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KFZ-Versicherung; willkürlicher Regulierungsaufwand?

 
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$KUNDE
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Anmeldungsdatum: 20.02.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 20.02.06, 21:13    Titel: KFZ-Versicherung; willkürlicher Regulierungsaufwand? Antworten mit Zitat

Hallo Community,

letztes Jahr im August hatte ich einen selbstverschuldeten Unfall ohne Personenschäden. Anfang September erhielt ich dann einen Brief (der einzige den ich je zum Fall erhalten habe) meiner Versicherung in dem Stand, dass der Haftpflichtschaden mit etwas über 700Euro Regulierungsaufwand reguliert wurde. Weiterhin stand unmißverständlich drin, dass im Falle der Zahlung dieser Summe innerhalb von 6 Monaten der Versicherungsvertrag so behandelt werde, als wäre der Schaden nicht gemeldet worden.
Daraufhin habe ich die Summe fristgerecht gezahlt, nun allerdings diesen Monat eine Rechnung über fällige Beiträge bekommen, in welcher ich wesentlich höher eingestuft bin wie zuvor. Nach RR bei der Versicherung sagte man mir das noch ein Regulierungsaufwand von 800Euro aussteht (auf denselben Schaden), wovon ich allerdings nichts weiss (kein Brief, keine Rechnung, kein garnix).

Meine Fragen nun:

1.) Kann die Versicherung an ihrem Regulierungsaufwand einfach noch was ändern nachdem ich den Brief erhalten habe indem steht, wie hoch die zu zahlende Summe ist.

2.) Kann man, wenn unklarheiten bestehen, die Differenz zwischen neuem und altem Versicherungsbeitrag einbehalten ohne den Versicherungsschutz zu verlieren? Dies kommt mir nämlich tatsächlich sehr spanisch vor und zur Zeit versucht die Versicherung noch von mir Geld zu bekommen und nicht andersherum. Winken

Vielen Danke für eure Hilfe

-Daniel
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 21.02.06, 08:36    Titel: Antworten mit Zitat

tja, da gibt es jetzt mehrere möglichkeiten.

sie hatten am ende "irgendjemanden" -am besten aus nem callcenter- am telefon, der guckt in den pc und sagt: "da wurden insgesamt 800 € ausgezahlt..."

das hierin aber auch zahlungen enthalten sein können, die die versicherung vom kunden gar nicht zurückfordern kann, wird der/die gar nicht wissen...und so kommt es zu der differenz.

oder:
die auszahlung des bisherigen schadens erfolgte netto (nach den gesetzlichen vorschriften) und der geschädigte hat dann noch eine rechnung nachgereicht woraufhin die versicherung die mehrwertsteuer noch nachregulieren musste...

oder:
der geschädigte hat noch weitere forderungen nachträglich geltend gemacht...

daher mein tipp: rufen sie doch mal direkt den sachbearbeiter an, der den schadenfall abgewickelt hat.
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$KUNDE
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Anmeldungsdatum: 20.02.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 27.02.06, 17:30    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Community,

mein Problem scheint sich erledigt zu haben. Habe beim zuständigen Sachbearbeiter angefragt. Es hat sich wohl bei der ganzen Geschichte um einen Irrtum seitens der Versicherung gehandelt. Die Hochstufung wird rückgängig gemacht und die 800€ zusätzlich müssen nicht gezahlt werden. Da fällt mir aber ein Stein vom Herzen.

Danke trotzdem für die Hilfe und Anregung!

-Daniel
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