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wer muss den Anwalt zahlen?

 
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Edith
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.09.2005
Beiträge: 86

BeitragVerfasst am: 20.02.06, 13:17    Titel: wer muss den Anwalt zahlen? Antworten mit Zitat

Mieter zieht fristgemäß aus.
Seine Schönheitsreparaturen sind mangelhaft.
Er weigert sich ein Übergabeprotokoll zu unterschreiben.
Vermieter konsultiert einen Anwalt, der den Mieter auffordert, die Schönheitsreparaturen nachzubessern.
Doch diese Schönheitsreparaturen scheitern ebenfalls.
Der Anwalt behält weiterhin seine beratende und ausführende Funktion.
Wer muss eigentlich am Schluss die Anwaltgebühren zahlen.
Ist das Honorar des Anwaltes in diesem Fall auch ein Schaden des Vermieters?
Danke im voraus und Gruß
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Injuve
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 860

BeitragVerfasst am: 20.02.06, 14:31    Titel: Antworten mit Zitat

Sollte sich herausstellen, dass die Schönheitsreparaturen vom Miter hätten durchgeführt werden müssen, befand sich dieser offensichtlich mit eben dieser Durchführung in Verzug.

In diesem Fall muss der Mieter auch den durch den Verzug eingetretenen Schaden ersetzen: Hierzu gehören auch die Anwaltskosten.
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 21.02.06, 20:20    Titel: Re: wer muss den Anwalt zahlen? Antworten mit Zitat

Ergänzend:

Edith hat folgendes geschrieben::
Wer muss eigentlich am Schluss die Anwaltgebühren zahlen.

Der Vermieter, weil er aus dem Vertrag mit dem Anwalt dazu verpflichtet ist. Es sei denn, der Vermieter nimmt den Ex-Mieter notfalls mittels Klage, in der er auch die Anwaltskosten als Verzugsschaden (siehe oben) geltend macht, erfolgreich in Anspruch.
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