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Verfasst am: 20.02.06, 15:20 Titel: Haftung im Urlaub mit "fremden" Kindern
Hallo!
Nun weiß ich gar nicht, ob ich hier im richtigen Forum bin und zu welchem Recht die folgende Frage gehört.... Aber Versicherung könnte schon hinkommen.
Folgende Situation:
Vater X fährt mit seinen 2 Söhnen (14 und 16) in den Skiurlaub und wurde von einem Nachbarn gefragt, ob er evtl. deren Töchter (ca. 15/16) auch mitnehmen würde. Grundsätzlich hat er nichts dagegen, macht sich aber nun Sorgen, wie es mit der Haftung für die "fremden Schützlinge" aussieht.
Wie kann er sich absichern, dass er da aus der Haftung ist? Sprich: eins der Mädchen läuft vor ein Auto oder hat einen Unfall. Wie kann er verhindern, dass die Eltern ihn dann verklagen? Die Eltern würden ein entsprechendes Schreiben unterzeichnen, allerdings ist noch unklar, was da drin stehen könnte. Gibt es evtl. Vordrucke für sowas?
Könnte man schreiben, dass die Mädchen "auf eigene Gefahr" mitfahren?
Da dies ein schwieriger Punkt ist, hoffe ich das es dazu bessere Aussagen als meine geben wird: Ich habe leider keine Ahnung
Allerdings ist es ja ein extrem wichtiges Thema, wie sie angesprochen haben gerade wegen der daraus folgenden Aufsichtspflicht. (was ist wenn die Mädels schwanger werden vom Ziegen Peter??usw)
Danke für die Info! Ja, der 2. Link ist schon ganz interessant. Da ist ja schon ein Beispiel formuliert, wie man einen Teil der Haftung ausschließt. Ich denke daran könnte man sich orientieren.
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