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Reise korrekt gebucht und dann das...:

 
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tony
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Anmeldungsdatum: 08.11.2004
Beiträge: 205

BeitragVerfasst am: 22.02.06, 13:17    Titel: Reise korrekt gebucht und dann das...: Antworten mit Zitat

Hallo,

man stelle sich folgenden "theoretischen" fall vor:
Man geht in ein reisebüro A. Dort lässt man sich z.b. einen Veranstalter B-flug mit Airline C nach Bangkog mit anschlussflug Ko samui und zurück "festhalten" (auf dem rückflkug mit 1 übernachtung bangkok).

Nachdem man sich 2 tage später entschlossen hat, die flüge zu buchen, wird einem vom reisebüro ein formular mit den reisedaten gefaxt, das man unterschrieben zurückfaxen soll, damit die sache "fest gebucht" werden kann (persönliches erscheinen laut reisebüro nicht nötig).

Eine woche vor abflug fragt man im büro nach, wo die tickets bleiben - und erfährt plötzlich, dass zumindest der rückflug gar nicht fest ist, weil die dame versäumte, die option nach erhalt des faxes als "fest" einzubuchen...mit dem ergebnis, dass zwar der hinflug läuft wie geplant, aber der rückflug weg ist!!

Nach 1 stunde telefonat des büros mit Veranstalter B muss man nun den rückflug vom Samui nach bangkok ein tag früher nehmen und den mittagsflug statt nachtflug von BKK nach FRA.
Heisst, dass man 2 statt 1 nacht in BKK verbringen muss und durch den viel früheren mittagsflug (14h statt 00.00h) 1 tag urlaub verliert.
Von dem stress und der unsicherheit kurz vor dem urlaub mal abgesehen...

Hätte man in diesem theoretischen fall irgendwelche ansprüche an das reisebüro? Damit sind keine grotesken forderungen gemeint, aber z.b. sowas wie z.b. die zahlung der 1 zusatznacht in BKK...

Danke und gruß
tony


Zuletzt bearbeitet von tony am 22.02.06, 20:19, insgesamt 1-mal bearbeitet
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mosaik
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 22.02.06, 13:49    Titel: Antworten mit Zitat

Werden die schriftlich bestätigten Reiseleistungen aufgrund eines Fehlers des vermittelnden Reisebüros oder des Reiseveranstalters nicht vollständig oder fehlerhaft erbracht, haftet der Verursacher für sich daraus ergebenden Schaden bzw. nach dem Gewährleistungsrecht.

D. h. die Kosten für weitere Übernachtungen und sonstigen Mehrkosten (Essen, Taxi) muss der Verursacher dieses Fehlers bezahlen.

Gruß
Peter
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tony
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Anmeldungsdatum: 08.11.2004
Beiträge: 205

BeitragVerfasst am: 22.02.06, 13:59    Titel: reise korrekt gebucht und dann das Antworten mit Zitat

Danke für die rasche antwort, Peter!

Das problem hier ist halt, dass in obigem theoretischen fall keine direkten "mehrkosten" entstehen.

Die übernachtungszahl etwa bleibt ja gleich, nur dass man eben 1 nacht mehr als gewollt in bangkok sein muss, statt am strand. Jetzt könnte man sagen, dass BKK etwas teurer ist als Ko Samui, aber wer will das beurteilen...

Gewichtiger finde ich den 1 tag urlaubsverlust durch den mittags- statt nachtrückflug nach FRA. (Was streng genommen allerdings eher "kostenersparnis" für den reisenden verursacht, als mehrkosten...).

Grundsätzlich denke ich eben, dass ein reisebüro nach so einem patzer in jedem fall eine "entschuldigung" bringen sollte...


Zuletzt bearbeitet von tony am 22.02.06, 20:20, insgesamt 1-mal bearbeitet
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tony
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Anmeldungsdatum: 08.11.2004
Beiträge: 205

BeitragVerfasst am: 22.02.06, 17:00    Titel: reise korrekt gebucht und dann das Antworten mit Zitat

Allgemein formuliert:
Nehmen wir an, dass in obigem, rein theoretischem fall das reisebüro 2% skonto auf den flugpreis anbieten würde - sagen wir mal, nur als beispiel, knapp 40 euro.

Was würde man rein theoretisch davon halten?


Zuletzt bearbeitet von tony am 22.02.06, 20:17, insgesamt 1-mal bearbeitet
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nce
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 963
Wohnort: Halle/Saale

BeitragVerfasst am: 22.02.06, 20:09    Titel: Antworten mit Zitat

@tony: Das kann Dir hier im Forum keiner sagen, weil zu viele Details dieses "theoretischen" Falles unklar sind. Und selbst wenn es einer könnte, dürfte er es ganz offenkundig nicht. Bitte keine Rechtsberatung, siehe hier!
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tony
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Anmeldungsdatum: 08.11.2004
Beiträge: 205

BeitragVerfasst am: 22.02.06, 20:32    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die info, nils!
So wie es jetzt alles dasteht, wüsste ich allerdings nicht, was einer meinungsäßerung dazu im wege stünde.
Und "unklar" ist in dem sehr theoretischen fall doch auch nichts: ein reisebüro A gibt zu, eine festbuchung vergessen zu haben. Resultat: Kunde B kann nicht den gebuchten wunschrückflug nehmen.
Heisst: er muss statt 1 tag strand 1 tag mehr in einer stadt verbringen und zudem aus dieser stadt bereits mittags anstatt spät abends nach hause fliegen, wodurch er de fakto 1 urlaubstag verliert.
Als entschädigung bietet das reisebüro A dem kunden B 2% skonto auf den flugpreis (der bei 2 personen, sagen wir mal, insgesamt 2000 euro betragen würde).
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report
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Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 22.02.06, 22:19    Titel: Antworten mit Zitat

Wie Herr Engel bereits erwähnte: Das muss wirklich jeder für sich entscheiden - angebotenen Ersatz nehmen, ggf. nachverhandeln oder mit "Kanonen auf Spatzen" schiessen und auf eine gleichwertige Beförderung am ursprünglich bestätigten Rückflugtag ohne Rücksicht auf Mehrkosten bestehen.
Sollte es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, könnte ein Richter das aber gänzlich anders sehen und die entstandenen Mehrkosten wegen Unverhältnismäßigkeit abweisen.

Entsprechendes Risiko besteht in dem Beispiel jedenfalls.

Gruss

report
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tony
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Anmeldungsdatum: 08.11.2004
Beiträge: 205

BeitragVerfasst am: 22.02.06, 23:30    Titel: Antworten mit Zitat

Klingt vernünftig. Danke.
Ich denke auch, dass ein entschädigungsangebot wie bei dem obigen fiktiven fall eigentlich okay wäre.
Da airlines aber bei solchen flugverzögerungen/-verschiebungen ja meines wissens ungleich tiefer in die tasche greifen müssen, hätte mich interessiert, ob das bei einem fall wie obigem grundsätzlich auch so wäre (seitens des fiktiven reisebüros A).

gruß
tony
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Soweitweg
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Anmeldungsdatum: 01.03.2005
Beiträge: 190

BeitragVerfasst am: 23.02.06, 07:11    Titel: Antworten mit Zitat

Waere dies ein Fall aus der Praxis und kein theoretischer, dann wuerde ich dem Betroffenen vorschlagen, einfach einen Flug Samui-Bangkok am fruehen Morgen zu nehmen. Der erste geht um 06.00 Uhr, ist kurz nach 7 in Bangkok und auch noch um etwa ein Drittel billiger als spaetere Fluege. Einen Mittagsflug (wann immer das auch sein mag) aus Bangkok raus erreicht er damit auf alle Faelle.

Zwischen 08.00 und 11.00 Uhr kommen dann noch mindestens 5 weitere Fluege aus Samui in Bangkok an. Die zusaetzliche Uebernachtung in Bangkok duerfte also entbehrlich sein.

Aber hier geht's ja nicht um ein tatsaechlich existierendes Problem, sondern um eine theoretische Ueberlegung. Von daher duerfte mein Beitrag dem Fragesteller auch nicht weiter helfen. Ich bitte somit darum, mein Abschweifen vom Thema zu entschuldigen.

Gruss
Soweitweg
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mosaik
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 23.02.06, 08:11    Titel: Antworten mit Zitat

tony hat folgendes geschrieben::

Da airlines aber bei solchen flugverzögerungen/-verschiebungen ja meines wissens ungleich tiefer in die tasche greifen müssen, hätte mich interessiert, ob das bei einem fall wie obigem grundsätzlich auch so wäre (seitens des fiktiven reisebüros A).


net Äpfel mit Birnen vergleichen...

Eine Fluglinie muss bei Verspätungen Essen, Getränke und allenfalls die Hotelübernachtung übernehmen - aber NIX zahlen. Zahlen muss eine Fluglinie bei Ausfall oder Überbuchung und dann gestaffelt nach Entfernung.

Wie schon die anderen sehr kompetent antworteten: was, wenn ein Richter meint: Wo ist da das Problem?

Entsteht ein nachweisbarer Schaden durch den Fehler des Reisebüros, muss es diesen ersetzen. Entgangene Urlaubsfreuden bzw. für vertanen Urlaub gibt es nur bei Pauschalreisen. Also stehen einem keine weiteren Entschädigungen zu.

Ich auch was Fiktives: Was, wenn die innerthailändischen Verbindungen von heute auf morgen geändert werden und man aufgrund dieser Änderung früher nach Bangkok fliegen müsste? Dann könnte man sich mit jener Fluglinie womöglich in Thailand herumstreiten...

Nicht ganz folgen kann ich @Soweiteweg insoferne, als es ja möglich sein könnte, dass die erwähnten früheren Maschinen ausgebucht wären oder nur zu deutlich höherem Tarif buchbar wären. Aber wir theoretisieren ja nur hier, gell Nils, gell Soweitweg, gell Tony!

Gruß
Peter
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Soweitweg
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Anmeldungsdatum: 01.03.2005
Beiträge: 190

BeitragVerfasst am: 23.02.06, 08:59    Titel: Antworten mit Zitat

mosaik hat folgendes geschrieben::

Nicht ganz folgen kann ich @Soweiteweg insoferne, als es ja möglich sein könnte, dass die erwähnten früheren Maschinen ausgebucht wären oder nur zu deutlich höherem Tarif buchbar wären.


Peter, schau dir mal Verfuegbarkeit und Preise fuer USM-BKK bei PG an (die Strecke wird nur von PG bedient). Obwohl dieses Problem ja bereits bei der Buchung erkennbar wurde, also vermutlich recht lange vor dem geplanten Flug, probier auch ruhig mal mit Terminen fuer uebermorgen oder in 3 bis 4 Tagen rum. Danach dann mit solchen in 2 Wochen und auch in 3 Monaten. Du wirst ganz schnell erkennen, was ich gemeint habe.

Aber wie gesagt, interessant waere das wirklich nur, wenn zufaellig tatsaechlich jemand genau das hier geschilderte Problem haette. Mit der eigentlichen Rechtsfrage hat das nichts zu tun, koennte diese aber evtl. ueberfluessig machen (wenn's denn um nen echten Fall ginge).

Gruss
Soweitweg
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nce
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 963
Wohnort: Halle/Saale

BeitragVerfasst am: 23.02.06, 10:03    Titel: Antworten mit Zitat

tony hat folgendes geschrieben::
Danke für die info, nils!
So wie es jetzt alles dasteht, wüsste ich allerdings nicht, was einer meinungsäßerung dazu im wege stünde.


Gern geschehen - in meinen maßgeblichen Moderatorenaugen ist das Spiel mit dem Adjektiv "theoretisch" aber unter praktischen Gesichtspunkten sinnlos.

tony hat folgendes geschrieben::
Und "unklar" ist in dem sehr theoretischen fall doch auch nichts


Es ist so ziemlich alles unklar, zum Beispiel schon, ob ein Reisevertrag vermittelt wurde oder ein Beförderungsvertrag - darauf spielst Du ja selber an. Entsprechend unterschiedlich ist alles weitere zu beurteilen ... aber das kann man inzwischen nicht mal mehr "theoretisch" diskutieren, deshalb sehe ich mich leider veranlasst, den Thread zu schließen.
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