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geringer Lohn

 
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Mario
Gast





BeitragVerfasst am: 21.09.04, 17:41    Titel: geringer Lohn Antworten mit Zitat

Hallo an alle,

ich hab so ein typischen Ostchef, der nur an sich denkt und mich mit 600 Euro im Monat nach Hause schickt. Was kann ich machen, wo bekomme ich Zuschüsse
Wohngeld ist klar, kann ich als Arbeitnehmer noch mehr beantragen oder sollte ich lieber gleich auf Arbeitslos machen, was nicht meine Sache ist.

Im Vorraus schönen Dank für eure Antworten Mario
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Klaus
Gast





BeitragVerfasst am: 21.09.04, 19:52    Titel: Re: geringer Lohn Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn Sie die Vergütung angeben, müssen Sie auch schreiben, wie lange (wie viele Std. pro Woche) Sie arbeiten.

Möglichkeiten:

Dieses Jahr: ergänzende Sozialhilfe (zB einmalige Leistungen wie Kleidungsbeihillfe denkbar). Höhe hängt auch von Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen (Kinder) ab.

Nächstes Jahr gibt's Arbeitslosengeld II (auch wenn Sie arbeiten, da ihr Verdienst mglw. niedriger sein wird als Ihr Bedarf, dafür fällt das Wohngeld weg - bin mir über Rechtslage aber nicht ganz sicher).

Falls der Stundenlohn unangemessen niedrig ist (30-40 % unter Tarif, wobei dies unterschiedlich ist und in einigen Branchen auch ein 10 % unter Tariflohn liegender Lohn), ist die Vergütungsvereinbarung sittenwidrig und nichtig (§ 138 BGB). Rechtsfolge: Der branchenübliche Lohn kann eingeklagt werden. Der Arbeitgeber macht sich dann auch strafbar (§ 291 StGB)

Falls sich die Sittenwidrigkeit des Lohns feststeht, kann die Arbeitsagentur keine Sperrzeit festsetzen, da die Tätigkeit nicht zumutbar iSd SGB III ist.

Sie sollten sich eine andere Arbeit suchen.

mfg
Klaus
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