Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Bürgschaft
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Bürgschaft

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Shahla
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.02.2006
Beiträge: 1
Wohnort: Schleswig-Holstein

BeitragVerfasst am: 20.02.06, 17:06    Titel: Bürgschaft Antworten mit Zitat

Hallo zusammen...

Ich habe eine Frage hoffentlich kann man mir hier helfen..

Ich habe 2002 eine Mietbürgschaft von der Bank bekommen bin aber 2002 wieder dort ausgezogen wegen jobangebot in einer anderen Stadt. Die Wohnung wurde vom Hausmeister abgenommen die Schlüssel wurden eingezogen vom Hausmeister.
Die Bürgschaft von der Vermieterin wurde bis heute nicht abgegeben!
Die Bank hatte sich mit Ihr in Verbindung gesetzt und sie sagte nur:" Ich kann sie nicht finden!!!! und deshalb nicht abgeben". Das war letztes Jahr. Bis jetzt kam nichts mehr von Ihr.
Die Bürgschaft von 600,00Euro wurde nicht eingelöst.
Ab wann hat sie keinen Anspruch mehr darauf???
Die Wohnung ist schon seit Jahren wieder vermietet.....

Danke für eure Hilfe Sehr glücklich

Shahla
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
hjb
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 640
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 20.02.06, 23:58    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

normalerweise bestehen die Banken auf die Rückgabe der Avalurkunde. Aber Papier kann verloren gehen, daher würde ich mal die Bank fragen, was man stattdessen liefern kann. Ich könnte mir vorstellen, dass eine Erklärung der Vermieterin
- dass die Urkunde abhanden gekommen ist
- und sie aus der Bürgschaft keine Rechte mehr herleitet
ausreichend ist. Aber vielleicht haben andere Banken da andere Vorstellungen.

Gruss Hans-Jürgen
***
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 21.02.06, 09:26    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Hans-Jürgen hat Recht. Ergänzend noch 2 Informationen.

Im schlimmsten Falle (wenn die Bank auf der Rückgabe der Urkunde besteht) muss ein Aufgebotsverfahren durchgeführt werden. Dann erklärt das Gericht die Urkunde für kraftlos. Dauert lange und kostet viel Geld. Sollte bei einem Mietaval über 600 € nicht nötig sein.

Die Ursprungsfrage "Ab wann hat sie keinen Anspruch mehr darauf?" ist Mietrecht. Spätestens wenn die Mieten gezahlt, die Wohnung ohne Beanstandungen abgenommen wurde und die letzte Nebenkostenabrechnung gezahlt wurde, besteht ein Recht auf Rückgabe der Mietkaution.

Erfolgt diese trotz Anforderung des Mieters nicht, so ist der Vermieter schadensersatzpflichtig (Avalprovisionen etc.)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.