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Verfasst am: 22.12.05, 10:27 Titel: Kindesunterhaltstitel als Sicherheit fürs Haus der Ex
Hallo brauche dringend eure Hilfe
meine Ex hat gegen mich einen Titel in Händen, der vollstreckbar ist, falls ich mal keinen Unterhalt für meine Kinder zahle, ist soweit ok für mich, allerdings bin ich ab 01.01.2006 nun arbeitslos.
Laut Jugendamt muss der Titel jetzt abgeändert werden, da ich nicht mehr den vollen Unterhalt zahlen kann.
Habe meiner Ex das auch so mitgeteilt aber die weigert sich nun den Titel raus zu geben, da dieser bei ihrer Hausbank hinterlegt ist und als Sicherhiet für die Finanzierung ihres
(damals unseres Hauses) dient.
Sie sagt zwar sie gäbe sich mit dem geringeren Betrag zufrieden will aber den Titel nicht ändern lasen,hat wohl Angst das ihre Finanzierung kippt.
Das Problem ist nur, wenn ich den Titel nicht ändere, dann kann Sie jederzeit den restbetrag sofort bei mir pfänden und das dann noch mit Recht.
Sie hat ja nen Titel, ich vertrauue meiner Ex da nicht wirklich,kann ja heute viel erzählen und sich das in einigen Monaten anders überlegen.
Wie schauts aus? Hat einer Ahnung was man machen kann und kennt sich jemand im Bankrecht aus, ob es überhaupt sein kann, das eine Bank, den Kindesunterhalt als Sicherheit nimmt, sprich die Titel.
Ich dachte immer Unterhalt kann sowieso nicht gepfändet werden, wozu braucht die Bank dann den Titel...?
Und kann es sein das wenn meiner Ex jetzt 200,- € fehlen, das dann die Finanzierung kippen kann.
Ich wäre euch dankbar über jede Hilfe.
Danke...das weiß ich auch...
Meine Frage ist, ob es sein kann das die Bank wirklich den Titel als Sicherheit genommen hat oder ob die Exe das nur erzählt um ihn nicht rausrücken zu müssen...
da wir aufgrund der Ich-Form hier keine Rechtsberatung betreiben können, nur die Bewertung des Sachverhalts aus Banksicht.
Voraussetzung des Kredites ist die Fähigkeit, die Raten zu bezahlen. Hierzu macht die Bank eine Einnahmen/Ausgaben-Rechnung. Einnahmen werden hierbei nur angesetzt, soweit sie dauerhaft erzielbar sind. Unterhaltszahlungen werden daher besonders kritisch betrachtet, da das Risiko besteht, dass sie nicht geleistet werden.
Aus diesem Grund hat die Bank sich wahrscheinlich den Titel zeigen lassen. Der Titel erhöht zumindest die Wahrscheinlichkeit, dass gezahlt wird.
Erfährt die Bank nun, dass die Unterhaltszahlung geringer wird, so wird diese eine erneute Einnahmen/Ausgabe-Rechnung vornehmen. Ergibt diese, dass die Raten nicht tragbar sind, wird die Bank auf einen Verkauf des Hauses dringen und nötigenfalls den Kredit kündigen.
Das Interesse der Ex, dies vor der Bank geheim zu halten verstehe ich.
Die Aussage, der Titel sei bei der Bank als Sicherheit hinterlegt, läßt sich hier im Forum natürlich nicht beweisen/widerlegen. Die Banken lassen sich durchaus Lohn- und Gehaltsabtretungen als Sicherheit geben. Analog wäre eine Abtretung der Unterhaltsansprüche denkbar. Diese Sicherheiten werden von der Bank aber nicht in € und Cent bewertet sondern dienen lediglich der leichteren Abwicklung im Falle eine Kreditkündigung.
Keinesfalls wird die Bank sich jedoch weigern, eine Anpassung des Titels an die tatsächliche Schuld vorzunehmen.
Anmeldungsdatum: 28.01.2005 Beiträge: 640 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 22.12.05, 18:22 Titel:
Hallo,
also, ich kann mir mit dem besten Willen nicht vorstellen, dass sich die Bank den Titel als Sicherheit aushändigen lässt. So eine Kreditsicherheit habe ich noch nie gesehen. Es ist schon allein deswegen Unsinn, weil die Bank im Falle eines Falles mit dem Titel nichts anfangen kann, denn sie ist nicht der Gläubiger der titulierten Forderung. Dazu müsste die Ex die Forderung sicherungshalber an die Bank abtreten, das ist zwar theoretisch möglich, aber aus meiner Sicht praxisfern.
Natürlich kann auch Unterhalt gepfändet werden, die Regeln sind sogar für den Schuldner strenger als bei Pfändung wegen sonstiger Forderungen. (§850d ZPO) Kurz gesagt, gilt die Tabelle mit den Freibeträgen hier nicht, der Schuldner darf nur soviel behalten, wie er zum Lebensunterhalt benötigt. Auch die diversen unpfändbaren Bezüge (850a ZPO) darf der Unterhaltsschuldner nur zur Hälfte behalten.
mal abgesehen von der Bank, kannst Du Deine Ex auf Titelherausgabe verklagen. Da hast Du schon Recht, Deine Ex kann die Differenz jederzeit pfänden, egal was Ihr für eine Vereinbarung habt. Es tritt nicht mal eine Verjährung ein...
Abgesehen davon, würd ich mich mal beraten lassen, ob Du den Titel so einfach abändern lassen kannst. Die Richter an unseren Amtsgerichten sehen sowas gar nicht gerne. Die gehen bei Arbeitslosigkeit von einem fiktiven Einkommen aus, da Du gesteigert unterhaltspflichtig bist, d.h. Du hast Dich um Arbeit zu bemühen und must das mit ca. 20-30 Bewerbungen im Monat belegen. Kannst Du das nicht, sieht es schlecht aus. Aber vielleicht sind Eure Richter ja milder...
Viel Glück im Kampf mit den Gerichten, ich drück Dir die Daumen
Gruß koppi
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