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Verfasst am: 20.02.06, 13:17 Titel: wer muss den Anwalt zahlen?
Mieter zieht fristgemäß aus.
Seine Schönheitsreparaturen sind mangelhaft.
Er weigert sich ein Übergabeprotokoll zu unterschreiben.
Vermieter konsultiert einen Anwalt, der den Mieter auffordert, die Schönheitsreparaturen nachzubessern.
Doch diese Schönheitsreparaturen scheitern ebenfalls.
Der Anwalt behält weiterhin seine beratende und ausführende Funktion.
Wer muss eigentlich am Schluss die Anwaltgebühren zahlen.
Ist das Honorar des Anwaltes in diesem Fall auch ein Schaden des Vermieters?
Danke im voraus und Gruß
Sollte sich herausstellen, dass die Schönheitsreparaturen vom Miter hätten durchgeführt werden müssen, befand sich dieser offensichtlich mit eben dieser Durchführung in Verzug.
In diesem Fall muss der Mieter auch den durch den Verzug eingetretenen Schaden ersetzen: Hierzu gehören auch die Anwaltskosten.
Verfasst am: 21.02.06, 20:20 Titel: Re: wer muss den Anwalt zahlen?
Ergänzend:
Edith hat folgendes geschrieben::
Wer muss eigentlich am Schluss die Anwaltgebühren zahlen.
Der Vermieter, weil er aus dem Vertrag mit dem Anwalt dazu verpflichtet ist. Es sei denn, der Vermieter nimmt den Ex-Mieter notfalls mittels Klage, in der er auch die Anwaltskosten als Verzugsschaden (siehe oben) geltend macht, erfolgreich in Anspruch.
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