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Anmeldungsdatum: 03.08.2005 Beiträge: 141 Wohnort: Schleswig-Holstein
Verfasst am: 14.02.06, 14:09 Titel: Buchhaltung ARA Hilfe!!!
Hallo Forum,
hoffe, der Beitrag ist hier richtig und nicht im Steuerrecht. Weiß jemand, ob man die Rückstellungskonten (hier z. B. 970 - sonstige Rückstellungen) bei Begleichen der Schuld auch auf der Gegenseite bebuchen darf? Ich habe Rückstellungen für IHK und BG auf 970 im Haben und auf 1700 im Soll. Wäre in dem Falle der BS 1700 / 0970 richtig? Ist mein erster Jareswechsel ganz allein........ hoffe, mir kann geholfen werden.....
Gruß
ulrichms _________________ Die Ahnungslosen müssen sich mit Vorahnung begnügen
Machen Sie das nicht hauptberuflich als Selbständige? Nix für Ungut, aber ich würde Ihnen dringend einen Buchhaltungkurs empfehlen. Oder kennen Sie einen Bäcker, der im Bäckerforum nachfrägt, wie man Semmeln bäckt?
Anmeldungsdatum: 12.01.2005 Beiträge: 1524 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 16.02.06, 10:59 Titel:
Hallo,
in der Tat, die Visitenkarte sagt aus, das hier ein Buchhalter gefragt hat. Wow! Respekt! Ohne grundlegende Kenntnisse den Job zu machen, dazu gehört eine Menge Mut! Welche Vorbildung haben Sie denn?
Anmeldungsdatum: 03.08.2005 Beiträge: 141 Wohnort: Schleswig-Holstein
Verfasst am: 22.02.06, 17:19 Titel: Auch nix für ungut...
Ich habe Industriekauffrau gelernt und war früher in einem großen Filialunternehmen in der Buchhaltung tätig und später als Revisor.
Ich finde meine Fragen gar nicht so schreklich, schließlich haben wir ja auch einen Steuerberater, ich wollte den halt nicht ewig anrufen.
Und manchmal ist "sicheres Auftreten bei zeitweiliger Ahnungslosigkeit" erforderlich, um sofort wieder ins Arbeitsleben zurückzugehen, wenn der alte Arbeitgeber eine Abteilung schließt.
Wie gesagt, die alltäglichen Arbeiten sind kein Problem, nur einen Jahresabschluss mit allem Drum und Dran habe ich halt noch nie gemacht.
Ebenfalls nix für ungut....
ulrichms _________________ Die Ahnungslosen müssen sich mit Vorahnung begnügen
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