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Anmeldungsdatum: 12.01.2005 Beiträge: 1524 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 22.02.06, 11:29 Titel:
Hallo,
der Syndikus ist zumeist angestellter Rechtsanwalt und hat somit das 2. Staatsexamen gemacht und ist somit "Volljurist". Der Justitiar (ich schreib ihn ohne Z) ist meist "nur" Diplom-Jurist, hat somit "nur" das 1. Staatsexamen bzw, einen Dipl.FH Abschluss zum Wirtschaftsjuristen etc., der Justitiar darf im Unternehmen so allerhand, aber er ist kein Volljurist und wird in der freien Wirtschaft nie Rechtsanwalt.
Mfg vom
showbee
p.s. letztendlich nur sprachliche Unterschiede die nicht bindend sind, es gibt bestimmt auch einige nicht Volljuristen, die sich Syndikus nennen. Das ist mehr eine Frage der Visitenkarte!
der Syndikus ist zumeist angestellter Rechtsanwalt und hat somit das 2. Staatsexamen gemacht und ist somit "Volljurist". Der Justitiar (ich schreib ihn ohne Z) ist meist "nur" Diplom-Jurist, hat somit "nur" das 1. Staatsexamen bzw, einen Dipl.FH Abschluss zum Wirtschaftsjuristen etc., der Justitiar darf im Unternehmen so allerhand, aber er ist kein Volljurist und wird in der freien Wirtschaft nie Rechtsanwalt.
Mfg vom
showbee
p.s. letztendlich nur sprachliche Unterschiede die nicht bindend sind, es gibt bestimmt auch einige nicht Volljuristen, die sich Syndikus nennen. Das ist mehr eine Frage der Visitenkarte!
Hallo!
Diese Unterscheidung halte ich nicht für ganz richtig.
Ich meine schon, dass es ein Definitionsmerkmal des Syndikus ist, die Anwaltszulassung zu haben. Ein Syndikusanwalt ist ein Rechtsanwalt, der zugleich auch angestellt ist. Er muss aber (zwingend) auch einen eigenen Kanzleisitz haben.
Ein Justiziar hingegen leitet die Rechtsabteilung eines Unternehmens. Anders als der Syndikus haben sie aber keine Anwaltszulassung und sind ausschließlich für das Unternehmen tätig. In der Regel werden Justiziare aber auch Volljuristen sein. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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