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Opa als Rechtspfleger

 
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Muckelchen
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.02.2006
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 22.02.06, 10:26    Titel: Opa als Rechtspfleger Antworten mit Zitat

Kann ein pensionierter Rechtspfleger ehrenamtlich in einem Seniorenheim Rechtsbestand in Form von Beratung und Verweisung auf die richtigen Stellen erteilen?
Es sind meist ziemlich banale Fälle welche mit einem satz geklärt sind und zu dem meist keine bes. Kenntnis erfordern.

LG Muckelschen
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 23.02.06, 00:42    Titel: Antworten mit Zitat

Das dürfte im Ergebnis ein Grenzfall sein:
Zitat:
§ 1 RBerG

(1) Die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, einschließlich der Rechtsberatung und der Einziehung fremder oder zu Einziehungszwecken abgetretener Forderungen, darf geschäftsmäßig - ohne Unterschied zwischen haupt- und nebenberuflicher oder entgeltlicher und unentgeltlicher Tätigkeit - nur von Personen betrieben werden, denen dazu von der zuständigen Behörde die Erlaubnis erteilt ist.

[Hervorhebungen von mir]
Für die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten ist es nicht entscheidend, ob die Tätigkeit unentgeltlich und nur "ehrenamtlich" ausgeführt wird, entscheidend ist die Frage der "Geschäftsmäßigkeit", die regelmäßig dann vorliegt, wenn der Rechtsrat einen gewissen Umfang überschreitet, in zeitlicher Hinsicht, im Umfang oder der Qualität. Pauschal kann man das schlecht sagen, es kommt auf den Einzelfall an.
Zitat:
Verweisung auf die richtigen Stellen

Das dürfte unproblematisch sein,
Zitat:
Beratung
,
das schon problematischer.
Zitat:
Es sind meist ziemlich banale Fälle welche mit einem satz geklärt sind und zu dem meist keine bes. Kenntnis erfordern.

Klingt indessen nicht sooo tragisch, und wo kein Kläger, da kein Richter...

Mit freundlichen Grüßen

Metzing
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Muckelchen
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.02.2006
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 23.02.06, 09:08    Titel: Antworten mit Zitat

danke dass hat mich etwas weitergebracht.
Doch was ist, wenn die Staat ( Kommune ) die Räumlichkeiten dafür zu Verfügung stellen möchte und ANGST hat, dass sich der Rechtsberater strafbar macht, dies sich wiederrum dann auf die Staat abwälzt.
Es ist ja auch oft so, dass die älteren Menschen keine finanziellen Mittel haben um sich wg. banalen Sachen an einen Rechtsanwalt zu wenden, deshalb wäre so ein ehrenamtlicher Rechtsberater eine klasse Idee - die Staat ist zwar von der Idee begeistert hat jedoch "die Hosen voll".
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