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Verfasst am: 23.02.06, 03:36 Titel: Klage ist verloren worden
Das LG hat die gegn.Kosten auf 2.800 € für den ggn. Anwalt festgesetzt. Kann da noch was dazu kommen?
Wann ist das zu zahlen, z.B. wenn Berufung eingelegt würde, erst später?
Verfasst am: 23.02.06, 11:20 Titel: Re: Klage ist verloren worden
Hallo,
Ist das die Weiterführung eines anderen Themas? Bißchen wenig Infos...
biggi33 hat folgendes geschrieben::
Das LG hat die gegn.Kosten auf 2.800 € für den ggn. Anwalt festgesetzt. Kann da noch was dazu kommen?
Ja, eigene Anwaltskosten z. B.
U. U. auch Gerichtskosten - kann man aber ohne Kenntnis des Sachverhaltes nicht genau sagen.
Zitat:
Wann ist das zu zahlen, z.B. wenn Berufung eingelegt würde, erst später
Wenn die Kosten tatsächlich bereits festgesetzt sind, also ein Kostenfestsetzungsbeschluß vorliegt, hat die Gegenseite einen Titel, aus dem sie demnächst vollstrecken kann. Wenn darüber hinaus bereits eine Zahlungsaufforderung vorliegt, würde ich besser die Kosten entsprechend anweisen.
Sollte nach der Durchführung des Berufungsverfahrens eine andere Kostenentscheidung als im erstinstanzlichen Urteil getroffen worden sein, hat der Berufungskläger u. U. einen Rückzahlungsanspruch hinsichtlich der bereits gezahlten erstinstanzlichen Verfahrenskosten. _________________ Karma statt Punkte!
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