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Garantie

 
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aitraco
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Anmeldungsdatum: 22.02.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 22.02.06, 13:41    Titel: Garantie Antworten mit Zitat

Hallo,

ich hoffe, dass mir jemand bei folgender Frage weiterhelfen kann.
Wenn ich mit einem Nebengewerbe/nebenberufliche Selbstst.
MP3 Player aus China bei Internetauktionshaus [Name geändert] verkaufen möchte, muss ich eine
Garantie von 2 Jahren gewähren? Wenn ja, gibt es eine Versicherung
die mich für diese Fälle absichert? Der Hersteller ist nur in China vertreten.
Danke schonmal!

aitraco
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AvD
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Anmeldungsdatum: 15.07.2005
Beiträge: 757

BeitragVerfasst am: 22.02.06, 15:46    Titel: Antworten mit Zitat

Garantie ist eine freiwillige Leistung. Dazu ist kein Händler verpflichtet. Eine Verpflichtung besteht zur Übernahme der Gewährleistung. Diese lässt sich bei einem Gewerbe nicht ausklammern.
_________________
Rettet die Erde. Sie ist der einzige Planet mit Schokolade.
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aitraco
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.02.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 22.02.06, 16:34    Titel: gewährleistung Antworten mit Zitat

Danke für die Antwort. Was muss eine Gewährleistung rechtlich beinhalten?
Sorry, bin totaler Laie.
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AvD
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.07.2005
Beiträge: 757

BeitragVerfasst am: 22.02.06, 17:05    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn die Kaufsache nach 434 BGB mangelhaft ist, stehen dem Käufer die Rechte nach 437 zu:

BGB hat folgendes geschrieben::

§ 437
Rechte des Käufers bei Mängeln

Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,

1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.


Hierbei hat der Käufer primär ein Recht auf Nacherfüllung nach 439 BGB.

BGB hat folgendes geschrieben::

§439
Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.


Sofern die Sache wirklich gewerblich ausgeübt wird, würde ich zu einer eingehenden Information bei einer entsprechenden Stelle (Anwalt, Handelskammer) raten. Unter anderem sind bei Onlinegeschäften auch noch die richtigen Belehrungen für das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen zu berücksichtigen.
Außerdem wäre ich mit Ware aus China vorsichtig. Dort wird es mit dem Markenrecht meines wissens nicht so genau genommen. Und das könnte dann richtig teuer werden.
_________________
Rettet die Erde. Sie ist der einzige Planet mit Schokolade.
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Pünktchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2634

BeitragVerfasst am: 22.02.06, 23:42    Titel: Antworten mit Zitat

AvD hat folgendes geschrieben::

Außerdem wäre ich mit Ware aus China vorsichtig. Dort wird es mit dem Markenrecht meines wissens nicht so genau genommen. Und das könnte dann richtig teuer werden.

Da wir schon bei den Marken sind: Ein Markenprodukt (BRD) darf aus einen Nicht-EU-Land nur mit Zustimmung des Markeninhabers importiert werden.
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