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Habe mal überlegt, wie ich während der Semesterferien meine Hausarbeit für den kleinen StR-Schein angehen soll.
Da ich in den Semesterferien wieder nach Hause zurückkehren werde und ich in erreichbarer Entfernung keine rechtswissenschaftliche Fakultät habe, frage ich mich nun, wie ich an Entscheidungen der höheren Gerichte, also an StR-Entscheidungen des BGH und des BVerfG kommen kann.
Juris bietet mir da leider nicht allzuviele möglichkeiten und ist auch im Verhältnis sehr teuer. Außerdem kann ich da nicht nach den Angaben suchen, die wir z.B. in Vorlesungen genannt bekommen, da die Urteile meist in Zeitschriften publiziert wurden.
BGH NJW 2003,1325 kann man da nicht einfach so eingeben, man bräuchte schon zumindest das genaue Urteilsdatum.
Dazu kommt natürlich noch, dass man die Zeitschriftenbände in den Bibliotheken in den seltensten Fällen ausleihen kann.
Im Internet habe ich bisher nocht nichts dazu gefunden außer einer Site mit Zivilrechtsentscheidungen des BGH, allerdings waren da auch keine Suchmöglichkeiten gegeben.
Da ich im vorhinein leider nicht weiß, wann die Entscheidung getroffen wurde und worum es in vorliegendem Sachverhalt überhaupt ging (wir bekommen die Angaben einfach so und sollen uns das dann zu Gemüte führen) stehe ich da ziemlich auf dem Schlauch...
...oder muss eben mehrfach knapp 280km zur Uni hin pendeln und dann wieder zurück.
Die NJW findest du bei beck-online. Sollte eigentlich für Studenten über das Internetportal der UB erreichbar sein, auch von zuhause aus. Frag mal bei deiner UB nach.
Dazu kommt natürlich noch, dass man die Zeitschriftenbände in den Bibliotheken in den seltensten Fällen ausleihen kann.
Man kann sie aber kopieren und das macht eigentlich auch jeder so.
Zitat:
...oder muss eben mehrfach knapp 280km zur Uni hin pendeln und dann wieder zurück.
Mal ganz grundsätzlich:
Man braucht für juristische Hausarbeiten nicht nur Urteile, man braucht vor allem auch Kommentare, Lehrbücher, Monographien, Aufsätze und dergleichen.
Das kann man definitiv nicht alles übers Internet bekommen. Und man kann sich auch nicht alles bereits zu Anfang ausleihen. Was man an Quellen so braucht, stellt man nämlich erst während der Fallbearbeitung fest.
Wenn bei diesem Schein jetzt auf Grund der speziellen Aufgabenstellung also ein paar Urteile ausreichen sollten, ist das eine absolute Ausnahme. Beim nächsten Schein wird es ganz gewiss anders sein. Und dann muss man sich sowieso zur Bibliothek begeben. Anders kann man Jura nicht studieren.
Aber ansonsten kann ich Wintermute* nur Recht geben. Ohne Bibliothek werden Sie Schwierigkeiten bekommen.
Als Notfallplan (wenns gar nicht anders geht; ohne Erfolgsgarantie!) erzähle ich Ihnen mal eine kleine Geschichte (ob Sie sich so oder anders zugetragen hat, weiß ich nicht mehr genau):
Es war einmal ein Jurastudent. Für die kleine Strafrechtshausarbeit kaufte er sich den Schönke-Schröder (kennen Sie ja bestimmt schon). Opa hat das Werk bezahlt ; bekommt man aber auch günstig gebraucht.
Die gesamte Hausarbeit löste der Student anhand dieses einen Kommentars (da steht auch so gut wie alles drin). Fleißig schrieb er die einschlägigen Fundstellen ab. Erst kurz vorm Abgabetermin ging der Student in die Bibliothek und "glich" sämtliche Fußnoten "ab" (Wahnsinnsaktion ). Nun, was soll man sagen: Es war seine erste Hausarbeit und er erzielte ein zweistelliges Ergebnis (später ging es mit ihm dann trotzdem leicht bergab ... ). Ende der Geschichte.
Aber: Denken Sie an sowas wirklich nur im Notfall. Eine solche Aktion ist nicht Sinn und Zweck einer Hausarbeit. Sie sollen dabei wissenschaftliches Arbeiten lernen. Das lernt man nicht, wenn man nur einen Kommentar abpinselt. - Seien Sie kreativ und sehen Sie zu, daß Sie irgendwie in die Nähe einer Rewi-Bibo kommen! Manchmal haben auch Gerichte (Landgericht, Verwaltungsgericht) ganz annehmbare Bibliotheken. Aber fürs Strafrecht meist auch nur Notlösungen.
Schließlich: Was auch nicht zu unterschätzen ist, ist die Diskussion mit Gleichgesinnten, die die gleiche Arbeit schreiben. Klar, jeder muß selbständig arbeiten. Aber durch die Diskussion mit anderen kommen Sie auf Lösungswege und Argumente, die Ihnen im stillen Kämmerlein vielleicht verborgen bleiben.
Anmeldungsdatum: 12.01.2005 Beiträge: 1524 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 09.02.06, 21:27 Titel:
Hallo,
für sowas reicht i.d.R. schon ein Lehrbuch (Wessels & Co.) und ein Studienkommentar (Joecks). Dann sind die kleinen Scheine alle von zu Hause "schreibbar".
Aber: das didaktisches Ziel wird vollends verfehlt und in der Hausarbeit zum gr. Schein erkennt man, das man nichts kann und man macht die Fehler, die man eigentlich im kleinen Schein machen konnte/durfte/sollte...
Wer denkt, Klausuren und Hausarbeiten schreibt man nur weil man den Leistungsnachweis braucht, der hat das Studienziel schon verfehlt!
Mfg vom
showbee
p.s. Hausarbeiten im Grundstudium sind mit Mühe in 1 Woche erledigt, wenn man von 9 bis 19 Uhr in der Bib ist und Mittagspause und Kaffeepause einplant. Und eine Woche später wird die Mutti bestimmt auch aushalten...
Ich befand den Aufenthalt in der Uni-Bibliothek damals als sehr angenehm und habe schon im ersten Semester dort ganze Tage verbracht. Nehmen Sie sich doch einfach mal zwei drei Stundenten mit, da ergeben sich die spannensten Gespräche. _________________ Silent leges inter arma
Unsere hatte von 09.00h bis 22.00h geöffnet. Während der Tage schon, die Nächte nutzte man als Student natürlich weitab von Paragraphen _________________ Silent leges inter arma
Juris bietet mir da leider nicht allzuviele möglichkeiten und ist auch im Verhältnis sehr teuer. Außerdem kann ich da nicht nach den Angaben suchen, die wir z.B. in Vorlesungen genannt bekommen, da die Urteile meist in Zeitschriften publiziert wurden. BGH NJW 2003,1325 kann man da nicht einfach so eingeben, man bräuchte schon zumindest das genaue Urteilsdatum.
Netürlich kann juris das.
Juris wurde komplett neu gestaltet und bietet sehr komfortable Suchfunktionen. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
Beck online dürfte übrigens nicht von zu Hause erreichbar sein.
An meiner Uni geht es jedenfalls nicht, weil man zu Hause nicht die Internetverbindung über das Uni-Netz herstellt. Aber probieren kann mans ja, vielleicht sind die Zugangsvoraussetzungen bei anderen Fakultäten anders...
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