhaupt ein "Darlehensvertrag" (in dem Sinne) zustande gekommen???
Muss denn nicht ein Rückzahlungsplan (Ratenhöhe, Zinsen, Fälligkeit etc.) vereinbart sein?
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