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Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 17.02.06, 01:23 Titel:
Vor Beurkundung fragt der Notar in aller Regel, welchen Gegenstandswert die Generalvollmacht hat. Hier kann man offen mit dem Notar sprechen, daß das Vermögen, über das GV erteilt werden soll, soundsoviel ausmacht, oder aber von vornherein eine bestimmte Summe angeben. Der Notar prüft dies meines Wissens nicht nach und hinterfragt die Angaben nicht. Die GV ist im allgemeinen auch wirksam, wenn der Gegenstandswert zu niedrig angegeben ist.
Verfasst am: 17.02.06, 12:37 Titel: Antwort von Bernd1
Hallo,
das denke ich auch
in der GV wird doch nicht das Vermögen aufgelistet??.
Es geht sich um Finanz-Gesundheit-Rechtgeschäfte usw. die der Bevollmächtigte mit der GV ausführen soll. Da braucht der Notar nicht alles zu wissen, wo, wieviel Vermögen
vorhanden ist. A soll nur abgesichert werden, das kein Fremder später bestimmt.
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