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Premiere kündigen, welche AGB gelten 1991 oder 2006 ???

 
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fiddy
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.02.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 21.02.06, 09:30    Titel: Premiere kündigen, welche AGB gelten 1991 oder 2006 ??? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

die Probleme mit unseren Liebling Pay TV Premiere sind ja bekannt und hier im Forum auch schon viel beschrieben.

Ich habe aber ein Problem, wo ich bisher nichts gelesen habe:

Ich bin Kunde seit 1991 und möchte schnell Kündigen. Nun sagten die Mitarbeiter von Premiere am Telefon ich könnte fristgerecht zum 31.12.2006 (!!) kündigen, da dies in den AGB so steht.
Nun habe ich in den von mir unterzeichneten AGB von 1991 nachgelesen und da steht ich kann nach einer Mitgliedschaft ab 3 Monaten jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen kündigen.

Aber was gilt nun ? Ich habe keine Lust mich mit Premiere vor Gericht zu streiten.

Was mich an Premiere am Meisten stöhrt, ist die permanente Ausnutzung der Rechtsunkenntnis seiner eigenen Kunden. So werden Preiserhöhungen in Wortformulierungen in Briefen versteckt usw...usw.

Vieleicht könnte mit kurzfristig jemand helfen diesen unseriösen Laden los zu werden.

Für Antworten bedanke ich mich im voraus.

Freundliche Grüße

Rene´
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yasha
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 26.04.2005
Beiträge: 630

BeitragVerfasst am: 21.02.06, 09:54    Titel: Re: Premiere kündigen, welche AGB gelten 1991 oder 2006 ??? Antworten mit Zitat

Jaja der gute alte Pay TV Sender

Uns gings ähnlich aber nachdem wir einige male telefoniert haben und immer höhrere Stellen waren wurde es ein wenig erträglicher

Vor allem nachdem wir ein Einschreiben mit einer Kündigung schickten (siehe Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen die ja bei Premiere sehr oft vorkommen)

Es dauert lange da Premiere wirklich AKTIVE Kundenbindung betreibt.....Aber man muss hartnäckig bleiben
_________________
Alle Angaben ohne Gewähr, dass bedeutet das ich es nicht mag wenn man auf mich schiesst Winken
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 21.02.06, 14:37    Titel: Antworten mit Zitat

AGB-Änderungen gehen in solchen Fällen den Kunden zu; diese haben dann ein Sonderkündigungsrecht. Üben sie dieses nicht aus, gilt das als Zustimmung zu den geänderten AGB. Folglich sollten die aktuellen AGB die wirksamen sein, solange man keine sonstigen Einwendungen machen kann.
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DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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yasha
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 26.04.2005
Beiträge: 630

BeitragVerfasst am: 21.02.06, 15:52    Titel: Antworten mit Zitat

Nur das Premiere so ganz gerne vergisst mitzuteilen das es neue AGBs gibt.... Sehr glücklich

Zitat: Oh die müssen dann wohl auf dem Postweg verloren gegangen sein (achja in der Zeit gabs mindestens 3 Änderungen und keine kam an)
Also Hartnäckig bleiben und hoffen das sie einen rauslassen
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