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Auskunftspflicht des Betreuers gegenüber Betreutem ?

 
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Lorenzius
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.02.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 20.02.06, 14:00    Titel: Auskunftspflicht des Betreuers gegenüber Betreutem ? Antworten mit Zitat

Hallo,
Die Tochter meines Onkels ist seine Betreuerin für Vermögensangelegenheiten, Entg. u. Öffnen der Post. Nun macht sie das schon seit über 1 Jahr u. seit der Zeit erfährt mein Onkel nichts mehr über seinen Kontostand, bekommt seine Post, wenn sie erledigt ist nicht von Ihr etc. Sie behält alles und war jetzt sogar noch so dreist seine Telefongeheimzahl bei der Bank zu ändern. Bis dato konnte er wenigstens ab u. zu mal hören, wie sein Kontostand ist. Mein Onkel ist nur körperlich eingeschränkt.
Wir haben den Verdacht eines Mißbrauchs. Ist die Tochter nicht verpflichtet meinem Onkel wenigstens Auskunft über sein Konto zu erteilen? Und die Post hat sie kompl. auf ihre Adresse umgeleitet?
Es wäre schön, wenn mir jem. Auskunft über die Rechtslage geben könnte u. ob mein Onkel sich das weiterhin gefallen lassen muss.
Vielen Dank. Mit den Augen rollen
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AndreasHL
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 446
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 20.02.06, 16:51    Titel: ohne Antworten mit Zitat

Hallo,

ganz kurz: an das Gericht schreiben und/oder Anwalt einschalten.


Gruss

Andreas
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 20.02.06, 17:24    Titel: Antworten mit Zitat

Interessant wäre auch, ob auch ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet worden ist.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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Lorenzius
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.02.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 20.02.06, 23:32    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen, vielen Dank für die schnellen Antworten.
Das mit dem Anwalt ist wirklich schnellstens zu überlegen.
Was genau ist eigentlich ein Einwilligunsvorbehalt???
In dem Beschluß vom Amtsgericht wird nur die Betreuung aufgeführt, also die Betreuung der Tochter für Vermögen/ Post und (da die Tochter weiter entfernt wohnt) ein 2 ter Betreuer, der Sohn, für Gesundheitsfürsorge/ Wohnungsangelegenheiten/ Regelung amb. Dienste.
Aber ich glaube es insgesamt so verstanden zu haben, dass dieses Verhalten nicht der Norm bzw. der richterlichen Verfügung entspricht?
Gruß und Danke.
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 21.02.06, 10:30    Titel: Antworten mit Zitat

Lorenzius hat folgendes geschrieben::

Was genau ist eigentlich ein Einwilligunsvorbehalt???

http://www.recht.de/phpbb/kb.php?mode=article&k=21
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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Lorenzius
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.02.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 21.02.06, 11:14    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank, jetzt weiß ich was ein Einwilligungsvorbehalt ist.
Dies steht jedoch wie schon geschrieben nicht in dem Beschluß vom Amtsgericht drauf oder ist das gesondert hinterlegt oder juristisch anders ausgedrückt?
Wie kann mein Onkel erfahren ob so etwas vorliegt?
Gruß und Danke.
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