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Verfasst am: 22.02.06, 23:29 Titel: Auskunftsplicht an das Landesamt für Statistik?
Hallo allerseits,
kurz das Problem geschildert:
Ein Einzelhandelsgeschäft bekommt von dem Thrüringer Landesamt für Statistik ein Schreiben, wonach eine monatliche Berichtserstattung der Umsatze des Gesamtunternehmens ohne Umsatzsteuer, die Anzahl der Beschäftigten und geringfügig Beschäftigten sowie eventuelle Korrekturen vom Vormonat anzugeben sind.
Die ersten zweimal ließ man das ganze über sich ergehen und berechnete das Ganze, was eigentlich immer ein enormer Aufwand ist. Beim dritten Monat unterließ man das Ganze, wegen dem Aufwand. Jetzt bekam die Firma eine erste Erinnerung. Daraufhin rief man dort an, fragte über den Sachverhalt nach und bekam zur Auskunft, die ausgewählten Firmen sind zur Auskunft verpflichtet und zwar, solange das Gewerbe existent sei.
Nun die eigentliche Frage, ist dies rechtens und wenn, wie kann man sich davon lösen? Mit welchen Strafen ist zu rechnen bei Nichtauskunft?
Die Antworten auf Ihre Fragen finden Sie im Landesstatistikgesetz. Dies ist die rechtliche Grundlage für die Arbeit der statistischen Landesämter.
Wenn Sie dagegen vorgehen wollen, verweigern Sie die Teilnahme und erheben dann gegen den Bussgeldbescheid Widerspruch. Nach erfolglosem Widerspruch können Sie dann den Verwaltungsrechtsweg beschreiten.
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