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Vorsorgevollmacht doch die schlechtere Variante?

 
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Pöt
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.01.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 07.01.06, 18:47    Titel: Vorsorgevollmacht doch die schlechtere Variante? Antworten mit Zitat

Hallo!
Folgende Vorgeschichte:
Meine Schwiegermutter (86) kann (und will) aus Altersgründen die täglichen Geschäfte nicht mehr erledigen und bat mich (42) dieses für sie zu tun. Dazu haben wir eine General-Vorsorgevollmacht (mit allen möglichen Punkten) gemäß Formular des Bundesjustizministerium ausgefüllt, jede Seite gegenseitig unterschrieben.
Beide Töchter (meine Frau und meine Schwägerin) kommen als Bevollmächtigte aus verschiedenen Gründen nicht in Betracht.
Vollmachtserteilung wurde ohne Anwalt/Notar geregelt und dieses auch der Bundesnotarkammer mitgeteilt (inkl. dem Wunsch mich ggf als alleinigen Betreuer mit allen Rechten einzusetzen).
Nachdem meine Schwiegermutter imletzten Sommer nun den Wunsch äußerte, das allein bewohnte Siedlungshäuschen zu verlassen und in ein Pflegeheim zu ziehen, treten aber vermehrt Probleme auf: das Heim verlangt die Bestellung eines Betreuers ("wäre die sauberere rechtliche Lösung"), meine Schwägerin hat erfahren, daß doch größere Geldmittel (die für die Zeit im Pflegeheim die Dfferenz zwischen Heimkosten und kärglicher Rente ausfüllen sollen) vorhanden sind und möchte nun das Vormundschaftgericht auf mich "hetzen" (Zitat), damit sicher gestellt ist, daß ich keinen Cent aus den Vermögen für mich nehme (ich mache alles ehrenamtlich, lediglich unmittelbar zuzuordnende Kosten werden vom Schwiegermutterkonto gezahlt, alle Quittungen sind vorhanden, nur nie kontrolliert worden, davor hätte ich aber keine Sorge: alles sauber!). Außerdem wolle Sie die Schwiegermutter gegen deren ausdrücklichen Wunsch in ein Heim in ihrer Nähe (700 km vom jetzigen ORt) holen.

Bei der Sparkasse gabs trotz den größeren Sparbuches kein Problem mit der Vollmacht. Krankenkasse tut sich schwer und Pflegekasse verweigert die Akzeptanz vollständig. Post ebenso. LVA (Rente) verlangt eine Betreuungsbestellung, Betriebsrentenstelle will eine notarielle Beglaubigung.

Nun ist meine Schwiegermutter aber mittlerweile so demenz, daß eine Beglaubigung sicher nicht mehr funktioniert.

Der Hammer war nun, das der Rechtspfleger am Amtsgericht mir auf Anfrage mitteilte, daß meine Schwägerin eine Bestellung eines Berufsbetreuers ganz locker erzwingen kann, weil bei der Bundesnotarkammer in aller Regel vom Vormundschaftsgericht nicht nachgefragt wird, ob eine VOllmacht erteilt wurde. Dann müßte ich eben schnell mich melden, damit die Betreuungsbestellung gemäß §1896 Abs 2 BGB verweigert werden könne (ich habe aber anderes zu tun, als mich um son Quatsch auch noch zu kümmern: 1.) eigener Beruf, 2.) FAmilie, 3.) Behörden- und Privatkram meiner Schwiegermutter)

Andererseits bin ich nicht bereit mich unter die Aufsicht eines Gerichtes zu stellen, bei dem ich wegen jedem Pups eine Freigabe brauche. Mir gehts nicht um die Finanzen, die kann ein Sachverständiger (Steuerberater, Rechtspfleger) gerne prüfen. Die sind ganz sauber!

Hat die Vorsorgevollmacht unter solchen Randbedingungen überhaupt noch einen Sinn?

Danke für jede Hilfe!

Pöt
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severine de Vaud
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 29.04.2005
Beiträge: 322

BeitragVerfasst am: 10.01.06, 23:27    Titel: Antworten mit Zitat

ja, natürlich hat die Vollmacht sinn, melden Sie sich ganz schnell beim zusändigen Amtsgericht und bieten Sie sich selbst alsehrenamtlicher Betreuer an, führen Sie hierzu ein gespräch und nehmen Sie unterlagen mit.
Es wird doch deutlich werden, dass Ihre Schwiegermutter iHnen vertraut hat und deshalb die Vollmacht besteht.
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Pöt
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.01.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 11.01.06, 09:17    Titel: Antworten mit Zitat

Das habe ich versucht.
Es wurde mit Verweis auf §1896 Abs 2 BGB verweigert. Denn ich hätte ja eine Vollmacht.
Mein Einwand, daß das genau der Punkt wäre, weil ich mit dieser Vollmacht nicht "ausreichende Kompetenz" besäße (weil sie nur sehr wenige Ernst nehmen) um die Geschäfte für meine Schwiegermutter zu erledigen, wurde abgetan, daß das nur vereinzelte Probleme seien, wofür (sinngemäß) das Vormundschaftsgericht nicht zuständig sei...

Irgendwie habe ich Lust den Wisch meiner Schwiegermutter einfach wegzuwerfen, oder zurückzugeben.

Trotzdem vielen Dank für den Hinweis!

Pöt
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Pöt
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.01.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 22.02.06, 08:14    Titel: Antworten mit Zitat

Meine Schwiegermutter ist heute nacht verstorben. Damit ist die Vollmacht "abgelaufen".

Mein Tipp an andere: verlaßt Euch nicht auf die Vollmacht nach BGB. Sie bereitet Euch nur Probleme, auch wenn das Bundesjustizministerium diese Form empfiehlt. Schaltet das Vormundschaftsgericht ein und laßt Euch als Betreuer bestellen! In meinem Fall hatte ich schlechte Karten, weil dort für mich ein Richter saß, der scheinbar eine seltsame Ansicht vom Betreuungsrecht hat. Aber nicht alles werden so sein. Ihr habet damit vielleicht mehr Arbeit (Informationspflicht), aber viele Erleichterungen gegenüber Banken, Krankenkassen, Post etc

Ich wünsche Euch viel Kraft. Für mich ist die Zeit hier damit beendet.

Euer
Pöt
_________________
Gruß!

Pöt

___________________________________________

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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 22.02.06, 12:29    Titel: Antworten mit Zitat

Pöt hat folgendes geschrieben::
Mein Tipp an andere: verlaßt Euch nicht auf die Vollmacht nach BGB. Sie bereitet Euch nur Probleme, auch wenn das Bundesjustizministerium diese Form empfiehlt. Schaltet das Vormundschaftsgericht ein und laßt Euch als Betreuer bestellen!

Ich halte die Erteilung einer notariellen Vorsorgevollmacht für die bessere Lösung.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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