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Verfasst am: 19.02.06, 23:37 Titel: Betreuer oder Rechtspfleger?
Hallo!
Wo liegt eigentlich der genaue Unterschied zwischen einem Rechtspfleger und einem Betreuer? Dürfte sich auch ein Berufsbetreuer mit anwaltlicher Ausbildung Rechtspfleger nennen? Danke für Antworten.
Verfasst am: 20.02.06, 10:46 Titel: Re: Betreuer oder Rechtspfleger?
young miss hat folgendes geschrieben::
Hallo!
Wo liegt eigentlich der genaue Unterschied zwischen einem Rechtspfleger und einem Betreuer? Dürfte sich auch ein Berufsbetreuer mit anwaltlicher Ausbildung Rechtspfleger nennen? Danke für Antworten.
Die Begriffe haben absolut nichts miteinander zu tun.
Ein Rechtspfleger ist ein Beamter des gehobenen Dienstes des Gerichts. Unter anderem sind Rechtspfleger - verinfacht gesagt - für die Aufsicht über die Betreuer zuständig.
Ein rechtlicher Betreuer vertritt hingegen den Betroffenen. Betreuer kann nicht nur ein Berufsbetreuer sein, sondern z.B. auch der eigene Sohn etc. Berufsbetreuer haben nichts mit dem Gericht zu tun. Sie werden lediglich vom Gericht bestellt. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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