Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 22.02.06, 10:26 Titel: Opa als Rechtspfleger
Kann ein pensionierter Rechtspfleger ehrenamtlich in einem Seniorenheim Rechtsbestand in Form von Beratung und Verweisung auf die richtigen Stellen erteilen?
Es sind meist ziemlich banale Fälle welche mit einem satz geklärt sind und zu dem meist keine bes. Kenntnis erfordern.
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 23.02.06, 00:42 Titel:
Das dürfte im Ergebnis ein Grenzfall sein:
Zitat:
§ 1 RBerG
(1) Die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, einschließlich der Rechtsberatung und der Einziehung fremder oder zu Einziehungszwecken abgetretener Forderungen, darf geschäftsmäßig - ohne Unterschied zwischen haupt- und nebenberuflicher oder entgeltlicher und unentgeltlicher Tätigkeit - nur von Personen betrieben werden, denen dazu von der zuständigen Behörde die Erlaubnis erteilt ist.
[Hervorhebungen von mir]
Für die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten ist es nicht entscheidend, ob die Tätigkeit unentgeltlich und nur "ehrenamtlich" ausgeführt wird, entscheidend ist die Frage der "Geschäftsmäßigkeit", die regelmäßig dann vorliegt, wenn der Rechtsrat einen gewissen Umfang überschreitet, in zeitlicher Hinsicht, im Umfang oder der Qualität. Pauschal kann man das schlecht sagen, es kommt auf den Einzelfall an.
Zitat:
Verweisung auf die richtigen Stellen
Das dürfte unproblematisch sein,
Zitat:
Beratung
,
das schon problematischer.
Zitat:
Es sind meist ziemlich banale Fälle welche mit einem satz geklärt sind und zu dem meist keine bes. Kenntnis erfordern.
Klingt indessen nicht sooo tragisch, und wo kein Kläger, da kein Richter...
danke dass hat mich etwas weitergebracht.
Doch was ist, wenn die Staat ( Kommune ) die Räumlichkeiten dafür zu Verfügung stellen möchte und ANGST hat, dass sich der Rechtsberater strafbar macht, dies sich wiederrum dann auf die Staat abwälzt.
Es ist ja auch oft so, dass die älteren Menschen keine finanziellen Mittel haben um sich wg. banalen Sachen an einen Rechtsanwalt zu wenden, deshalb wäre so ein ehrenamtlicher Rechtsberater eine klasse Idee - die Staat ist zwar von der Idee begeistert hat jedoch "die Hosen voll".
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.